Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag ist nach § 45 Abs. 2 Nr. 4 KVG LSA für den Erlass der Haushaltssatzung zuständig. Zur Vorbereitung dieses Beschlusses soll der Kreisausschuss über die Eckpunkte des Haushaltsplanentwurfes 2019 informiert und beim Prozess der Interessenabwägung zwischen den Kommunen und dem Landkreis einbezogen werden.
Im Rahmen der Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfes des Landkreises müssen die Kommunen des Landkreises mit einbezogen werden. Landesrechtlich finden sich in Sachsen-Anhalt keine konkreten Verfahrensvorschriften zur Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen bei der Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes. Durch verschiedene Gerichtsurteile wurden einige Grundsätze aufgestellt, die es zu beachten gilt.
Der Landkreis hat danach bei der Erhebung der Kreisumlage die grundsätzlich gleichrangigen Interessen der Gemeinden zu berücksichtigen und darf seine Aufgaben und Interessen nicht einseitig und rücksichtslos gegenüber den Aufgaben und Interessen der kreisangehörigen Kommunen durchsetzen.
Zur rechtzeitigen Einbeziehung der Kommunen wurde nach dem Vorliegen der Zuarbeiten der Fachdienste über die benötigten Budgets für 2019 der Fehlbedarf des Landkreises ermittelt und der für die Deckung des Fehlbedarfes erforderliche Kreisumlagesatz in Höhe von 41,3% berechnet. Anschließend wurde am 30.07.2018 an die Städte und Gemeinden ein Anhörungsschreiben mit der Abforderung der finanziellen Situation und einer Frist zur Stellungnahme bis zum 21.08.2018 gesendet. In der Zeit vom 24.09.2018 bis 26.09.2018 fanden zusätzlich mündliche Anhörungen der einzelnen Kommunen und ein Gespräch des Landrates mit allen Bürgermeistern statt. Die finanzielle Situation der Kommunen ist in der Anlage 1 dargestellt.
Parallel zur Beteiligung der Kommunen fanden mit jedem Fachdiensten Haushaltskonsultationen statt mit dem Ziel, den Fehlbetrag für 2019 zu reduzieren. Im Ergebnis der Konsultationen mit den Fachdiensten und der Anhörung der Kommunen wurde der Abwägungsprozess durchgeführt. Die Unterlagen dazu sind in der Anlage 2 beigefügt.
Im Ergebnis des Abwägungsprozesses wird der Hebesatz der Kreisumlage 2019 in Höhe von 41,0 % vorgeschlagen. Auf dieser Grundlage wurden die Eckpunkte zum Haushaltsplanentwurf 2019 erarbeitet, die in der Anlage 3 beigefügt sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
1.1 Übersicht über Haushaltssituation der Kommunen 1.2 Schriftliche Stellungnahmen der Kommunen zur Anhörung KU 2019 1.3 Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde 1.4 Auswertung der mündlichen Anhörungsgespräche zur KU 2019 1.5 Protokoll der Beratung des Landrates mit den Bürgermeistern zur KU 2019
2.Ergebnis des Abwägungsprozesses 2.1Auswertung der Anhörung der Gemeinden zur Festsetzung der KU 2019 2.2Entwicklung der KU 2017 – 2019
3. Eckpunkte zum Haushaltsplanentwurf 2019
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