Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2017/51/0448  

 
 
Betreff: Leitfaden für finanzielle Leistungen in der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Wendt, M. FDL Jugend
Herzig Fachbereichsleiterin 3
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Informationspflicht
19.06.2017 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
Anlagen:
Leitfaden Vollzeitpflege JHA 19.06.
Kinder- und Jugendhilfe PflG-VO JHA 19.06.

Beschlussvorschlag:

-          Entfällt -

 


Sachdarstellung, Begründung:

Seit dem 01.01.2014 ist die Arbeitshilfe zur Gewährung einmaliger Beihilfen und Zuschüsse gemäß § 39 Abs. 3 SGB VIII und § 27 i. V. m. § 33 SGB VIII gültig. Hierin sind Anlass und Höhe der vom Landkreis Börde gewährten einmaligen Beihilfen und Zuschüsse für Pflegekinder und Pflegestellen festgelegt. Die Pauschalbeträge wurden seither nicht angepasst.

 

Auf Grund der deutlich erhöhten Verbraucherpreise und der damit gestiegenen Lebenshaltungskosten für private Haushalte in den vergangenen Jahren seit der letzten Anpassung ist eine Überarbeitung der Arbeitshilfe erforderlich. Darüber hinaus trat zum 01. März 2017 die neue Kinder- und Jugendhilfe-Pflegegeld-Verordnung in Kraft. Hierdurch wurden die laufenden Leistungen zum Unterhalt bei Vollzeitpflege durch das Land Sachsen-Anhalt ebenfalls den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

 

Der nun vorliegende Entwurf des Leitfadens für finanzielle Leistungen in der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII geht über den Inhalt einer schlichten Beihilferichtlinie hinaus. Damit wird dem Informationsbedarf der Pflegefamilien zu den finanziellen Leistungen Rechnung getragen. Neben den einmaligen Beihilfen und Zuschüssen sind in dem Leitfaden beispielsweise auch Informationen zum Pflegegeld, zum Taschengeld, zu Zuschüssen für Altersvorsorge und Unfallversicherung sowie zu Fortbildungen für Pflegestellen enthalten.

 

Des Weiteren finden sich grundsätzliche Änderungen. Einmalige Beihilfen für Ferienreisen und besondere Anlässe des Pflegekindes (Einschulung, Jugendweihe, Konfirmation, etc.) sollen in Form eines pauschalen monatlichen Zahlbetrages gewährt werden. Damit entfällt die Antragstellung, Prüfung und Bescheiderteilung für jeden Einzelfall. Die Pflegestellen erfahren hierdurch eine erhebliche Erleichterung und der Verwaltungsaufwand für den Fachdienst Jugend wird reduziert.

 

Eine weitere grundlegende Veränderung zur bisherigen Arbeitshilfe ist die Gewährung eines „Elterngeldes“ für Pflegestellen, die Pflegekinder bis zum 3. Lebensjahr aufnehmen. Hierdurch soll den Pflegestellen, die Elternzeit in Anspruch nehmen möchten, ein finanzieller Ausgleich gewährt werden. Derzeit besteht im Landkreis Börde ein Mangel an Pflegestellen. Besonders für Babys und Kleinkinder ist eine Unterbringung in einer Pflegefamilie jedoch der Heimunterbringung vorzuziehen. Dies setzt eine ausreichende Anzahl von Pflegestellen voraus.

 

Der Leitfaden soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.

 

 


Anlagen:

Leitfaden Leistungen Vollzeitpflege

Kinder- und Jugendhilfe-Pflegegeld-Verordnung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Leitfaden Vollzeitpflege JHA 19.06. (46 KB)    
Anlage 2 2 Kinder- und Jugendhilfe PflG-VO JHA 19.06. (83 KB)