Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Rettungsdienstentgeltsatzung)  

 
 
25. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.2 Beschluss:2017/38/0406
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 25.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:01
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2017/38/0406 Vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Rettungsdienstentgeltsatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, F. SL Rettungsdienst
Läbisch FDL BKR
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen Bearbeiter/-in: Dalügge, Helga

Herr Kluge erläuterte, dass bekannt ist, dass im Bereich des Rettungsdiensts eine exakte Kalkulation nicht möglich ist. Der Kreistag hatte 2014 die letzte Änderung der Rettungsdienstentgeltsatzung beschlossen.

Es wurde festgestellt, dass der Landkreis aufgrund der von den Leistungserbringern eingereichten Unterlagen und den mit den Krankenkassen abgestimmten Unterlagen, ein Defizit in Höhe von 250.000 EUR erreicht. Die Satzung sollte daher angepasst werden.

Die Entgelte wurden mit den Krankenkassen und Leistungserbringern abgestimmt. Die Krankenkassen haben ihr Einvernehmen nicht erteilt, d. h. dass die Krankenkassen ggf. nicht mehr unter Vorbehalt zahlen werden. Der Landkreis geht jedoch davon aus, dass aufgrund der abgestimmten und detaillierten Gesamtsumme das Geschäft rundum durch die Krankenkassen zu finanzieren ist und die Leistungssicherheit gewährleistet ist.

Mit der Änderung der Entgeltsatzung ist auch die Einführung einer Pauschale vorgesehen. Bislang wurde nach Kilometer abgerechnet. Somit ist eine Vereinfachung in der Abrechnung möglich.

 

Auf Nachfrage von Gudrun Tiedge (DIE LINKE) erklärte Frank Schulze (Sachgebietsleiter Rettungsdienst im Fachdienst Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen), dass aufgrund seiner Erfahrung nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Leistungsempfänger den Restbetrag zahlen müssen, wenn die Krankenkassen nach den alten Sätzen bezahlen. Der Landkreis hat als Träger des Rettungsdienstes entsprechende Entgeltsätze zu bestimmen. Kostenträger für den versicherten Patienten ist die jeweilige Krankenkasse. Werden Differenzen nicht gezahlt, erfolgt ein entsprechendes Verfahren zwischen dem Landkreis und dem Kostenträger.

 

Herr Hüttemann begrüßte die Umstellung auf Pauschalbeträge. Laut Vorlage wollten die Kostenträger keine Vereinbarung schließen, weil die Erhöhung der Beträge für sie ungünstig ist. Daher ist die Satzung zu ändern. Der Entwurf der Satzung wurde mit den Kostenträgern abgestimmt.

 

Herr Schulze informierte, dass auch mit Vereinbarungen die Entgelte in einer Satzung festzulegen und durch den Kreistag zu beschließen sind. Es sind interne Vereinbarungen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern, die die Abrechnung vereinfachen. Die Kostenträger können bzw. wollen derzeit keine Vereinbarungen abschließen, da noch eine Angelegenheit juristisch geprüft wird.

 

Die Vorlage wurde einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.