Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Organisation der PPK - Entsorgungsleistungen einschließlich der Leistungen der Unterhaltung der Depotcontainer-Standplätze (Glas) ab dem 01.01.2017 - Grundsatzentscheidung -  

 
 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Abfallentsorgung"
TOP: Ö 4.1 Beschluss:2016/Abf/0296
Gremium: Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:00
Raum: Beratungsraum Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Ort: Schwimmbadstraße 2a, 39326 Wolmirstedt
2016/Abf/0296 Organisation der PPK - Entsorgungsleistungen einschließlich der Leistungen der Unterhaltung der Depotcontainer-Standplätze (Glas) ab dem 01.01.2017 - Grundsatzentscheidung -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage Betriebsleitung Abf
Einreicher:Peters Betriebsleitung
Schonscheck Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde

Frau Peters erläutert die Vorlage. Sie liegt den Mitgliedern mit ihrer Sachdarstellung und Begründung vor.

Zunächst erläutert Sie Eckpunkte der gegenwärtigen vertraglichen Situation zur Erinnerung. Danach stellt Sie die in der Vorlage vorgeschlagenen Varianten dar und erläutert sie.

 

Herr Blanck

1. Sprechen wir evtl. über Firmen, die es vielleicht im nächsten Jahr nicht mehr gibt?

2. Eine europaweiten Ausschreibung würde Kosten verursachen. Am wirtschaftlichsten wäre, die Entsorgung in eigener Regie zu lassen.

 

Herr Enkelmann

Wie wird der Behältererwerb geregelt und wie hoch ist die Summe?

 

Herr Mewes

Bevor es zur Vergabe von Teilleistungen kommt sollten zunächst die Fragen der Organisationsstruktur geklärt bzw. diskutiert werden. Lt. Aussage von PwC könne die AöR, wenn alle Beschlüsse zeitnah gefasst werden, zum 01.01.2017 arbeiten. Danach könnte sich auf eine Lösung zum 01.01.2017 konzentriert werden, um eine komplette Lösung zu  finden.

 

Herr Ackermann

Wird eine Gründung einer AöR angestrebt, wäre von der Sache her nur die Variante A zu betrachten bzw. wäre durchaus machbar.

 

Herr Schonscheck

Es steht nicht fest, dass das Ergebnis der Untersuchung letztendlich in einer AöR enden muss. Das ist nur ein Bespiel gewesen, um darzustellen, dass ein kommunales Konstrukt einer wirtschaftlichen Betrachtung mit privaten Dritten standhalten kann.

 

Ein zweites Gutachten ist derzeit in Arbeit bzw. wurde ausgeschrieben. Nach dem jetzigen Zeitplan ist es vorgesehen, dieses Gutachten im Mai dem Kreistag vorzustellen.

Der Kreistag hat in einem Grundsatzbeschluss beschlossen, dass ein Großteil der Aufgaben in Eigenerfüllung erledigt werden soll. Weiterhin wurde im Kreisausschuss mehrheitlich dazu plädiert, als eine der wichtigsten Aspekte die Wirtschaftlichkeit in den Focus zu setzen. Ein wirtschaftliches Ergebnis sei nur ausschließlich über eine Ausschreibung zu erzielen, da mit einer Inhousevergabe kein richtiger effektiver Vergleich möglich sei.   

 

Herr Schindler

Wieso wird davon ausgegangen, dass bei einer Entscheidung zur Variante A, die Fa. Remondis mit den aufgestellten Behältern jetzt plötzlich gewerblich PPK sammeln könnte?

 

Frau Peters

In anderen Landkreisen war das möglich bzw. wurde es praktiziert.

2015 wurde eine Entscheidung getroffen, die Verträge mit der Fa. Remondis nicht zu verlängern sondern zu kündigen.

Aufgabe des Landkreises ist es, für die Entsorgungssicherheit im Landkreis zu sorgen. Beide Varianten kosten Geld, nicht nur die Investitionen für die landkreiseigenen Gesellschaften als auch die Begleitung einer Ausschreibung. 

 

In der Sachdarstellung und Begründung der Vorlage zu der Frage der Behältererwerbsrechte wurden Sie über die überschlägige Berechnungen informiert. Für 48.000 Sammelbehälter konnte der Landkreis mit der Fa. Remondis einen Betrag  in Höhe von 311.000 € brutto  aushandeln.

 

Herr Blanck

Wenn sich der Betriebsausschuss für die Variante A entscheidet, sollten die Gesellschaften so schnell wie möglich bzw. zeitnah ein Konzept vorstellen. So könnte wenigstens schon Vorarbeit geleistet werden, um den engen Zeitplan einhalten zu können, ohne auf das Gutachten bzw. den Beschluss des Kreistages in Bezug auf die neue zukünftige Organisationsform zu warten.

 

Herr Schonscheck

Selbst wenn ein Beschluss Ende Mai gefasst wird, werden sich die Rahmenbedingungen im Bezug auf die vorliegende Vorlage nicht verändern.

 

Frau Peters

Welche Gründe gibt es, sich für keine Variante zu entscheiden? Für den Fall der Variante A, wird die Betriebsleitung beauftragt, Änderungen des Vertrages mit der Fa. AEW GmbH zu erarbeiten und die Überprüfung Behälterkaufoption für die nächste Sitzung des Betriebsausschusses vorzubereiten. Von der AEW GmbH muss eine Konzeption vorgelegt werden, zu welchen Konditionen die PPK-Erfassung durchgeführt werden kann und es muss eine Durchführung der Europaweiten Vergabeverfahren für die Verwertung vorbereitet und eingeleitet werden. Die Betriebsleitung wird für den Betriebsausschuss die entsprechenden Vorlagen für diese Schritte zeitnah vorbereiten.

 

Herr Ackermann

Der Zeitrahmen steht fest, die Verträge wurden gekündigt, d. h. der Landkreis ist im Zugzwang.

Ist es möglich, das Ausschreibungsgebiet auch in Lose aufzuteilen?

 

Wie wurde das aufgeteilt, alles was Geld bringt, d. h. womit Geld verdient werden kann, wird ausgeschrieben, und was Geld kostet, Pflege, Unterhaltung, usw. sollen andere machen. Ich bin der Auffassung, derjenige der Geld verdient, soll sich auch darum kümmern.

Warum ist das so aufgeteilt?

 

Ist es möglich, den Bördekreis als Ganzes auszuschreiben, aber in Lose aufteilen? Ziel ist es um gute Preise zu erhalten. Meines Erachtens ist ein Monopolist bzw. ein Anbieter für die Bevölkerung und für den Nutzer immer vom Nachteil. Bei mehreren Anbieter und bei einer Ausschreibung in Lose aufgeteilt, ist eine Vergleichbarkeit vorhanden.

 

Falls die Fa. Remondis nicht zum Zuge kommt, sie aber im Besitz der Behälter ist, wird sie uns dem Nachfolger keinen guten Preis für die Behälter bieten. Was ist wenn die Firma unmögliche Preise für die Behälter aufgemacht werden, die nicht zu bezahlen sind?

 

Frau Peters

Bei einer Entscheidung für die Variante A kann eine Ausschreibung der PPK-Verwertung in Form einer Loseaufteilung negative Folgen haben. Einen besseren Preis für  die PPK-Verwertung kann nur erzielt werden umso größer die Mengen sind.

 

Bei einer Entscheidung für die Variante B wird eine Ausschreibung in Lose erfolgen. Das würde heißen: Los 1 – Verwertung; Los 2 – Sammlung. Bei einer Losausschreibung haben auch die mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit, sich zu bewerben.

 

Der Landkreis bzw. die landkreiseigenen Gesellschaften haben keine Möglichkeit die PPK- Verwertung durchzuführen, aus diesem Grund müssen die Leistungen ausgeschrieben werden. In den Verträgen mit der Fa. Remondis wurde die Behälterkaufoption vertraglich vereinbart.

 

Herr Mewes

Die PwC  Studie ergab bei einer Zusammenlegung Synergieeffekte in Höhe von 600.000 € pro Jahr. Auf der Grundlage einer neuen Organisationsform sollte jetzt eine vernünftige Entscheidung getroffen, in der auch eine Entscheidung diesbezüglich reinpassen sollte.

Der Begriff Inhouse würde zu dieser Situation bzw. zu der Variante A gar nicht mehr passen bzw. nicht mehr greifen.

 

Er macht folgenden Vorschlag: Einen Entscheidung zu diesem Thema auszusetzen bzw. zurück zu stellen, um sich noch einmal vor dem Kreisausschuss am 18.05. und dem Kreistag zusammen zu finden, um evtl. über diese Vorlage  noch einmal zu diskutieren.  

 

Herr Schonscheck

Leider kann diese Entscheidung nicht bis Ende Mai warten, da in diesem kurzen Zeitraum eine Europaweite Ausschreibung nicht machbar wäre.

Was würde dagegen sprechen, ich denke das ist der Tenor der Mehrheit der Mitglieder, wenn wir für einen Übergangszeitraum von vielleicht 2 Jahren, im Teilentsorgungsgebiet im Süden weiterhin für 2 Jahren die AEW beauftragen und im Teilentsorgungsgebiet Norden die Leistungen ausschreiben?

 

Frau Peters

Angenommen PwC wird am 25.05. dem Kreistag ein Gutachten vorlegen, welchem evtl. zugestimmt wird. Durch die Zustimmung des Kreistages ist noch keine neue Organisationform vollzogen. Frühestens zum 01.01.2017 lt. Aussage von PwC könnte eine neue Organisationsform gegründet werden. Bis dahin bräuchte der Landkreis aber eine Entscheidung über die PPK-Erfassung und der PPK-Sortierung und Verwertung. Der Landkreis muss eine Entsorgung gewährleisten.

Wie auch immer der Beschluss der neuen Organisationsform ausfällt, durch eine Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform steht einer Übertragung nichts im Weg, d. h. die Verträge werden übertragen. 

 

Herr von Bodenhausen

Der bisherige Stand wird sich auch in 14 Tagen nicht verändert. Zum 01.01.2017 werden wir evtl. eine neue Organisationsform haben. Es stellt sich nur die Frage, ob und wann sie kommt. Wir haben die Pflicht, jetzt diese Ausschreibung in irgendeiner Weise anzuschieben. Dazu wurden dem Betriebsausschuss diese zwei Möglichkeiten, Variante A oder B, vorgelegt.

 

Herr Schindler

In beiden Varianten steht ein Absatz drin, wo die Eigengesellschaften herausgefordert werden, in einer schlüssigen und nachvollziehbaren Konzeption Ressourcen und Synergieeffekte zu benennen und kostenmäßig zu untersetzen. Das sind doch grundlegende Entscheidungshilfen die berücksichtig werden müssen. Es hat aber den Anschein, als wenn dies im Nachhinein gemacht werden soll. Oder wurde schon diesbezüglich etwas gemacht? 

 

Frau Peters

Wenn sich der Betriebsausschuss für die Variante A entscheidet, sieht Punkt 4 vor, dass u. a. die AEW die Konzeption vorlegt und die Betriebsleitung wird beauftragt, dem Betriebsausschuss diese Kosten vorzustellen.

 

Herr Schindler

Falls die Entscheidung auf die Variante B fällt und die AEW die Aufgaben nicht mehr wahrnimmt, sollten dazu nicht vorher Informationen gegeben werden z. B. wie viele Arbeitskräfte entlassen werden usw.?

 

Frau Peters

Die Variante B sieht vor, die Nachteile, die sich durch die AEW evtl. ergeben, bei der Ausschreibung der Vergabeleistungen zu berücksichtigen.

 

Herr Schonscheck

Auf der S. 4 der Beschlussvorlage wird darauf verwiesen, dass bei einer Inhouse-Vergabe zusätzliche Investitionen erforderlich sind (z. B. für zusätzliche Fahrzeuge, Personal, Behälteranschaffungen usw.) Lt. Angaben der AEW GmbH wurde eine Summe von ca. 1.332.000 € (netto) benannt.

 

Herr Blanck

Wurden die beiden landkreiseigenen Eigengesellschaften bei der Variantenaufstellung mit involviert?  Vielleicht könnte die Gesellschaft selber die Lage beurteilen.

 

Frau Dittmer

Die Unterlagen bzw. die Vorlage wurden den Gesellschaften mit der Einladung zum Betriebsausschuss zugesandt.

Der Vorschlag, einen Übergangszeitraum für die Zeit von 2 Jahren zu schaffen, in dem die AEW im Teilentsorgungsgebiet Süd für diese Zeit weiterhin beauftragt wird, sei nicht schlecht. 

 

Frau Peters

Bei der Sitzung der Arbeitsgruppe hat Herr Schulz die Aussage gemacht, sich nicht an der Inhouse-Vergabe zu beteiligen. Von der AEW liegt eine vorläufige Kalkulation mit Kosten-voranschlägen vor.

 

Herr Schindler

Aus der Vergangenheit könnten Vergleiche gezogen werden, die nicht belegen können, dass durch eine Privatfirma bessere Leistungen erbracht werden als von einem kommunalen Unternehmen.

 

Frau Peters

Die größten Posten in jeder Kalkulation sind die Personalkosten. Dabei sollte nicht außeracht gelassen werden, dass ein privates Unternehmen keine Tarife für öffentliche Dienste zahlt. Kommunale Unternehmen werden nach Tarifen des öffentlichen Dienstes bezahlt, d. h. rein theoretisch können kommunale Unternehmen nicht preiswerter sein als private Unternehmen.

 

Frau Engelbrecht

Die Aufgabenstellung ist im Landkreis PPK einheitlich zu gestalten. Die Verträge dazu wurden zum Dezember 2016 gekündigt, d. h. es steht für uns jetzt nur die Entscheidung, wie geht es ab 01.01.2017 weiter? Die vorgeschlagene Übergangslösung von Herrn Schonscheck sei keine Option. Der Betriebsausschuss sollte sich für eine von den beiden Varianten entscheiden.

 

Herr Mewes

Die Beschlussfassung zur neuen Organisationsform,  die am 25.05.2016 dem Kreistag vorgelegt wird, beinhaltet nicht nur u. a. die Umwandlung einer Gesellschaftsform zum 01.01.2017 sondern es werden Aufgaben dargelegt, durch die sie evtl. neue Erkenntnisse gewinnen kann. Allerdings werden wir in zeitlichen Schwierigkeiten geraten, wenn der Betriebsausschuss diesen Beschluss erst nach dem Beschluss der Organisationsform fasst.

Was würde passieren, wenn in der heutigen Sitzung kein Beschluss gefasst wird sondern evtl. erst am 18.05.?

 

Frau Peters

Würde sich der Betriebsausschuss in der heutigen Sitzung für die Variante B entscheiden, könnte das Vergabemanagement am Montag mit den Ausschreibungen beginnen.

 

Bei einer Entscheidung für die Variante A würde das keine Rolle spielen. Die Verträge können im Rahmen der Umstrukturierung umgewandelt werden.

 

Herr Blanck stellt den Antrag die Vorlage abzustimmen.

 

Herr Schonscheck stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Abstimmungsergebnis Variante A

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:7

Ablehnung:6

Enthaltung:keine

 

Abstimmungsergebnis Variante B

 

Zustimmung:5

Ablehnung:8

Enthaltung:keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss 2016/Abf/0296 erhoben.