Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2017/38/0406  

 
 
Betreff: Vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Rettungsdienstentgeltsatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, F. SL Rettungsdienst
Läbisch FDL BKR
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen Bearbeiter/-in: Dalügge, Helga
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
25.01.2017 
25. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2017/38/0406)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
22.02.2017 
13. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2017/38/0406)
Anlagen:
Anlage 1 - Entwurf der Vierten Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Entwurf Stand 11.01.2017)
Anlage 2 - Entwurf der Vierten Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Entwurf Stand 11.01.2017) Lesefassung

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage im Entwurf (Stand: 11.01.2017) beigefügte „Vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Rettungsdienstentgeltsatzung)“.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

 

Der Landkreis Börde ist Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes in seinem Gebiet. Dafür hat er eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und der qualifizierten Patientenbeförderung sicher zu stellen.

 

Die Grundzüge für die Strukturen des bodengebundenen Rettungsdienstes sind in der Satzung über den Rettungsdienstbereichsplan des Landkreises Börde festgelegt. Auf dieser Grundlage ermitteln der Landkreis als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie die Leistungserbringer für ihren jeweiligen Bereich unter Berücksichtigung der entstandenen und voraussehbaren Aufwendungen ihre betriebswirtschaftlichen Kosten des Rettungsdienstes.

Auf der Grundlage dieser Kostenermittlungen haben dann der Landkreis und die Leistungserbringer mit der Gesamtheit der zuständigen Träger der Sozialversicherung (Kostenträger) Benutzungsentgelte zu vereinbaren. Am 30.11. und 06.12.2016 konnte über die Ist–Kosten 2015 und die Plankosten 2017 mit den Kostenträgern und Leistungserbringern Einigkeit erzielt werden. Dennoch lehnten die Kostenträger eine Vereinbarungslösung gemäß § 39 Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) ab. Hauptgrund sind seitens der Kostenträger initiierte und bisher nicht abgeschlossene rechtliche Prüfungen.

In der Folge bestimmt nach § 36 i.V.m § 40 Abs. 1 RettDG LSA der Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes kostendeckende Benutzungsentgelte durch Satzung für die Abrechnungsperiode.

Da eine Deckungsfähigkeit der Kosten für die Abrechnungsperiode 2017 durch die  gegenwärtig gültigen Entgeltsätze nicht gegeben sein wird, mussten neue Entgeltsätze kalkuliert werden.

Die einvernehmlich verhandelten Plankosten 2017 betragen 12.635.532,00 €.

Zur Feststellung des Erlösbudgets für das Jahr 2017 wird die wahrscheinliche Unterdeckung zum 31.12.2016 auf Basis einer Hochrechnung der Einsatzleistungen zum 31.10.2016 berechnet. Danach ist von einer Unterdeckung von ca. 251.245,00 € gerechnet. Grund dafür sind im Jahr 2016 umgesetzte weitere Vorhaltungserhöhungen von Rettungsmitteln zur weiteren Verbesserung der flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung unserer Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung innerhalb der Hilfsfrist.

 

Das Erlösbudget für das Jahr 2017 muss somit rund 12.886.777,00 € betragen.

 

In der Folge wurden mit den Vertretern der Kostenträger folgende Entgeltpauschalen einvernehmlich für die nächste Abrechnungsperiode ab dem 01.03.2017 kalkuliert und wie folgt festgelegt:

 

 

Entgelte 2016

in EUR

Entgelte 2017

in EUR

 

Rettungsmittel

je Einsatz

je km

je Einsatz

je km

1

Krankentransportwagen (KTW)

180,00

2,50

187,60

0,00

2

Rettungswagen (RTW)

418,00

2,50

684,30

0,00

3

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

130,00

2,50

239,40

0,00

4

Notarztpauschale

254,00

 

282,00

 

 

In die Kalkulation der Entgeltpauschalen sind die durchschnittlichen Kilometerleistungen der Rettungsmittel, die Kosten der Integrierten Leitstelle und die Verwaltungskosten inbegriffen.

 

 

 

Die Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst im Landkreis Börde (Rettungsdienstentgeltsatzung) vom 15.06.2011 beinhaltet neben der Anpassung der Entgelte weitere Änderungen.

 

Im Einzelnen:

 

Im § 4, Absatz 1 wurde „sowie für die Entfernungszuschlägegestrichen.

 

Absatz 3 wird Absatz 2.

 

Absatz Satz 2 „Grundentgelt“ wird durch Pauschalentgelt“ ersetzt, der Halbsatz „und der Entfernungszuschlag (§ 5 Abs. 2, Tarif-Nr. 1.2, 2.2 und 3.2)“ gestrichen.

 

Im § 5 Absatz 1 wird „Die Entgelte setzen sich zusammen aus einem Grundentgelt für die jeweilige Art des zum Einsatz gebrachten Rettungsmittels und den Notarzt sowie einem Entfernungszuschlag für die vom Rettungsmittel einsatzbedingt zurückgelegte Wegstrecke.“ durch „Die Entgelte sind Pauschalbeträge für den Einsatz eines Notarztes und für die Art des jeweils eingesetzten Rettungsmittels.“ ersetzt.

 

 

Tarif-Nr.

Leistung

Entgelt-sätze

 

1.

 

Inanspruchnahme der qualifizierten Patientenbeförderung (KTW)

 

 

1.1

 

KTW-Pauschalentgelt

 

187,60 €

 

2.

 

Inanspruchnahme der Notfallrettung - Rettungswagen (RTW)

 

 

2.1

 

RTW-Pauschalentgelt

 

684,30 €

 

3.

 

Inanspruchnahme der Notfallrettung – Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

 

 

3.1

 

NEF-Pauschalentgelt

 

239,40 €

 

4.

 

Inanspruchnahme des Notarztes (Notarztpauschale) je Patient

 

282,00 €

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Entwurf „Vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst“ (Stand 11.01.2016)

 

Anlage 2 – Entwurf „Vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst“ (Stand 11.01.2016)

- Lesefassung

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Anlage 1 - Entwurf der Vierten Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Entwurf Stand 11.01.2017) (21 KB)    
Anlage 5 2 Anlage 2 - Entwurf der Vierten Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Entwurf Stand 11.01.2017) Lesefassung (28 KB)