Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/33/0345  

 
 
Betreff: Darstellung des Aufgabenprofils des Fachdienstes Migration im Wandel von der "Aufnahme und Betreuung von Asylsuchenden" zur "Aufnahme und gesamtgesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen" im Landkreis Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Sladky FDLin Migration
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Migration Bearbeiter/-in: Sladky, Corinna
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
02.11.2016 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
16.11.2016 
24. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2016/33/0345)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
23.11.2016 
12. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen  (2016/33/0345)

Beschlussvorschlag: - entfällt -


Sachdarstellung, Begründung:

 

Darstellung des Aufgabenprofils des Fachdienstes Migration im Wandel von der „Aufnahme und Betreuung von Asylsuchenden“ zur „Aufnahme und gesamtgesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen“ im Landkreis Börde

 

Mit den seit 2013 steigenden Flüchtlingszahlen sah sich der Landkreis Börde  veranlasst, im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung neue Handlungsfelder zu identifizieren und Qualitätsstandards weiter zu entwickeln. Der Landkreis Börde stand dabei vor der Herausforderung, mit geringen Vorlaufzeiten die Unterbringung und Betreuung der betroffenen Asylsuchenden und Flüchtlinge sicherzustellen.

 

Im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 24.10.2016 wurden 3424 Personen im Landkreis aufgenommen:

 

2014 =   538 Personen

2015 = 2230 Personen

2016 =   656 Personen (Prognose) – aktueller Zwischenstand 24.10.2016: 565 Personen

 

 

 

Mit den steigenden Flüchtlingszahlen im Jahr 2013 wurde zur Unterstützung und Begleitung eine fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe zur Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden im Landkreis Börde gebildet. Die Arbeitsgruppe wurde von Frau Iris Herzig, Fachbereichskoordinatorin für Soziales und Verbraucherschutz geleitet. Die ständigen Mitglieder wurden aus den verschiedenen Fachdiensten der Kreisverwaltung in die Arbeitsgruppe entsandt. Es waren Mitarbeiter aus dem FD Gebäudemanagement, dem Bereich Recht, dem Rechnungsprüfungsamt, dem Fachdienst Ordnung und Sicherheit – Ausländerbehörde, dem Fachdienst Soziales und die Migrationskoordinatorin vertreten. In der Arbeitsgruppe wurden Strategien für die Unterbringung, Gewinnung von Kapazitäten, Beurteilungen der Aufnahmeprognosen, Organisation der Auszahlungen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Initiierungen von niederschwelligen Deutschsprachkursen, Betreuung der Asylsuchenden und viele weitere Themenfelder besprochen. Nach zweijähriger, zuletzt wöchentlicher Abstimmung der Arbeitsgruppe wurde deutlich, dass aufgrund der Herausforderungen diese Form der Zusammenarbeit nicht mehr ausreichend war. Deshalb wurde durch den Landrat die Entscheidung  zur Gründung des Fachdienstes Migration getroffen, um die zur Bündelung der vielfältigen und komplexen  Themenfelder besser steuern zu können.

 

Zum 01.09.2015 wurde der Fachdienst Migration gebildet.

 

Aus dem Fachdienst Ordnung und Sicherheit wurden das Sachgebiet Ausländerwesen und Staatsangehörigkeiten (Ausländerbehörde) und aus dem Fachdienst Soziales das Sachgebiet Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusammengeführt.  Aufgrund der weiter stark ansteigenden Zuweisungen war eine enge Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Gebäudemanagement erforderlich, insbesondere im Rahmen der Nutzung von eigenen und fremd angebotenen Gebäuden. Neben der zentralen Unterbringung erfuhr auch die dezentrale Unterbringung einen starken Aufwuchs. Die Anmietung von Wohnungen, deren Einrichtung verbunden mit der Bestellung von Mobiliar und dessen Lagerung bis zur Herstellung der Bezugsfertigkeit waren weitere neue Aufgabenfelder. Die damit verbundene Vertragsgestaltung war ohne Unterstützung des Rechnungsprüfungsamt zunächst nicht leistbar. Daraus resultierend wurde zum 01.01.2016 ein weiteres Sachgebiet für Unterbringung und Vertragsmanagement eingerichtet. Damit ist eine ganzheitliche Aufgabenwahrnehmung in einem Fachdienst sichergestellt.

 

Das Zusammenwirken der drei Sachgebiete ist sowohl räumlich als auch fachlich erforderlich. Von der Schaffung von notwendigen Kapazitäten, Aushandlung der Verträge, Herrichtung von Wohnungen, Beschaffung von Ausstattungsgegenständen, Zusammenarbeit mit  den Gemeinden,  Aufnahmen am Transfertag,  ausländerbehördliche Behandlung, Leistungsgewährung, Vermittlung in niederschwellige Sprachkurse, Erteilung von Aufenthaltstiteln, Kooperation mit Agentur für Arbeit und Jobcenter und einschließlich der weiteren Begleitung nach der Anerkennung als Flüchtling ist die Koordinierung in einem Fachdienst möglich.

 

Durch die Ausländerbehörde werden durch 11 Mitarbeiter derzeit 5200 Ausländer im Landkreis betreut.

 

 

Seit Spätherbst des vergangenen Jahres wurde an über 1000 anerkannte Flüchtlinge der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) ausgegeben. Hier war aufgrund der bisherigen technischen Ausstattung mit zwei Geräten für die biometrische Datenerhebung ein Terminvorlauf von bis zu 12 Wochen entstanden. Seit kurzer Zeit stehen dem Fachdienst Migration drei weitere Geräte zur Verfügung, so dass der Terminvorlauf auf 6 Wochen reduziert werden konnte. Aufgrund der verstärkten Zuerkennung des subsidiären Schutzes von bis zu maximal 12 Monaten in etwa 60 Prozent der aktuellen Fälle sind diese nach nur einem Jahr erneut komplett durch die Mitarbeiter der Ausländerbehörde zu prüfen. Es ist in jedem Einzelfall eine schriftliche Anfrage an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen und zu recherchieren, ob die Gründe für die Zuerkennung des Schutzes noch vorliegen. Soweit die Gründe noch bestehen, muss eine komplett neue Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels inklusiver biometrischer Datenaufnahme erfolgen. Es kann dann eine Verlängerung des Aufenthaltstitels für maximal zwei Jahre erfolgen. Für die afghanischen Asylsuchenden erfolgt derzeit in fast der Hälfte der Antragstellungen die Entscheidung zu einem Abschiebeverbot gemäß § 60 Abs. 5 bzw. 7 des Aufenthaltsgesetzes. Daraus begründen sich ebenfalls die Erteilung eines Aufenthaltstitels und ein befristetes Bleiberecht. Auch diese Fälle müssen nach Ablauf eines Jahres beim BAMF schriftlich angefragt werden und bedürfen nach positiver Antwort der Beantragung/Verlängerung des elektronischen Aufenthaltstitels.

 

Zusätzlich zu der Erteilung des Aufenthaltstitels bildet jedoch auch die Rückführung von Menschen, welche kein Bleiberecht in Deutschland erhalten haben, einen Schwerpunkt. Im Zeitraum vom 01. Januar 2016 bis 01. August 2016 wurden 215 Rückführungsmaßnahmen durch die Ausländerbehörde des Landkreises Börde in Zusammenarbeit mit der Zentralen Abschiebstelle des Landes Sachsen-Anhalt und der Polizei durchgeführt. Diese Zahl beinhaltet 165 Rückführungen nach Dublin III-VO und 50 Maßnahmen auf Sammelcharter in die Westbalkanstaaten. Wobei sich jede Maßnahme auf Einzelpersonen sowie auf Familienverbände bezieht.

 

Die Rückführungsmaßnahmen umfassen u.a. folgende Aufgaben:

 

-          Vorbereiten und Einreichen aller erforderlichen Dokumentationen, Verfügungen und Bescheide zur Sicherstellung der Abschiebung,

-          Überwachung der Einzelfälle und Meldungen bei rückführungsrelevanten Veränderungen,

-          Die Berücksichtigung ärztlicher Bescheinigungen über Flugreisetauglichkeit bzw. Transportfähigkeit,

-          Beschaffung der erforderlichen Unbedenklichkeitserklärungen für die Abschiebung im Rahmen von Strafverfahren,

-          Beantragung von Abschiebehaft,

-          Personelle Begleitung des Rückführungsverfahrens bei der Abholung aus der Wohnung und Gemeinschaftsunterkunft

-          Gewährleistung der Teilnahme an Sammelvorführungen

 

Von den eingeleiteten und durchgeführten Abschiebungen waren 12,8 % erfolgreich.

 

Derzeit werden monatlich weiterhin zwischen 25 bis 30 Rückführungsmaßnahmen bearbeitet und durchgeführt.

Zusätzlich kommen zu den o.g. Aufgaben die täglichen Vorsprachen im Rahmen der Sprechzeiten und die Absicherung der Zahltage im Fachdienst Migration, die sich aufgrund der weiterhin hohen Anzahl von Asylsuchenden und Geduldeten (1200) auf 8 Arbeitstage an drei Standorten erstrecken. Alle Aufenthaltsgestattungen und Duldungen werden durch die Ausländerbehörde auf Richtigkeit geprüft und ggf. aktualisiert bzw. erneuert.

Ab November 2016 nimmt die Ausländerbehörde als Teil des Fachdienstes Migration an dem durch das Land Sachsen-Anhalt geförderten Projekt Willkommenskultur in Sachsen-Anhalt (Willkommensbehörde) teil. Das Projekt wird über ESF-Mittel gefördert. Es erfolgt eine Förderung in Höhe von 90 Prozent der Projektsumme durch EU und Land.

 

Die Teilnahme am Projekt bietet für den Fachdienst Migration die Chance mit professioneller Begleitung und Unterstützung den Dienstleistungsgedanken weiter auszubauen und zu verstetigen. Desweitern kann durch die Analyse der vorhandenen Prozesse eine Optimierung erfolgen und mit den im Projekt verankerten fachlichen Schulungen die Fachkompetenz erhöht werden.

 

Mit der Zusammenlegung der Sachgebiete Leistungsgewährung AsylbLG und Ausländerwesen und Staatsangehörigkeiten zum 01.09.2015 im Fachdienst Migration hat der Landkreis Börde bereits einen wichtigen Schritt in Richtung Leistungserbringung aus einer Hand und Verbesserung des Servicegedankens gemacht.

 

Die Aufgaben im Bereich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umfassen die Beratung und Betreuung von Asylbewerbern, -berechtigten und sonstigen Ausländern nach dem AsylbLG. Es werden hier im Rahmen von Einzelfallgesprächen die verschiedenen Hilfsangebote koordiniert, dabei ist stets die Sprachbarriere zu überwinden und die individuelle Kultur der Einzelperson zu berücksichtigen. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fachdiensten der Kreisverwaltung, wie dem FD Jugend, FD Soziales und dem Jobcenter. Für Personen im laufenden Asylverfahren werden die Termine beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und die An- und Abreise organisiert. Seit März dieses Jahres wurden die koordinierten Zuleitungen zum Ankunftszentrum (AKZ) nach Halberstadt zusammen mit der Ausländerbehörde organisiert. Es mussten hier alle Personen, welche ohne vorherige Asylantragstellung in die Landkreise verteilt wurden für die Antragstellung und ggf. für die Durchführung des Interviews zurückgeführt werden. Der Landkreis Börde war hierbei mit über 600 Fällen betroffen. In einem Termin konnten zwischen 25 bis 30 Personen berücksichtigt werden. Dem Landkreis oblag die Auswahl der Personen unter Berücksichtigung der durch das AKZ vorgegebenen Nationalität, die Organisation des Busses für die Hin- und Rückfahrt und die Information der Personen über den angesetzten Termin. Ein Sozialarbeiter des Fachdienstes hat an diesen Zuführungen jeweils in der Regel von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr teilgenommen.

 

Im Sachgebiet Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden die Asylsuchenden derzeit durch 12 Sachbearbeiter und 4 Sozialarbeiter betreut.

 

Die täglichen und monatlichen Aufgaben umfassen:

 

-          ganzheitliche Bearbeitung der  Anträge auf laufende und/oder einmalige Leistungen nach dem AsylbLG

-          Ausgabe und Annahme von Anträgen auf Leistungen nach dem AsylbLG incl. Hilfestellung beim Ausfüllen und Vervollständigung

-          Beratung in ärztlicher Versorgung, Koordinierung von Arztterminen sowie Beauftragung von Dolmetschern/Übersetzern für Arzttermine, Ausstellen von Krankenbehandlungsscheinen, Abrechnung, Einholung amtsärztlicher Stellung-nahmen im FD Gesundheit

-          Organisation und Abrechnung von Dolmetscherleistungen,

-          Prüfung des aktuellen Aufenthaltsstatus in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde

-          Hilfestellung bei Leistungswechseln zu anderen Sozialleistungsträgern wie Grundsicherung (FD Soziales) oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Jobcenter), hier insbesondere Unterstützung bei der Antragstellung

-          Durchführen von Außensprechtagen und Zahltagen in den verschiedenen Unterkünften bzw. an den jeweiligen Verwaltungsstandorten,

-          Beratung bei Problemen im sozialen, familiären und psychischen Bereich,

-          Prüfung von geeigneten Arbeitsgelegenheiten, Heranziehung von Asylbewerbern für angemessene Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG

 

Durch die Mitarbeiter des Fachdienstes erfolgen regelmäßige Besuche der Gemeinschaftsunterkünfte. Sachbearbeiter und Sozialarbeiter stehen in engem Kontakt mit den Heimleitern, Sozialbetreuern der Unterkünfte und den Betreuern der Wohlfahrtsverbände und Beraten in asyl-, aufenthalts- und leistungsrechtlichen Fragen sowie in sonstigen für Flüchtlinge relevanten Fragen, z.B. Unterstützung in Behörden-angelegenheiten, Beratung in Fragen der ärztlichen Versorgung und Hilfe bei Inanspruchnahme von Dolmetscherdiensten, Beratung über freiwillige Rückführung und Rückkehrhilfen, Beratung bei Familienzusammenführung und Umverteilungsanträgen, Rechtsmitteleinlegung, Beratung und Betreuung im Zusammenhang mit Problemen im sozialen, familiären und psychischen Bereich. Den anerkannten Flüchtlingen wird Unterstützung und Hilfe bei der Anmeldung in einer Krankenkasse, der Eröffnung eines Kontos und bei der Vermittlung von eigenem Wohnraum geleistet. Der Sozialarbeiter hilft bei der Teilnahme in einem Deutsch-, Integrations- und Alphabetisierungskursen. Durch den Landkreis wurden, unabhängig von den Integrationskursen, seit Herbst 2014 über 30 niederschwellige Deutschkurse in Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule initiiert. Diese Kurse umfassen 100 Stunden und sind an keine Zugangsvoraussetzungen gebunden. Es soll allen im Landkreis lebenden geflüchteten Personen unabhängig von Aufenthaltsstaus die Möglichkeit einer sprachlichen Erstorientierung geboten werden.

 

Alle Kinder mit Migrationshintergrund, welche dem Landkreis zugewiesen worden sind, sind koordiniert zum Schulbesuch über das Landesschulamt anzumelden. Auch hier ist die Zusammenarbeit aller Sachgebiete erforderlich um die notwendigen Unterlagen (Aufenthaltsnachweis, Meldebescheinigung, Nachweis kinder- und jugendärztlicher Untersuchung) zusammenzustellen.

 

Mit dem Anstieg der Zuweisungen entwickelte sich auch das Konzept der Unterbringung weiter. Neben 5 Gemeinschaftsunterkünften mit 1190 Plätzen sind zwischenzeitlich auch 263 Wohnungen durch den Landkreis Börde angemietet. Durch das Sachgebiet Unterbringung und Vertragsmanagement wurden die Mietverträge ausgehandelt und die Wohnungen zusammen mit Dienstleistungsfirmen eingerichtet und ausgestattet.

 

Im Zeitraum ab September 2016 wurden fünf Not- und Zwischenunterkünfte hergerichtet. Aufgrund der rückläufigen Zuweisungen erfolgte bereits eine Schließung der nicht mehr benötigten Notunterkünfte. Da Mietverträge in der Regel nicht sofort beendet werden können, werden die Unterkünfte bis zur endgültigen Abwicklung als Reservekapazitäten im Fachdienst Migration betreut. Die anfallenden Kosten wurden auf ein Minimum reduziert.

Trotz Wegfall der Notunterkünfte fällt ein erhöhter Betreuungsaufwand in den Wohnungen an. Es findet gerade bedingt durch kulturelle Unterscheide und auch durch einen häufigeren Mieterwechsel eine intensiveres Wohnen als in üblichen Mietverhältnissen statt.

 

Entwicklung des Wohnungsbestandes

01.01.2015:   37 Wohnungen

01.01.2016: 206 Wohnungen

Aktuell: 263 Wohnungen

 

 

Die derzeit 263 Wohnungen wurden alle durch den Landkreis Börde angemietet und werden den Asylsuchenden im Rahmen der Sachleistungsgewährung zur Verfügung gestellt. Etwa ein Drittel der Wohnungen wird durch anerkannte Flüchtlinge genutzt. Hier erfolgt die Kostenerstattung durch das Jobcenter im Rahmen der Kosten der Unterkunft. Durch die beiden Mitarbeiter der dezentralen Unterbringung erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Sozialarbeitern im Fachdienst und den Sozialbetreuern der Wohlfahrtsverbände, so dass auf auftretende Probleme in den Wohnungen schnell reagiert werden kann. Weiterhin sind durch das Sachgebiet die Befreiung der GEZ-Gebühren, die An-, Um- und Abmeldungen bei den örtlichen Einwohnermeldeämtern zu realisieren. Monatlich sind die Mieten an die Vermieter zu zahlen und die Betriebskostenabrechnungen zu prüfen und zahlbar zu machen.

 

Speziell in der dezentralen Unterbringung ist eine engmaschige Betreuung erforderlich, hier ist insbesondere die Einweisung beim Erstbezug in eine Wohnung entscheidend. Grundlegende Informationen zum Heiz- und Lüftungsverhalten, der Müllentsorgung, den Ruhezeiten und der Bedienung von elektrischen Geräten, z.B. E-Herd und Waschmaschine werden übermittelt. Auch hier erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Sachgebieten des Fachdienstes. Bei festgestellten Schäden oder Problemen in den Wohnungen wird Kontakt zum Sachgebiet Unterbringung und Vertragsmanagement aufgenommen. Bei Wunsch nach eigenem Wohnraum werden die vorhandenen Möglichkeiten geprüft und erörtert. Es wird Kontakt zu Vermietern aufgenommen und z.B. bei der Übernahme von durch den Landkreis angemieteten Wohnungen an den anerkannten Flüchtling unterstützt.

 

Im vergangenen Jahr hat sich das Aufgabenfeld des Fachdienstes stark auf die quantitative Schaffung von Kapazitäten fokussiert. Inzwischen haben sich die wöchentlichen Zuweisungen auf ein Maß reduziert, das mit den vorhandenen Strukturen beherrschbar erscheint. Durchschnittlich kommen monatlich etwa 50 neue Asylsuchende oder auch bereits anerkannte Flüchtlinge in den Landkreis. Es findet ein eindeutiger Wandel von der wöchentlichen Aufnahme und Unterbringung hin zur Betreuung und gesamt-gesellschaftlichen Integration statt. Allerdings ist dies eine Aufgabe, die vom Fachdienst Migration allein nicht bewältigt werden kann.

 

Auch  wenn teilweise die Dauer des Aufenthalts nicht feststeht, werden die Geflüchteten  für die Zeit ihres Aufenthalts ein Teil unserer Gesellschaft sein. Es gibt im Landkreis bereits verschiedene Integrations- und Willkommensprojekte mit Sprach-, Kultur- und Werte-vermittlung.

 

Für Personen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz stehen seit Sommer 2016 mit dem Integrationsgesetz sogenannte Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen zur Verfügung. Hier können die Teilnehmenden die Grundregeln des gesellschaftlichen Lebens in unserem Land kennenlernen und auch Sprachkenntnisse erwerben bzw. weiter vertiefen. Darüber hinaus können die in den Arbeitsgelegenheiten gewonnenen Erkenntnisse über Fähigkeiten und Kenntnisse der Teilnehmenden später für weiterführende Maßnahmen zur Integration und Arbeitsmarktintegration genutzt werden. Hierzu erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Börde. 

 

Gesamtgesellschaftliche Integration von Menschen aus anderen Kulturkreisen, von Menschen, welche die letzten Jahre Krieg, Gewalt oder auch Perspektivlosigkeit erfahren haben, bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Fachdienst Migration unterstützt hier mit allen Mitarbeitern bei den wichtigen Schritten auf den Weg zur Integration in unserem Landkreis.

 

 

 

Corinna Sladky

Fachdienstleiterin


Anlagen:  - entfällt -