Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Rebekka wies darauf hin, dass es sich um sieben von 21 Mitgliedern handelt, die durch die Volljährigkeit austreten müssten.
Frau Kluge vom Büro Kreistag/Wahlen erläuterte, dass die Volljährigkeit kein Austrittsgrund ist. Man darf jedoch zu Beginn der Wahlperiode maximal 17 Jahre alt sein.
Yanik teilte mit, dass jetzt eine neue Wahlperiode beginnen würde und daher dann viele ausscheiden.
Beschluss:
Der Jugendkreistag beschloss, dass die aktuelle Legislaturperiode bis Ende des Schuljahres 2016/17 verlängert wird.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung: - Enthaltung: -
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2016/JKT/0402 erhoben. |
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