Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/20/0327  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
19.10.2016 
23. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2016/60/0327)
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
24.10.2016 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
02.11.2016 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
14.11.2016 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
16.11.2016 
24. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2016/20/0327)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
23.11.2016 
12. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2016/20/0327)
Anlagen:
Entwurf Haushaltsplan 2017
Entwicklung Kreisumlage 2016 und 2017 nach Gemeinden
Anlagen gesamt_klein
Stellungnahme Städte- und Gemeindebund zum Haushaltsplan des Landkreises Börde 2017

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2017 und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2017.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Durch das Land Sachsen-Anhalt soll im Februar 2017 eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG LSA) ab 2017 beschlossen werden. Die Finanzausgleichsmasse soll erhöht und für die Folgejahre festgeschrieben werden. Die Orientierungsdaten vom Statistischen Landesamt vom 20.09.2016 zum FAG LSA waren die Grundlage für die Erarbeitung des Haushaltsplanes 2017.

 

Im Ergebnisplan wurden die Erträge und Aufwendungen in gleicher Höhe mit 232.179,4 TEUR veranschlagt. Für die Jahre 2015 und 2016 liegen die Planzahlen als Vergleich vor, da die Jahresabschlüsse noch nicht erstellt werden konnten.

 

Die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage sind im Jahr 2017 voraussichtlich wesentlich höher als 2016. Trotz einer Reduzierung der Hebesätze der Kreisumlage um 0,4 % auf    40,1 % werden Mehreinnahmen erzielt. Dabei werden nur die Kommunen höher belastet, die höhere Steuereinnahmen erzielt haben.

 

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen und die Auflösung der Sonderposten wurden nach den bisher vorliegenden vorläufigen Bewertungen ermittelt.

 

Die Investitionspauschale in Höhe von 2,6 Mio. EUR wurde im Finanzplan veranschlagt zur Finanzierung der Investitionen. Die erhöhten Zuweisungen für die Unterhaltung von Kreisstraßen werden teilweise als investive Zuweisung in Höhe von 592,0 TEUR an den Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung zur Verfügung gestellt.

 

Die größte Investitionsmaßnahme ist der vom Kreistag beschlossene Neubau des Kreishauses in Haldensleben. Für die Jahresscheibe 2017 wurden 8,3 Mio. EUR eingestellt. Dafür ist eine Kreditaufnahme im Jahr 2017 erforderlich.

 

Durch den Landkreis wurden für das STARK III Programm alle Maßnahmen angemeldet, die in den nächsten Jahren an Schulen und Sporthallen erforderlich sind und die Bedingungen erfüllen. Diese Maßnahmen wurden in den Planentwurf aufgenommen, für die Finanzierung der Eigenmittel ist eine Kreditaufnahme geplant. Eine Aktualisierung der Planansätze in den jeweiligen Jahresscheiben erfolgt mit dem Nachtragshaushalt 2017.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Haushaltsplan 2017

Anlage 2 – Entwicklung der Kreisumlage 2016 und 2017 nach Gemeinden

Anlage 3 – Anlagen zum Haushaltsplan 2017 (Stand 15.11.2016)

Anlage 4 – Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vom 15.11.2016

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Haushaltsplan 2017 (8242 KB)    
Anlage 2 2 Entwicklung Kreisumlage 2016 und 2017 nach Gemeinden (34 KB)    
Anlage 3 3 Anlagen gesamt_klein (4054 KB)    
Anlage 4 4 Stellungnahme Städte- und Gemeindebund zum Haushaltsplan des Landkreises Börde 2017 (25 KB)