Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Absicherung der erforderlichen Schulanlagen an der Gemeinschaftsschule Johannes-Gutenberg in Wolmirstedt  

 
 
39. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.7 Beschluss:2018/40/0564
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:35
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
2018/40/0564 Absicherung der erforderlichen Schulanlagen an der Gemeinschaftsschule "Johannes Gutenberg" in Wolmirstedt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:
Herzig Fachbereichsleiterin 3
Federführend:FD Bildung Bearbeiter/-in: Alsleben, Karin

Frau Herzig erklärte, dass der Landkreis Träger von den verschiedenen Schulformen ist. In diesem Zusammenhang ist er dafür verantwortlich, Schulanlagen bedarfsgerecht vorzuhalten. Teilweise ist er dabei selbst Eigentümer der Schulanlagen und teilweise werden auch Gebäude genutzt, die im Eigentum der Gemeinde stehen. Dies ist in der Gemeinschaftsschule Johannes Gutenberg in Wolmirstedt der Fall. Die Schule ist Eigentum der Stadt Wolmirstedt und beinhaltet praxisorientierte Werkstätten. Weiterhin soll sich in künftigen Jahren eine gymnasiale Oberstufe an der Schule etablieren. Das führt dazu, dass zusätzlicher Raumbedarf entsteht, welcher in dem Schulobjekt jedoch nicht zur Verfügung steht. Zu diesem Zeitpunkt sind bereits fünf Klassen ausgelagert und in dem Gebäude der ehemaligen Christian-Wilhelm-Harnisch-Schule untergebracht worden. Die Schüler gehören dem siebenten Schuljahr an. Ab dem achten Schuljahr werden jedoch weitere Fachunterrichtsräume, wie zum Beispiel Chemieräume, benötigt, die in der Christian-Wilhelm-Harnisch-Schule nicht mehr vorhanden sind. Es war nun zu überlegen, wie die bedarfsgerechten Schulanlagen zu Verfügung gestellt werden können. Dazu gab es zwischen dem Landkreis Börde und der Stadt Wolmirstedt eine Arbeitsgruppe. Vor zwei Jahren ergab sich dann als Resultat, STARK III-Mittel für den Um- und Ausbau zu verwenden. Dies war jedoch nicht zielführend, da die notwendigen Voraussetzungen, wie der Demografie-Check und die Summe der Fördermittel, eine Förderung nicht möglich machten. Daher mussten neue Überlegungen angestellt werden. Es entstanden drei Lösungsvarianten. Eine Variante behandelte die Vorstellung, das Gebäude der ehemaligen Christian-Wilhelm-Harnisch-Schule als zweites Lehrgebäude zu nutzen. Das Landesschulamt hat hier jedoch eine Absage erteilt, da dies nicht mit dem pädagogischen Konzept der Gemeinschaftsschule vereinbar sei. Somit verblieben die Möglichkeiten einer Campusvariante und der Tausch der beiden Schulen. Die Varianten wurden bewertet, sodass es zunächst zu einem Grundsatzbeschluss kommen muss, da beide Varianten noch nicht abschließend sind und vor allem in Bezug auf die doppische Haushaltsführung noch finanzielle Auswirkungen durchdacht werden müssen. Dies wird auch zukünftig Aufgabe der Arbeitsgruppe sein. Als Übergangslösung sollen mobile Raumsysteme genutzt werden.

 

Herr Stichnoth bestätigte die Ausführungen von Frau Herzig. Im Stadtrat der Stadt Wolmirstedt wurde am 28.06.2018 ein ähnlicher Beschluss gefasst.

 

Die Vorlage wurde mit einer Stimmenthaltung zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.

 

Auf kurze Nachfrage von Frau Tiedge erklärte Janina Kluge (Leiterin Büro Kreistag/Wahlen), dass Herr Stichnoth, als Bürgermeister der Stadt Wolmirstedt, dem Mitwirkungsverbot zur Beschlussfassung im Kreistag unterliegen wird.