Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Leitfaden für finanzielle Leistungen in der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mo, 19.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2017/51/0448 Leitfaden für finanzielle Leistungen in der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Wendt, M. FDL Jugend
Herzig Fachbereichsleiterin 3
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines

Frau Bohnet erklärt, dass bezogen auf die Anpassung der Pflegegeldverordnung zum 01.03.2017 und aus der Arbeit selbst heraus der Bedarf zur Überarbeitung der bisher gültigen Arbeitshilfe entstanden ist. Der vorliegende Leitfaden, der zur Diskussion vorgestellt wird, hat den Anspruch, auch dem Informationsbedarf der Pflegeeltern gerecht zu werden, indem generell über finanzielle Leistungen für Pflegestellen informiert wird (z. B. Pflegegeld, Krankenhilfe, Kita-Kostenerstattungen, Unfall-versicherungsbeiträge, Altersvorsorgebeiträge, Fortbildung).

 

In ihren weiteren Ausführungen geht sie auf folgende wesentliche Änderungen ein:

 

-Zahlung eines monatlichen Pauschalbetrages ab 01.01.2018 gestaffelt nach dem Alter

0-6 (65 €) und ab dem 7. Lebensjahr (75 €)

Darin enthalten sind Urlaubs- u. Ferienfahrten, Ergänzungen zur Ausstattung, finanzielle Bei-hilfen für besondere Anlässe. Die bisherige gesonderte Antragstellung würde entfallen, was den Aufwand erheblich erleichtern wird.

 

-Zahlung eines Betreuungsgeldes bei Elternzeit

Es wird ein Elterngeld in Höhe von 300 € im Monat zusätzlich zum Pflegegeld

vorgeschlagen.

 

-Übernahme mehrtägiger Klassenfahrten in voller Höhe

 

-Bezuschussung von bis zu 250 € im Jahr pro Pflegeperson für Fortbildungen

 

Angestrebt wird, dem Jugendhilfeausschuss den Leitfaden zur Beschlussfassung nach der Sommer-pause vorzulegen. Sie soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.

 

Herrn Czernitzki hat festgestellt, dass im Punkt III. Einmalige Beihilfen und Zuschüsse immer wie-der das Wort „kann“ verwendet wird. Er möchte hier eine Änderung der Formulierung vorschlagen, da so nicht eingeschätzt werden kann, was letztendlich wirklich gezahlt wird. Dort, wo „kann“ steht, sollte nach Erfüllung der Voraussetzungen auch „wird gezahlt“ stehen. Frau Bohnet bezieht sich hinsichtlich der Formulierung auf den § 19 der Pflegegeldverordnung, der beinhaltet, dass Beihilfen gewährt werden können. Sie bestätigt, dass hier allerdings auch eine andere Formulierung verwendet werden kann. Auch Frau Laqua und Frau Schünemann unterstützen den Wunsch nach einer festschreibenden Formulierung für die Beihilfen.

 

17:50 Uhr – Frau Engelbrecht verlässt die Sitzung.

 

Herr Dill schlägt vor, für die Erstausstattung beider Altersklassen gleiche Beträge (jeweils 800 €) an-zusetzen und die Zahlen im Leitfaden einer jährlichen Prüfung zu unterziehen.

 

Frau Watteroth, Sachbearbeiterin Pflegekinderdienst im FD Jugend, plädiert für eine Anhebung des Elterngeldes auf die pauschale Summe von 800 €, da aktuell nur zwei Pflegefamilien bereit wären, ihre Berufstätigkeit für die Aufnahme eines Säuglings aufzugeben. Als Grundlage für die vorgeschlagene Summe nimmt sie 67 % eines durchschnittlichen Netto-Einkommens einer Frau in Sachsen-Anhalt in Höhe von 1.200 €. Dazu kämen die materiellen Aufwendungen, was eine Summe von 1.315 € ergeben würde. Dies würde nur für Berufstätige gelten, die Elternzeit nehmen würden.

 

18:00 Uhr – Herr Czernitzki verlässt die Sitzung.

 

 

 

 

 

 

 

Herr Schmidtgen unterstützt den Vorschlag von Frau Watteroth vor dem Hintergrund, dass der Bedarf groß ist und steigt. Hier müssten Anreize geschaffen werden. Auch Herr Dill sieht eine Anhebung gerechtfertigt.

 

Herr Zacke stellt fest, dass eine allgemeine Zustimmung zum Vorschlag von Frau Watteroth besteht und bittet die Verwaltung, die Änderungsvorschläge zum Leitfaden einzuarbeiten und diesen zur Beschlussfassung in einer der der nächsten Sitzungen vorzulegen.