Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Bäker informiert über die Eckdaten des Haushaltsplanes. Problem ist die Änderung des FAG LSA, so dass die Zuweisungen vom Land für 2017 noch nicht feststehen. Hier wurden die vorliegenden Orientierungsdaten vom Statistischen Landesamt zu Grunde gelegt, nach denen der Landkreis höhere Zuweisungen von 2,9 Mio EUR erhält. Der Entwurf ist in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen.
Der Hebesatz der Kreisumlage wurde um 0,4 % auf 40,1 % gesenkt. Durch die höheren Steuereinnahmen der Gemeinden liegen die Mehreinnahmen bei ca. 6,0 Mio EUR. Die Veränderungen bei den Erträgen und Aufwendungen resultieren aus den Erhöhungen der Leistungen nach dem KiFöG, den höheren Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und den reduzierten Erträgen und Aufwendungen für Asylbewerber, da deren Anzahl zurückgegangen ist. Im investiven Bereich haben die beantragten Maßnahmen aus dem STARK III-Programm, der Neubau des Kreishauses und der Zuschuss an den EB Straßenbau Priorität.
Herr Mewes verweist auf eine der letzten Sitzungen, in der die bisher kostenfreie Nutzung der kreislichen Sportstätten Gegenstand einer Anfrage war. Zielstellung war die Konsolidierung des Haushaltes sowie eine Gleichbehandlung der Sportstätten bei Nutzung von kreislichen bzw. gemeindlichen Sportstätten. In einigen Gemeinden werden für die Nutzung der Sportstätten bereits Gelder durch die Vereine gezahlt , so dass dem Grundsatz der Gleichbehandlung folgend, auch eine Lösung für die Nutzung der kreislichen Sportstätten erforderlich ist. Er fragt an, wie der jetzige Stand ist und ob die Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der Lage ist, dazu eine Aussage zu treffen.
Herr Schulze antwortet daraufhin, dass derzeitig durch den zuständigen Fachdienst Gebäudemanagement an dieser Maßnahme gearbeitet wird. Zielstellung ist die Ermittlung der realen Kosten für jede einzelne Sportstätte, welche die Basis zur Ermittlung eines arithmetischen Mittels und damit zur Festlegung einheitlicher Gebühren für die Nutzung bildet. Er verweist weiterhin auf sehr große Kostenunterschiede in den einzelnen Hallen, die sich zwangsläufig aus den unterschiedlichen Sanierungszuständen der Hallen ergeben.
Herr Mewes bittet um eine Information durch den Fachdienst Gebäudemanagement, wie es in dieser Richtung weitergehen wird.
Herr Schmette nimmt zum Haushaltsplanentwurf Stellung und wendet sich dem Punkt 1 – Personalkosten – zu. Nachvollziehbar sind für ihn Steigerungen aufgrund des Tarifvertrages und die Berücksichtigung geförderter Stellen. Nach seinem Dafürhalten kann dies aber nicht die ganze Erklärung darstellen, da die Personalkosten um 2,3 Mio € gestiegen sind. Abzüglich der tariflichen Steigerungen (2,3 %) würde nach wie vor eine Summe von 0,7 Mio € als reine Steigerung verbleiben. Er beschränkt sich nunmehr auf den Teilergebnisplan 3 (Schulen und Kultur). Dabei stellt er Steigerungen von 400 € in den Raum. Ähnliches ist bei den Sach- und Dienstleistungen zu verzeichnen.
Frau Herzig informiert, dass es weder im Bereich Schulen, noch in den nachgeordneten Einrichtungen zu zusätzlichen Personalaufwüchsen gekommen ist. Da eine unmittelbare Klärung nicht möglich ist, wird dazu eine Aussage bis zum nächsten Kreisausschuss erfolgen.
Herr Schulze bemerkt jedoch, dass es zu nicht unerheblichen Steigerungen im Bereich der Gastschulbeiträge kommt und Frau Michl ergänzt, dass durch notwendige Auslagerung von Schulen (STARK III) zusätzlich Dienstleistungen durch den Fachdienst Schulen eingekauft werden müssen (Umzugsunternehmen), da durch die Auslagerung der Hausmeister die Leistungserbringung nicht mehr mit eigenem Personal erfolgen kann.
Herr Schmette bemerkt daraufhin, dass es ja dann zur Absenkung von Personalkosten kommen müsste.
Durch Frau Michl wird festgestellt, dass der Fachdienst Gebäudemanagement und damit auch die Hausmeisterleistungen nicht dem Teilplan 3 unterliegen und mögliche Personalkostenabsenkungen auch dort nicht sichtbar werden.
Herr Schmette fragt weiter an, warum die Kosten in der Schülerbeförderung ständig steigen.
Herr Schulze erklärt daraufhin, dass es auch in den zurückliegenden Jahren zu erheblichen Tariferhöhungen in diesem Bereich gekommen ist und vor allem die Umsetzung der Mindestlohnregelung im freigestellten Verkehr zu einer erheblichen Erhöhung führte. Des Weiteren ist festzustellen, dass die Individualverkehre aufgrund gesundheitlicher Probleme von Schülern, die durch fachärztliche Atteste belegt sind, ständig zunehmen, bis hin zu Einzelbeförderungen, die auch eine Einzelbeschulung erforderlich machen.
Herr Methner fragt an, ob es Überlegungen zur Fusion von Museen im Landkreis gibt, zumal eine Leiterstelle im Museum Haldensleben zur Disposition steht.
Frau Herzig erklärt daraufhin, dass zunächst das Augenmerk auf die Erfüllung der Aufgabe in der gewünschten Qualität zu legen ist. Der Landkreis betreibt derzeitig 3 Museen mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten. Die Leiter dieser Museen sind in erster Linie verantwortlich für die inhaltliche Arbeit der Museen. Es sind Museeologen, die vorrangig die fachliche Leitung der Museen innehaben. Verwaltungstätigkeiten erfolgen vorrangig über den Sachgebietsleiter Kultur und Sport des Fachdienstes Schulen und Kultur. Zur Frage, ob es Überlegungen zum Zusammenschluss der Museen unter einer einheitlichen Leitung gibt, informierte sie, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Vorteile aus dieser Vorgehensweise zu ersehen wären.
Frau Herzig informiert, dass die Wiederbesetzung der Stelle Leiter Museum Haldensleben beantragt wurde. Ein Vorteil von Personalkosteneinsparung ist nicht erkennbar, denn die Leiter der Einrichtungen werden aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation vergütet.
Herr Schulze verweist auf die unterschiedlichen Ausbildungsschwerpunkte der Museeologen und der daraus resultierenden vorteilhaften Kooperation zwischen den Museen untereinander.
Herr Mewes verweist auf den Punkteplan der CDU-Fraktion aus dem Vorjahr. Dieser beschäftigt sich vorrangig mit dem Teil der Pflichtaufgaben. Der Fachausschuss Kultur und Soziales hat aber auch die Aufgabe, sich mit den freiwilligen Leistungen auseinander zu setzen und da vertritt er die Auffassung, dass diese Leistungen recht großzügig im Haushalt enthalten sind und an vielen Stellen noch effizienter gearbeitet werden könnte.
Frau Herzig verweist auf die Erkenntnisse der AG Freiwillige Aufgaben. Bei der Evaluierung wurde festgestellt, dass ein Großteil der dort aufgenommenen Aufgaben keine freiwilligen Aufgaben sind, sondern Pflichtaufgaben. Dies gilt beispielsweise für die Kreisvolkshochschulen, Musikschulen, Frauenhaus und Bereiche des Brandschutzes. Festzustellen wäre demnach, dass das Hauptproblem nicht bei den freiwilligen Aufgaben, sondern vorrangig bei den Pflichtaufgaben zu sehen ist.
Herr Dr. Pfeiffer verweist nochmals auf den Kulturkonvent und stellt fest, dass oftmals Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben in bestimmten Bereichen nicht einfach zu trennen sind. Er stellt weiter fest, dass zunächst die Frage zu beantworten ist, was wollen wir eigentlich für unsere Bürger vorhalten. Es ist mit Sicherheit möglich, in diesen Bereichen Stellen abzubauen, aber mit welchen Konsequenzen. Ziel der Politik muss es sein, einen gangbaren Mittelweg zu finden.
Herr Methner fragt an, ob man bei der Wiederbesetzung der Leiterstelle des Museums Haldensleben eine Herunterstufung vornehmen kann.
Frau Herzig erklärt daraufhin, dass die Bezahlung nicht aufgrund seiner Leiterfunktion erfolgt, sondern dass die Bezahlung aufgrund seiner fachlichen Fähigkeiten in seiner fachlichen Qualifikation erfolgt. Sie informiert, dass beabsichtigt ist, diese Stelle mit einer Mitarbeiterin des Museums, also aus dem eigenen Haus heraus, zu besetzen.
Herr Schmette wendet sich nunmehr dem Teilpunkt 4 der Haushaltssatzung zu. Er stellt fest, dass nach den ursprünglich hohen Flüchtlingszahlen des zurückliegenden Jahres, die nunmehr deutlich nach unten zu korrigieren waren, ein erheblicher Überhang an Personal zu verzeichnen ist. Dieser Überhang schlägt sich aber nicht in den Personalkosten nieder, da sie im Verhältnis 2016 zu 2017 noch einmal ansteigen. Mit dem Rückgang der Flüchtlingszahlen sollte nunmehr auch eine Reduzierung des Personals einhergehen. Jedoch ist dies im Rahmen der Personalkosten des Haushaltsplanentwurfes nicht erkennbar.
Frau Sladky antwortet im Vorgriff auf ihre Informationsvorlage zu dieser Anfrage, dass die Anzahl der Asylsuchenden im Landkreis nicht weg ist. Es ist lediglich eine Verschiebung des Personenkreises. Von den aufgenommenen Flüchtlingen haben über 1.000 die Anerkennung bekommen. Daraus ergibt sich, dass dieser Personenkreis auch weiterhin durch den Fachdienst Migration beraten und betreut werden muss. Vorrangig betrifft das die Mitarbeiter der Ausländerbehörde. Bei denen, die nur einen befristeten Aufenthaltstitel erhalten haben (1 Jahr) setzt sich die Betreuung durch den Fachdienst dahingehend fort, dass nach dieser Jahresfrist das Bundesamt erneut anzuschreiben ist, um zu hinterfragen, ob andere Gründe vorliegen, die dem Aufenthalt entgegenstehen bzw. diesen weiter begründen. Damit verbunden ist die komplette Neubeantragung des Aufenthaltstitels durch die Behörde bzw. durch den Flüchtling und das gleiche Verfahren ist wie bisher nochmals zu durchlaufen. Es ist also lediglich eine Verschiebung des Personenkreises von Asylsuchenden in anerkannte Flüchtlinge. Daraus ergibt sich der weitere Personalbedarf zur Betreuung dieser Menschen.
Herr Schmette hinterfragt, ob nach Integration der Flüchtlinge das Personal weiter vorgehalten werden muss und ob sich das zeitlebens so fortsetzt...
Frau Sladky erklärt darauf, dass die Flüchtlinge weiter als Ausländer geführt werden und durch die Ausländerbehörde betreut werden müssen und diese Betreuungsverpflichtung für den Zeitraum von 10 Jahren fortbesteht. Mit Stand Ende August sind es 5.200 Ausländer in unserem Landkreis, davon ca. 3.000 EU- Bürger und sonstige Ausländer, die über eine Niederlassungserlaubnis verfügen, 1.000 anerkannte Flüchtlinge und ca. 1.200 Asylsuchende.
Herr Schmette stellt des Weiteren die Frage, warum die bisherige Zuwendung für die Heidekönigin in Höhe von 300 € nicht mehr im Haushalt 2017 auffindbar ist.
Frau Herzig erklärt daraufhin, dass es sich dabei um eine Entscheidung des Fachdienstes Wirtschaft handelt und daher über die Beweggründe im Fachausschuss keine Aussage getroffen werden kann.
Herr Schmette weist nochmals auf die Außenwirkung der Heidekönigin hin, die letztendlich den Landkreis bei vielen Veranstaltungen, auch über die Landkreisgrenzen hinaus, vertritt.
Darauf erklärt Frau Herzig, dass es den Abgeordneten durchaus freigestellt ist, einen Antrag zur Wiederaufnahme dieser 300 € in den Haushalt zu stellen.
Von dieser Möglichkeit macht Herr Schmette Gebrauch und verweist dabei auf den Gleichheitsgrundsatz, der Vorrang haben sollte.
Des Weiteren erklärt Herr Schmette, dass eigentlich die Finanzierung der Vereine in den Mitgliedsgemeinden Aufgabe der jeweiligen Gemeinde sein sollte, da es nicht Sinn und Zweck sein kann, dass es eine Konkurrenzsituation zwischen Landkreis und den Gemeinden in dieser Hinsicht gibt.
Herr Schulze verweist darauf, dass damit aber die gesamte Kulturförderung des Landkreises gegenüber den Vereinen der Gemeinden in Frage zu stellen wäre.
Daraufhin erklärt Herr Schmette nochmals seine Auffassung, dass es sich dabei um eine gemeindliche Aufgabe handelt, die auch durch die Gemeinden finanziell zu sichern ist.
Die Mitglieder des Ausschusses stimmen dem Antrag (Einstellung von 300 € für die Heidekönigin in den Haushalt 2017) von Herrn Schmette zu.
Der vorliegenden Haushaltssatzung wird einstimmig zugestimmt.
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