Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2017/51/0477  

 
 
Betreff: Leitfaden für finanzielle Leistungen in der Vollzeitpflege ab 01.01.2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. FDL Jugend
Herzig Fachbereichsleiterin 3
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
18.09.2017 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (2017/51/0477)
Anlagen:
Leitfaden Vollzeitpflege

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Leitfaden für finanzielle Leistungen in der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII ab 01.01.2018.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Seit dem 01.01.2014 ist die Arbeitshilfe zur Gewährung einmaliger Beihilfen und Zuschüsse gemäß § 39 Abs. 3 SGB VIII und § 27 i. V. m. § 33 SGB VIII gültig. Hierin sind Anlass und Höhe der vom Landkreis Börde gewährten einmaligen Beihilfen und Zuschüsse für Pflegekinder und Pflegestellen festgelegt. Die Pauschalbeträge wurden seither nicht angepasst.

 

In der Vergangenheit kristallisierte sich der Bedarf zur grundlegenden Überarbeitung der Beihilferichtlinie heraus. Der vorliegende Leitfaden für finanzielle Leistungen in der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII geht über den Inhalt einer schlichten Beihilferichtlinie hinaus. Damit wird dem Informationsbedarf der Pflegefamilien zu den finanziellen Leistungen Rechnung getragen, welcher in der Vergangenheit mehrfach durch die Pflegestellen an den Fachdienst Jugend herangetragen wurde. Neben den einmaligen Beihilfen und Zuschüssen sind in dem Leitfaden beispielsweise auch Informationen zum Pflegegeld, zum Taschengeld, zu Zuschüssen für Altersvorsorge und Unfallversicherung sowie zu Fortbildungen für Pflegestellen enthalten.

 

Des Weiteren finden sich grundsätzliche Änderungen. Einmalige Beihilfen für Ferienreisen und besondere Anlässe des Pflegekindes (Einschulung, Jugendweihe, Konfirmation, etc.) sollen in Form eines pauschalen monatlichen Zahlbetrages gewährt werden. Damit entfällt die Antragstellung, Prüfung und Bescheiderteilung für jeden Einzelfall. Die Pflegestellen erfahren hierdurch eine erhebliche Erleichterung und der Verwaltungsaufwand für den Fachdienst Jugend wird reduziert.

 

Eine weitere grundlegende Veränderung zur bisherigen Arbeitshilfe ist die Gewährung eines Betreuungsgeldes für Pflegeeltern, die Pflegekinder bis zum 3. Lebensjahr aufnehmen. Hierdurch soll diesen Pflegestellen ein finanzieller Ausgleich während der Elternzeit gewährt werden, da ein Anspruch auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nicht besteht. Derzeit gibt es im Landkreis Börde einen Mangel an Pflegestellen. Besonders für Babys und Kleinkinder ist eine Unterbringung in einer Pflegefamilie jedoch der Heimunterbringung vorzuziehen. Dies setzt eine ausreichende Anzahl von Pflegestellen voraus. Mit der Gewährung des Betreuungsgeldes soll ebenso ein Anreiz für interessierte neue Pflegestellen geschaffen werden.

 

Im Jugendhilfeausschuss am 19.06.2017 wurde der Entwurf des Leitfadens erstmalig vorgestellt und diskutiert. Folgende Änderungen wurden danach in den Leitfaden eingearbeitet, welcher nunmehr zum Beschluss vorgelegt ist:

 

-          Die Beihilfe für die Erstausstattung von Pflegestellen wurde in der Höhe nicht nach dem Alter des Pflegekindes gestaffelt, sondern beträgt für alle Pflegekinder unabhängig vom Alter 800,00 EUR.

-          Das Betreuungsgeld für Pflegeeltern in Elternzeit wurde auf 800,00 EUR angehoben (vorher 300,00 EUR).

-          Zur Sozialversicherung während der Elternzeit wurde ein entsprechender Hinweis eingefügt.

-          Die Gültigkeit des Leitfadens wurde auf zwei Jahre vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 begrenzt. Danach ist der Leitfaden fortzuschreiben.

 

Der Leitfaden soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.

 

 


Anlagen:

Leitfaden

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Leitfaden Vollzeitpflege (47 KB)