Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Bohnet erläutert die Beschlussvorlage und stellt die Änderungen, die im JHA im Juni diskutiert wurden, vor. Folgende Änderungen und Hinweise wurden danach in den Leitfaden eingearbeitet:
- Die Beihilfe für die Erstausstattung von Pflegestellen wurde in der Höhe nicht nach dem Alter des Pflegekindes gestaffelt, sondern beträgt für alle Pflegekinder unabhängig vom Alter 800,00 EUR. - Das Betreuungsgeld für Pflegeeltern in Elternzeit wurde auf 800,00 EUR angehoben (vorher 300,00 EUR). - Zur Sozialversicherung während der Elternzeit wurde ein ensprechender Hinweis eingefügt. - Die Gültigkeit des Leitfadens wurde auf zwei Jahre vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 begrenzt. Danach ist der Leitfaden fortzuschreiben.
Der Vorsitzende stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung und diese wird einstimmig angenommen. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschloss den Leitfaden für finanzielle Leistungen in der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII ab 01.01.2018.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:10 Ablehnung: - Enthaltung: -
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2017/51/0477 erhoben. |
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