Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2018/40/0564  

 
 
Betreff: Absicherung der erforderlichen Schulanlagen an der Gemeinschaftsschule "Johannes Gutenberg" in Wolmirstedt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:
Herzig Fachbereichsleiterin 3
Federführend:FD Bildung Bearbeiter/-in: Alsleben, Karin
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
30.05.2018 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses      
Kreisausschuss Vorberatung
13.06.2018 
39. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (2018/40/0564)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
20.06.2018 
19. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2018/40/0564)

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Kreistag stimmt einem Schultausch zwischen der Stadt Wolmirstedt und dem Landkreis Börde als geeignetste Lösungsvariante zur Sicherstellung der erforderlichen Schulanlagen für den Schulbetrieb der Gemeinschaftsschule Johannes-Gutenberg grundsätzlich zu.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der kommunalrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Veräußerung der Harnisch-Schule zum vollen Wert, die erforderlichen vertraglichen Regelungen mit der Stadt Wolmirstedt zu treffen.

 

3. Der Kreistag stimmt der Anmietung von mobilen Raumsystemen für ca. 10 Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) a 60 m² und Sanitäranlagen für einen Übergangszeitraum zu.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtliche Absicherung für die Maßnahmen in die Haushaltsplanung 2019 aufzunehmen.

 

 

 

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Landkreis Börde ist nach § 65 SchulG LSA u. a. Träger der Gemeinschaftsschulen. Derzeit befindet sich die Gemeinschaftsschule Johannes-Gutenberg auf dem Gelände der gleichnamigen Grundschule an der Meseberger Straße in Wolmirstedt. Mit Ausnahme der praxisorientierten Werkstätten sind Grundstück und Gebäude im Eigentum der Stadt Wolmirstedt. Die 5. - 7. Klassen werden aufgrund bereits bestehenden Raumbedarfs derzeit in einem Teil des Gebäudes der ehemaligen Harnisch-Schule unterrichtet. Mit der aufwachsenden gymnasialen Oberstufe an der Gemeinschaftsschule ab dem Schuljahr 2019/2020 und der Auflösung der Übergangsvariante (Außenstelle) der Harnisch-Schule sind weitere Raumkapazitäten für 9 Allgemeine Unterrichtsräume sowie 1 Fachunterrichtsraum Naturwissenschaften erforderlich.

 

Im Rahmen einer Arbeitsgruppe, in der Vertreter der Stadt Wolmirstedt und des Landkreises

Börde tätig sind, wurden unter Beachtung der pädagogischen Konzepte und der sich daraus ergebenden Raumbedarfe sowie der Schülerzahlentwicklung der Grundschule und der Gemeinschaftsschule verschiedene Lösungsvarianten betrachtet. Dabei wurden die nachfolgenden Varianten einer eingehenderen Bewertung unterzogen.

 

Lösungsvarianten:

 

1. Campusvariante: Anbau von 12 Unterrichtsräumen am Standort Meseberger Straße zur

Nutzung durch die Grundschule oder die Gemeinschaftsschule

 

2. Dauerhafte Einrichtung eines Lehrgebäudes 2 in der ehemaligen Harnisch-Schule für die

Gemeinschaftsschule

 

3. Schultausch mit Werteausgleich (Einzug der Grundschule in den Schulkomplex der ehe-

maligen Harnisch-Schule und Übernahme des Schulkomplexes an der Meseberger Straße durch die Gemeinschaftsschule)

 

Hinsichtlich der Bewertung der Varianten fanden:

 

 die Umsetzung des Pädagogischen Konzeptes,

 Schulorganisatorische Aspekte (u. a. Stundentafel, Pausengestaltung, Schulhof, Turnhal-

lennutzung),

 Kommunales Haushaltsrecht (Verbot der Investition in fremdes Eigentum, Haushaltsplan),

 Wirtschaftlichkeit (Kosten, Nachnutzung),

 Städtebaulicher Aspekt (Leerstand, Ansicht) und die

 Zeitschiene

 

besondere Beachtung.

 

Daraus ergibt sich für die einzelnen Lösungsvarianten:

 

zu 1. Die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse bleiben bestehen. Die Flexibilität für zu-

künftige Bedarfe bleibt weiter eingeschränkt. Die pädagogischen Konzepte sind be-

schränkt umsetzbar. Die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten ist weiterhin not-

wendig (Speiseraum, Aula, Lehrerzimmer, Schulverwaltung).

Die haushaltsrechtliche Problematik des Verbots der Investition in fremdes Eigentum

ist weiter gegeben.

Das Objekt der Harnisch-Schule ist leerstehend. Es kommt zu räumlichen Einschrän-

kungen auf dem Schulgelände. Die Turnhallennutzung ist durch Nutzung beider Schu-

len erschwert.

 

 

zu 2. Mit Bescheid des Landesschulamtes vom 06.06.2017 wurde einer Auslagerung der

Gemeinschaftsschule Johannes-Gutenberg in die Harnisch-Schule zeitlich begrenzt        bis zum 31.07.2019 zugestimmt. Im Sinne der Umsetzung des pädagogischen Konzeptes der Gemeinschaftsschule wurde der Landkreis angehalten, eine Beschulung an einem Standort Meseberger Straße sicherzustellen. Die Zulassung eines Lehrgebäudes 2 auf Dauer, außerhalb des Schulgeländes, wird seitens des Landesschulamtes nicht zugestimmt werden.

 

zu 3. Die Umsetzung der Pädagogischen Konzepte kann ganzheitlich erfolgen. Die Eigen-

tumsverhältnisse ermöglichen ein bedarfsorientiertes flexibles eigenständiges Handeln des jeweiligen Schulträgers. Für zukünftige Bedarfe besteht ein größerer Gestaltungsspielraum. Der Leerstand der Harnisch-Schule wird teilweise aufgehoben. Die Turnhallennutzung kann effektiver gestaltet werden.

 

Der Auszug der Grundschule ist erst nach erforderlicher Sanierung der Harnisch-Schule möglich. Deshalb ist die Anmietung von mobilen Raumsystemen zur Nutzung durch die Gemeinschaftsschule für den Übergangszeitraum angedacht. Die Aufstellung soll längs der Meseberger Straße erfolgen. Nach Auszug der Grundschule müssen die Räumlichkeiten renoviert und baulich sowie sächlich den Bedarfen, u. a. Umnutzungen von Räumen der Gemeinschaftsschule angepasst werden.

 

Rechtlicher Rahmen zum Verkauf kreiseigener Vermögensgegenstände

 

  1. Gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 7 Kommunalverfassungsgesetz (KVG) LSA i. V. m. § 4 Abs. 4 a) der Hauptsatzung des Landkreises Börde ist der Kreistag für die Veräußerung von Kreisvermögen zuständig. Auf der Grundlage des § 115 Abs. 1 KVG LSA darf der Landkreis Vermögensgegenstände, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht, veräußern. Der Landkreis Börde benötigt diese Liegenschaft für eigene Verwaltungsaufgaben nicht mehr. Die Absicherung des Schulbetriebes der Gemeinschaftsschule ist durch einen Auszug der Grundschule und den Einzug in die Harnisch- Schule vorgesehen.

 

Auf der Grundlage des § 115 Abs. 1 KVG LSA darf der Landkreis Vermögensgegen-

stände in der Regel nur zu ihrem vollen Wert (Verkehrswert) veräußern.

 

Der Verkehrswert (Marktwert) eines Grundstückes wird sinngemäß durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten, seinen tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks sowie ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Aus dem Gebot, nur zum vollen Wert zu veräußern, ergibt sich eine Untergrenze für den Veräußerungswert: der Buchwert.

Der Restbuchwert der gesamten Immobilie Harnisch-Schule, Sporthalle und Grundstück, betreffend die Gemarkung Wolmirstedt, Flur 8, Flurstück 1089 mit einer Fläche von 21.823 m², beträgt zum 01.01.2018 insgesamt 2.686.922 €. Der Restbuchwert der gesamten Immobilie Johannes-Gutenberg-Schule, Sporthalle und Grundstück beträgt zum 01.01.2018 insgesamt 4.938.248 €. Demnach ergibt sich ein Differenzbetrag i. H. v. 2.251.326 €, der als Ausgleich seitens des Landkreises Börde an die Stadt Wolmirstedt zu zahlen wäre.

 

2. Mit notariellem Abschluss eines Tauschvertrages ist weiterhin von Nebenkosten in Höhe von ca. 8 % sowohl für die Stadt als auch für den Landkreis auszugehen. Insgesamt können so Kosten in Höhe von 610.000 € entstehen.

 

3. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur baulichen Umsetzung und der vermögensrechtlichen Bereinigung sind mit der Haushaltsplanung 2019 zu schaffen.

 

4. Die Kosten für die zu schaffende Interimslösung, der Aufstellung einer Containeranlage, belaufen sich grundsätzlich auf ca. 600.000 € mit Auf- und Rückbau, auf einen Zeitraum von 36 Monaten berechnet.

 

Der Landrat wird bevollmächtigt, die weiteren Vertragsverhandlungen zu führen und den Kreistag über die Ergebnisse zu informieren.