Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Darstellung des Aufgabenprofils des Fachdienstes Migration im Wandel von der "Aufnahme und Betreuung von Asylsuchenden" zur "Aufnahme und gesamtgesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen" im Landkreis Börde Berichterstatterin: FachdienstleiterinMigration, Frau Corinna Sladky  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 02.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2016/33/0345 Darstellung des Aufgabenprofils des Fachdienstes Migration im Wandel von der "Aufnahme und Betreuung von Asylsuchenden" zur "Aufnahme und gesamtgesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen" im Landkreis Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Sladky FDLin Migration
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Migration Bearbeiter/-in: Sladky, Corinna

Frau Sladky führt aus, dass sich das Aufgabenfeld zur Aufnahme und gesamtgesellschaftlichen Integration gewandelt hat und der Fachdienst Migration sich Gedanken gemacht hat, in welche Richtung perspektivisch das derzeitig aktuelle Aufgabenprofil hingehen soll.

 

Sie informiert weiter, dass von Januar 2014 bis Stichtag 24.10. diesen Jahres im Landkreis 3.424 Asylsuchende aufgenommen wurden. Von diesen befindet sich eine gewisse Anzahl nicht mehr im Landkreis, da sie in andere Teile Deutschlands abgewandert sind bzw. in ihre Heimatländer zurückgeführt wurden oder sie haben die Anerkennung bekommen und sind weiterhin im Landkreis verblieben. Ein großer Zulauf war im Jahr 2015 zu verzeichnen, wo 2.230 Personen im Landkreis angekommen sind und ein Großteil davon ab September aufzunehmen war.

 

Dem Gefühl, dass kaum noch Asylsuchende in den Landkreis kommen, muss widersprochen werden. Von den ursprünglich 160 Personen monatlich im Jahr 2015 sind derzeitig im Monat ca. 50 Neuzugänge. Diese setzen sich vorrangig aus Asylantragstellern zusammen, aber auch aus Flüchtlingen, die bereits einen sogenannten Erstbescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben. Wie lange diese Anerkennung Gültigkeit hat, ist erst vor Ort zu sehen, da in der Regel zunächst der subsidiäre Schutz ausgereicht wird. Die Anerkennung kann aber auch für ein Jahr erteilt sein.

Flüchtlinge, die vor dem sogenannten Stichtag ihren Antrag gestellt haben, kriegen im Regelfall für 3 Jahre die Aufenthaltserlaubnis. Derzeitig ist das Verhältnis 50:50. Die Tendenz geht aber verstärkt zu kurzen Aufenthaltsanerkennungen.

Von den derzeitig im Landkreis befindlichen Ausländern sind 1.000 anerkannte Flüchtlinge, die hier auch leben und nach Einschätzung perspektivisch auch länger ihren Lebensmittelpunkt hier im Landkreis haben werden.

 

Weiterhin kann eingeschätzt werden, dass die Situation in geordnete Bahnen gelenkt wurde und das die derzeitig zur Verfügung stehenden Unterkünfte (über 260 Wohnungen, 5 Gemeinschaftsunterkünfte und 5 Notunterkünfte) im vollen Umfang nicht mehr benötigt werden und derzeitig zurückgefahren werden.

 

Von den 1.000 Personen, die im Asylbewerberleistungsgesetz sind, kann festgestellt werden, dass ein Drittel bereits eine Entscheidung zu ihren Anträgen bekommen hat. Die restlichen 2/3 sind noch in Erwartung einer Entscheidung, ob ihre Anträge positiv oder negativ beschieden werden. Die Dauer bis zur Entscheidung durch das Bundesamt für Migration kann jedoch noch mehrere Monate in Anspruch nehmen.

 

Seit Herbst 2014 werden als Grundlage einer Integration niederschwellige Deutschkurse angeboten (derzeitig über 30 Kurse). Das dies der richtige Weg ist, zeigt auch die Tatsache, dass entsprechend ESF-Förderrichtlinie vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration eine entsprechende Förderung kommen wird. Diese Kurse haben ein Stundenvolumen von 300 und 400 Stunden.

 

Der nächste Schritt wird die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen umfassen, die durch ein Bundesprogramm gesichert werden. Geplant ist die Bereitstellung von bundesweit 100.000 Plätzen. Ausgehend vom Königsteiner Schlüssel kann der Landkreis 200 Personen in diese Maßnahme einmünden lassen. Des Weiteren weist sie darauf hin, dass sich diese Maßnahmen nicht nur auf anerkannte Flüchtlinge konzentrieren, sondern auch auf diejenigen, die nur eine befristete Zeit im Landkreis sein werden.

Aus diesen Tatsachen heraus erfolgt auch die Aufgabenverschiebung des Fachdienstes von der reinen Aufnahme verstärkt zur Betreuung hin.

 

Frau Herzig verweist noch darauf, dass die Details der Vorlage zu entnehmen sind.

 

Herr Mewes erinnert an das von ihm aufgeworfene Thema Integrationskonzept und bittet darum, dass sich die Verwaltung und alle Beteiligten mit diesem Konzept notwendigerweise befassen sollten. Er sieht, dass Integration vorrangig über die Gemeinden laufen sollte, aber auch eine Steuerungsfunktion vom Landkreis ausgehen sollte.

 

Frau Herzig erklärt, dass die wichtigsten Dinge der Integration derzeitig das Tagesgeschäft in den damit befassten Bereichen ausmachen. Ausgehend von der Tatsache, dass es sich hierbei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, ist zunächst zu klären, wer leistet zukünftig etwas, wo ist anzufangen und wo wird das Ende sein. Sie verweist auf die Beteiligung des Projektes RÜMSA, in dem es vornehmlich um benachteiligte Jugendliche geht und in diese Gruppe gehören auch Menschen mit Migrationshintergrund. Zu definieren wäre eindeutig die anzustrebende Qualität.

 

Frau Sladky verweistnoch einmal darauf, dass der erste wichtige Schritt die Sprache bei der Integration darstellt und das derzeitig ca. 250 Teilnehmer in den laufenden Integrationskursen untergebracht wurden. Sie stellt aber auch fest, dass auf der Warteliste noch über 400 Wartende zu finden sind, da der Bedarf deutlich über den Möglichkeiten liegt. Ein wichtiges Kriterium dabei ist der Anspruch an das Qualifikationsniveau der Lehrkräfte durch das BAM.

Es muss eindeutig festgestellt werden, dass es kaum noch geeignetes Personal am Markt gibt.

 

Frau Herzig erklärt abschließend, dass seitens der Verwaltung vorgesehen ist, ein Konzept vorzulegen mit Benennung der Handlungsfelder und schlägt vor, dann im Ausschuss darüber abzustimmen, nach welchen Kriterien dabei vorgegangen werden soll.