Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Haushaltssatzung 2017  

 
 
23. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.1 Beschluss:2016/60/0327
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 19.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:03 - 15:58
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2016/20/0327 Haushaltssatzung 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Thomas Kluge (Fachbereichsleiter 2) führte in die Thematik ein und erklärte, dass der Ergebnisplan mit Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 232.179,4 TEUR ausgeglichen aufgestellt wurde. Eine Entnahme aus dem Eigenkapital erfolgt nicht, damit der Haushalt genehmigungsfähig ist.

 

Er zeigte die Schwerpunkte der Entwicklung der Erträge auf. Die wesentlichen Veränderungen resultieren insbesondere

  • aus den höheren Zuschüssen des Landes Sachsen-Anhalts nach dem Kinderförderungsgesetzes in Höhe von 6,1 Mio. EUR,
  • den höheren Erträgen aus der Kreisumlage in Höhe von 6,0 Mio. EUR,
  • den zusätzlichen Erstattungen vom Land Sachsen-Anhalt für unbegleitete minderjährige Ausländer in Höhe von 3,0 Mio. EUR.

Die Erträge und Aufwendungen wurden hier in gleicher Höhe geplant, da mit einer vollen Kostenerstattung zu rechnen ist.

  • Aufgrund des Rückgangs der Anzahl der zugewiesenen Asylbewerber reduzieren sich die Erstattungen des Landes nach dem Aufnahmegesetz für Asylbewerber um ca. 13,0 Mio. EUR. Dadurch werden auch die Aufwendungen geringer ausfallen. Der Landkreis arbeitet an dem Abbau der Plätze in Notunterkünften und angemieteten Wohnungen. Eine gewisse Reserve sollte dennoch weiter vorgehalten werden.

 

Die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FAG) erhöhen sich um 2.882,1 TEUR auf 46.826,3 TEUR. Davon wurden Mittel in Höhe von 3.546,5 TEUR als Einzahlung im Finanzplan für Zuschüsse an den Eigenbetrieb „Straßenbau und
-unterhaltung“ in Höhe von 592,0 TEUR und als Tilgung in Höhe von 2.954,5 TEUR veranschlagt. Als problematisch sah Herr Kluge, dass das FAG für 2017 lediglich als Regierungsentwurf vorliegt. Die Beschlussfassung des FAG durch den Landtag ist erst für Februar 2017 geplant.

 Positiv zu vermerken ist, dass die Steuerkraft der Städte und Gemeinden im Landkreis angestiegen ist. Deshalb fallen auch die Zuweisungen nach dem FAG für 2017 geringer aus.

1,2 Mio. EUR Mehreinnahmen sind für die Kreisstraßen vorgesehen. Der Landkreis erhält etwa 7.500 EUR pro Kilometer, was insgesamt 4,4 Mio. EUR ergibt.

Um die dauerhafte Liquidität zu sichern, werden 3.546 Mio. EUR als Einzahlung im Finanzplan eingestellt. Aus dieser Einzahlung soll die Tilgung von Krediten finanziert werden. Perspektivisch sollen Freiräume für Investitionen geschaffen werden.

 

Zur Kreisumlage führte Herr Kluge aus, dass sich die Umlagegrundlage um 16,4 Mio. EUR gegenüber 2016 erhöht. Trotz der Reduzierung der Hebesätze um 0,4 Prozent auf 40,1 Prozent, erfolgt eine Erhöhung der Einnahmen von 58,7 Mio. EUR um 6,0 Mio. EUR auf 64,7 Mio. EUR.

Eine Übersicht zu den Auswirkungen der Kreisumlage auf die Städte und Gemeinden des Landkreises ist Bestandteil der Vorlage.

 

Die wesentlichen Veränderungen bei den Aufwendungen liegen im sozialen Bereich. Insbesondere erhöhen sich die Zuschüsse für die Träger von Kindertagesstätten um 6,5 Mio. EUR. Die Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Ausländer erhöhen sich um 3,0 Mio. EUR.

Die Leistungen für Asylbewerber reduzieren sich um 4,1 Mio. EUR. Die Unterbringungskosten für diesen Personenkreis verringern sich um 8,1 Mio. EUR.

 

Die Personalaufwendungen steigen um 2.293,1 TEUR auf 49.491,9 TEUR aufgrund von Tariferhöhungen und zusätzlichen Stellen, die teilweise für die Teilnahme an neuen Förderprogrammen vom Land eingerichtet werden.

Es wurde jede Stelle untersetzt, so dass in 2017 keine überplanmäßigen Aufwendungen zu erwarten sind.

Insgesamt werden Erträge aus Personalkostenzuschüssen in Höhe von 6.586,0 TEUR geplant. Dies entspricht 527,1 TEUR mehr als im Jahr 2016.

Der Stellenplan entwickelt sich von 803,55 auf 806,8 Stellen und entspricht somit 3,25 Stellen mehr zum Vorjahr. Insgesamt werden 21,625 Stellen reduziert, jedoch 24,875 Stellen eingestellt.

Erstmalig werden im Stellenplan Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag auf befristeten Stellen ausgewiesen.

Herr Kluge betonte, dass das Stellenentwicklungskonzept weiterhin umgesetzt wird. Der Stellenplan weist 82 kw-Vermerke („künftig wegfallend“) aus.

 

Die Aufwendungen für die freiwilligen Aufwendungen steigen insgesamt um 63,6 TEUR. Für höhere Personalkosten und bauliche Maßnahmen im Museum Ummendorf, steigen die Zuschüsse um 84,5 TEUR. 41,8 TEUR wurden als Zuschuss des Landkreises für den Koordinator RÜMSA (Regionales Übergangsmanagement in Sachsen-Anhalt) eingeplant. Die Aufwendungen für freiwillige Aufwendungen reduzieren sich weiterhin um 20,0 TEUR, welche im Jahr 2016 für das Netzwerk Demographie eingestellt wurden.

Weil die Terra Arte Werkstattwochen nur alle zwei Jahre stattfinden, verringern sich die Aufwendungen für die Heimatpflege um 24,0 TEUR.

Die Zuschüsse für den zweiten Arbeitsmarkt sinken um 30,0 TEUR. Es ist eine deutliche Verschiebung in das Jobcenter ab 2017 vorgesehen. Hierzu erfolgt eine Berichterstattung auf der nächsten Sitzung des Kreistages am 23.11.2016.

 

Zum Finanzplan führte der Fachbereichsleiter 2 aus, dass zur Finanzierung der Investitionen die Investitionspauschale aus dem FAG in Höhe von 2.659,3 TEUR zur Verfügung steht. Ursprünglich waren 3,0 Mio. EUR vorgesehen. Der Entwurf des neuen FAG sieht jedoch eine Vorwegentnahme für Sportstätten, Feuerwehren und Krankenhaus vor. Die Finanzierung der Differenz ist über den Finanzplan gesichert.

Von dem angemeldeten Bedarf von etwa 9,0 Mio. EUR konnten nur circa 3,0 Mio. EUR berücksichtigt werden.

 

Die Mittel für Zuweisungen für Kreisstraßen werden anteilmäßig im Finanzplan veranschlagt. Diese Mittel in Höhe von 592,0 TEUR werden zur Finanzierung von Investitionen dem Eigenbetrieb „Straßenbau und –unterhaltung“ zur Verfügung gestellt.

Wegen der prekären Situation wurden von den 7.500 EUR Zuweisungen 1.000 EUR je Straßenkilometer in den Finanzplan überführt.

 

Der Verwaltungsneubau des Kreishauses wird im Jahr 2017 weitergeführt. Die Finanzierung erfolgt über Kredite. Herr Kluge merkte an, dass die in 2016 aufgenommenen Kredite in Höhe von 10,0 Mio. EUR mit einem Zinssatz von 0,05 Prozent berechnet wurden.

 

Für STARK III Maßnahmen wurden ebenfalls finanzielle Mittel veranschlagt. Die Deckung erfolgt über Fördermittel und Kredite. Da die Antragstellung erst im Oktober bzw. November 2016 erfolgt, steht eine endgültige Entscheidung noch aus.

 

Der Entwurf der Eröffnungsbilanz wurde dem Fachdienst Rechnungsprüfung übergeben. Die Eröffnungsbilanz wird als Informationsvorlage auf der nächsten Sitzung des Kreisausschusses am 16.11.2016 und des Kreistages am 23.11.2016 behandelt.

 

 

Zum Strategiepapier erfolgte bereits eine Beratung mit den Fraktionen der CDU und SPD in Person vertreten durch Martin Stichnoth und Frank Hüttemann. Das Konzept soll zusammen mit einer Hochschule erarbeitet werden.

 

Folgende Inhalte werden vorgeschlagen:

 

  1.      Einleitung

- Ziele des Landkreises/ der Kreisverwaltung

 

Grundlage dafür soll ein Kreisentwicklungskonzept sein, das die wesentlichen Inhalte, Schwerpunkte und Ziele für den Landkreis beinhaltet.

Die Erarbeitung soll in Kooperation mit einer Hochschule erfolgen

 

  1.      Freiwillige Aufgaben des eigenen Wirkungskreis

- Zuschüsse für die einzelnen Maßnahmen

- Aufgabenkritik und Standardbetrachtung unter finanziellen Aspekten

  (Ist-Stand und qualitative und quantitative Erwartungen)

- Betrachtung der Wirkung/ Folge/ Zielerreichungsgrad

- Leistungsangebote – ausgewählte Leistungen

 

Dieser Punkt resultiert aus der Auswertung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Evaluierung der freiwilligen Aufgaben“ und des Kulturkonvent unter dem Aspekt der finanziellen Verantwortung und Zuständigkeit.

 

  1.      Pflichtaufgaben

- Pflichtaufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis

- Ist-Stand und qualitative und quantitative Erwartung zum Standard

- Betrachtung der Wirkung/ Folge/ Zielerreichungsgrad

 

Darstellung von Analyse, Handlungsmöglichkeiten, Prozessbetrachtungen und Schlussfolgerungen in Auswertung der Organisationsuntersuchung im Fachdienst Jugend.

 

  1.      Beteiligungen und Aufgabenübertragung an Dritte

- Perspektiven für BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH, Abfallentsorgungsgesellschaft „Unter Ohre“ mbH, Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH und Gemeinnützige Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH Pflegeheim Klein Wanzleben

 

Gründung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR (Anstalt des öffentlichen Rechts) und Betrachtung der Perspektiven für die weiteren Beteiligungen und die Eigenbetriebe und von Möglichkeiten der Leistungserbringung durch Dritte (z. B. Rettungsdienst im Ergebnis der Studie des Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Anfang bis Mitte 2017)

Betrachtet wird hier auch die Möglichkeit der Aufgabenübertragung an Dritte unter Beachtung der sozialen Verantwortung des Landkreises

 

- Waldbewirtschaftung

Betrachtung der wirtschaftlichen und finanziellen Möglichkeiten und Risiken.

 

- Zielkompatibilität

 

  1.      Beratungsstellen

- Zuschüsse des Landkreises

- Aufgabenkritik und Standardbetrachtung

  (Ist-Stand und qualitative Erwartungen an die Leistungserbringer und das Angebot)

- Betrachtung der Wirkung/ Folge/ Zielerreichungsgrad

 

Ist-Analyse zu den Beratungsangeboten entsprechend der Sozialplanung, Inhalte, Schwerpunkte, Wirksamkeit, „Anpassungsdruck“

 

  1. Stellenentwicklung in der Kreisverwaltung

- Umsetzung des Stellenentwicklungskonzeptes

Darstellung einer Gesamtübersicht zur Stellenentwicklung und des Verfahrens zur Umsetzung des Stellenentwicklungskonzeptes von der Änderung der Geschäftsverteilung bis zur Stellenbesetzung.

 

- Zielkompatibilität

 

  1.      Struktur der Verwaltung

- Verwaltungsgliederungsplan für eine moderne Kreisverwaltung zur Zielerreichung

Erarbeitung eines Entwurfs für eine theoretisch mögliche Verwaltungsstruktur unter Beachtung des KGSt-Gutachtens (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) zu Organisationsmodellen für die Landkreise in Sachsen-Anhalt.

 

  1. Gebäudemanagement

- Liegenschaftsnachnutzungs- und -Verwertungskonzeptes

Aktualisierung des Konzeptes mit Überprüfung der Gebäudenutzungen hinsichtlich kurz-, mittel- und langfristiger Nutzungsbedarfe und Ableitung von An- und Verkaufsoptionen.

 

- Entgeltkalkulation

Aktualisierung der Entgeltkalkulation für Raum- und Sport-/Mehrzweckhallennutzungen einschließlich der Erarbeitung von Varianten zur Kostenbeteiligung der Vereine

 

- Vertragsmanagement

Prüfung der vorhandenen Miet- und Pachtverträge einschließlich der Betriebskostenabrechnungen und Erarbeitung der Änderungsoptionen 

 

- Betriebskostenanalyse

Kennzahlenaufbau und –analyse der Betriebskosten nach Nutzungsarten und Erarbeitung der Optimierungsvorschläge

 

- Zielkompatibilität des Gebäudemanagements

 

  1. Interkommunale Zusammenarbeit

- auf Ebene der Landkreise, Landeshauptstadt

- mit den Einheits- und Verbandsgemeinden des Landkreises

- Zielkompatibilität der kommunalen Zusammenarbeit

 

Darstellung des derzeitigen Standes der interkommunalen Zusammenarbeit. Beratung von möglichen Aufgabengebieten für die Zusammenarbeit mit Landkreisen, der Landeshauptstadt und den Einheits- und Verbandsgemeinden.

 

  1. Handlungsfelder (als Ergebnis der Beratungen)

 

Herr Kluge fasste zusammen, dass das Strategiepapier im Zuge des Kreisentwicklungskonzeptes dem Kreistag vorgelegt wird.

 

 

Herr Walker ergänzte, dass der detaillierte Entwurf des Haushaltsplanes seit dem 10.10.2016 im ALLRIS® allen Mitgliedern des Kreisausschusses zur Verfügung stand und bat um Zustimmung zur Weiterleitung an die Fachausschüsse.

 

Frank Senkel (DIE GRÜNEN/PIRATEN) erkundigte sich, ob und in welcher Höhe bei den gestiegenen Personalaufwendungen auch Höhergruppierungen enthalten sind. Weiterhin bat er um Auskunft, wie die Erhöhung des Kreditvolumens refinanziert werden soll und wie die Tilgungsrate des Investitionskredits für den Neubau des Kreishauses finanziert wird.

 

Herr Kluge erklärte, dass Höhergruppierungen bis 2017 wegen der Umsetzung der neuen Entgeltordnung geschoben werden sollten.

 

Ines Bäker (Leiterin des Fachdienstes Finanzen) führte aus, dass die Erhöhung des Kreditvolumens auf Grund des Kreishausneubaus erfolgt. Die Refinanzierung ist über Abschreibungen und der Einsparung durch die derzeitigen Mietkosten geplant.

 

 

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Gremien des Kreistages weitergeleitet.