Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss beschließt eine von beiden Varianten:
Variante A)
4.1. Die Änderung des „Vertrages über die Durchführung der Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde vom 19. Dezember 2007“ mit der AEW GmbH vorzunehmen.
4.2. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Behälterkaufoption abschließend zu prüfen.
4.3. Die Konzeption für die Erfassung von PPK-Abfällen ab dem 01.01.2017 in dem Gesamtgebiet des Landkreises von der AEW GmbH abzufordern.
4.4. Für die Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens für die Teilleistungen der PPK-Verwertung eine Ausschreibungskonzeption dem Betriebsausschuss zeitnah vorzustellen.
Variante B)
4.1 Die Änderung des „Vertrages über die Durchführung der Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde vom 19. Dezember 2007“ mit der AEW GmbH vorzunehmen.
4.2 Für die Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens für die Teilleistungen der PPK-Verwertung eine Ausschreibungskonzeption dem Betriebsausschuss zeitnah vorzustellen.
Sachdarstellung, Begründung:
Die Verträge über die PPK-Entsorgung wurden in den Teilgebieten des Landkreises auf unterschiedlicher Basis geschlossen.
Teilentsorgungsgebiete Wanzleben und Oschersleben
In den Teilentsorgungsgebieten Wanzleben und Oschersleben (Entsorgungsgebiet Altkreis Bördekreis) wurde die Fa. Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH (Fa. AEW GmbH) mit der Sammlung, Beförderung und Verwertung von PPK- Abfällen aus privaten Haushaltungen und aus anderen Herkunftsbereichen einschließlich Verkaufsverpackungen aus PPK aus privaten Haushaltungen vom Landkreis beauftragt (Inhouse-Beauftragung).
Die beauftragten Leistungen sind Bestandteil des Entsorgungsvertrages zwischen dem Landkreis Börde, Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ und der Fa. AEW GmbH (Stand laut dem „Vertrag über die Durchführung der Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde vom 19. Dezember 2007 in der Fassung des Vierten Änderungsvertrages vom 10. Dezember 2012).
Gemäß § 2 des „Vertrages über die Durchführung der Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Börde vom 19. Dezember 2007“ zwischen dem Landkreis Börde und der Fa. AEW GmbH wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jeweils zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr schriftlich gekündigt werden.
Der Vertrag kann jederzeit einvernehmlich geändert werden.
Die Verwertung von PPK-Abfällen wurde im Ergebnis eines Ausschreibungsverfahrens für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2016 an die Fa. Kühl Entsorgung Recycling Südwest GmbH durch die Fa. AEW GmbH vergeben.
Teilentsorgungsgebiete Wolmirstedt, Haldensleben und Oebisfelde
Der Landkreis Ohrekreis, in dessen Rechtsnachfolge der Landkreis Börde, hat die Fa. Rethmann Entsorgungswirtschaft GmbH & Co. KG, in deren Rechtsnachfolge die Fa. REMONDIS GmbH & Co. KG (Fa. REMONDIS), als beauftragte Dritte mit der PPK-Entsorgung im Gebiet des ehemaligen Landkreises Ohrekreis (Teilentsorgungsgebiete Wolmirstedt, Haldensleben und Oebisfelde) beauftragt.
Die Beauftragung umfasst die Sammlung, die Beförderung, die Sortierung, die Verwertung, die Vermarktung sowie die Gestellung der erforderlichen Behälterkapazitäten zur Erfassung des kommunalen PPK-Anteils.
Hierzu bestehen drei Entsorgungsverträge, bezogen auf die Teilentsorgungsgebiete Wolmirstedt, Haldensleben und Oebisfelde.
Mit Beschluss des Betriebsausschusses vom 03.09.2015 (Beschl.-Nr.: 2015/Abf/0171) wurde die Kündigung der Entsorgungsverträge zwischen dem Landkreis Börde und der Fa. REMONDIS mit Wirkung zum 31.12.2016 beschlossen.
Am 28.10.2015 wurden vom Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ jeweils die Vereinbarungen über die Entsorgung von PPK in den Entsorgungsgebieten Wolmirstedt, Haldensleben und Oebisfelde mit der Fa. REMONDIS gekündigt.
Mit dem Schreiben der Fa. REMONDIS vom 09.11.2015 wurde der Eingang der Kündigungen bei der Fa. REMONDIS bestätigt.
Anmerkung zu den Leistungen der Reinigung, Unterhaltung und Instandhaltung von Depotcontainer-Standplätzen (Glas): Bestandteil des jeweiligen Entsorgungsvertrages mit der Fa. REMONDIS sind die Teilleistungen der Reinigung, Unterhaltung und Instandhaltung von Depotcontainer-Standplätzen (Glas). Für diese Leistungen wurde ein jährliches Entgelt in Höhe von 0,34 € je Einwohner und Jahr vereinbart.
Mit der Kündigung der REMONDIS-Verträge müssen die Leistungen der Reinigung, Unterhaltung und Instandhaltung von Depotcontainer-Standplätzen (Glas) in den Entsorgungsbieten Wolmirstedt, Haldensleben und Oebisfelde neu organisiert werden.
Behältererwerbsrecht
Nach den Entsorgungsverträgen mit der Fa. REMONDIS (Teilentsorgungsgebiete Wolmirstedt, Haldensleben und Oebisfelde) ist der Landkreis Börde berechtigt, die von der Fa. REMONDIS zur Durchführung der PPK- Entsorgung beschafften und verwendeten Sammelbehälter entgeltlich zu einem bereits jetzt bestimmbaren Preis zu erwerben (Erwerbsrecht).
Die Ausübung des Erwerbsrechts setzt voraus, dass im Ergebnis eines „Bewertungs- verfahrens“, in dem die Entgeltkalkulationen der Fa. REMONDIS und des Landkrei- ses für die Leistungen „Sammlung, Beförderung, Sortierung, Verwertung und Vermarktung“ verglichen werden, der vom Landkreis kalkulierte Brutto-Endbetrag günstiger ist als der von der Fa. REMONDIS kalkulierte Brutto-Endbetrag.
Die Ergebnisse des Bewertungsverfahrens wurden bei der Sitzung des Betriebsausschusses vom 19.11.2015 (Informationsvorlage-Nr. 2015/Abf/0230) bereits vorgestellt.
Auf der Grundlage der bei dem Eröffnungstermin vom 21.10.2015 festgestellten und protokollierten Vergleichsergebnisse kann der Landkreis das Behälter-Erwerbsrecht ausüben.
Falls der Landkreis die Erwerbsrechte ausübt, ist nach überschlägigen Berechnungen von einem Erwerb von ca. 48.830 Sammelbehältern (240 l, 1.100 l) zu einem Preis von ca. 310.980 € (brutto) auszugehen (Stand 2015).
Eine Entscheidung über die Ausübung des Behälter-Erwerbsrechtes wurde noch nicht getroffen.
Aus folgenden Gründen sind die Entscheidungen hinsichtlich der PPK-Erfassung und Verwertung ab dem 01.01.2017 notwendig:
Die Optimierungsmaßnahmen müssen auf die Stabilisierung der Abfallgebühren unter Berücksichtigung optimaler Entsorgungskosten gerichtet sein.
Variante A) – siehe Anlage
= Einvernehmliche Änderung bzw. Teilkündigung des Entsorgungsvertrages mit der Fa. AEW GmbH: In dem Absatz 1 Nummer 13 des § 1 des Entsorgungsvertrages sollen die Wörter „…und der Verwertung…“ gestrichen werden.
= Vergabe der Leistungen der PPK-Verwertung durch den Landkreis Börde/EB „Abfallent- sorgung für das gesamte Gebiet des Landkreises Börde (Europaweite Ausschreibung; für 3 Jahre evtl. mit einer Verlängerungsoption).
= Beauftragung der landkreiseigenen Gesellschaft (AEW GmbH) im Rahmen einer Inhouse-Vergabe mit der Sammlung und der Beförderung von PPK-Abfällen in den Entsorgungsgebieten Wolmirstedt, Haldensleben und Oebisfelde;
Für den Fall, dass mit den Leistungen die Eigengesellschaft im Rahmen einer Inhouse-Vergabe beauftragt werden soll, müssen folgende Fragen diskutiert und abschließend Entscheidungen getroffen werden:
a) Wird seitens des Landkreises ein „Behältererwerbsrecht“ in Anspruch genommen? b) Wird eine Konzeption der Eigengesellschaft zur Erfassung von PPK-Abfällen im gesamten Kreisgebiet vorgelegt?
= Beauftragung der landkreiseigenen Gesellschaft (AEG mbH oder AEW GmbH) mit den Leistungen der Reinigung, der Unterhaltung und Instandhaltung der Depotcontainer- Standplätze (Glas) in den Entsorgungsgebieten Wolmirstedt, Haldensleben und Oebisfelde. Hierzu sollten die Eigengesellschaften aufgefordert werden, ihre konzeptionellen Vorstellungen und Kostenkalkulationen darzustellen.
Folgenbetrachtung der Variante A)
Im Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung kann für die Verwertung von PPK-Abfällen für das gesamte Gebiet des Landkreises auf Grund höherer Mengen ein optimales Preisergebnis erzielt werden;
Steuerliche Vorteile durch die getrennte Vergabe der Leistungen „PPK-Erfassung“ und „PPK-Verwertung“ (eine Verrechnung der Leistungen ist nur bedingt möglich);
Anmerkung: (Quelle: Veröffentlichung der Tim Consult GmbH):
In der Vergangenheit wurden die Verträge zur Erfassung und Verwertung von PPK in der Regel im Rahmen einer Ausschreibung gemeinsam an einen Dienstleister vergeben (Grund: eine geringe Werthaltigkeit des Altpapiers; umsatzsteuerliche Vorteile für die Kommunen, da die Kosten für die Sammlung mit den ggf. vorhandenen Erlösen für das Altpapier verrechnet werden konnten und hierdurch eine Verkürzung der Umsatzsteuer möglich wurde).
Durch die zunehmende Nachfrage nach Altpapier in den letzten Jahren hat Altpapier deutlich an Wert gewonnen und lässt sich aktuell mit hohen Erlösen durch die Kommunen vermarkten. Des Weiteren sind durch die geänderten Vorgaben des Bundesfinanzministeriums zum Umgang mit der Umsatzsteuer auf werthaltige Abfälle (sog. „tauschähnlicher Umsatz“) die Möglichkeiten zur Verrechnung von Sammel- und Verwertungsleistungen nur bedingt gegeben.
Bei der Inhouse-Vergabe könnten die bei der Eigengesellschaft vorhandenen Ressourcen unter Schaffung von Synergieeffekten genutzt werden. Die Eigengesellschaft sollte aufgefordert werden, in einer schlüssigen und nachvollziehbaren Konzeption Ressourcen und Synergieeffekte zu benennen und kostenmäßig zu untersetzen.
jedoch:
Bei der Inhouse-Vergabe kann die Wirtschaftlichkeit der Leistungen nur bedingt nachgewiesen werden, weil ein objektiver Vergleich mit den anderen Bietern nicht möglich ist.
Bei der Inhouse-Vergabe sind u. U. zusätzliche Investitionen erforderlich (Konzeption; z.B. zusätzliche Fahrzeuge, Personal, Behälteranschaffungen usw.).
(laut Angaben der AEW GmbH: ca. 1.332.000 € (netto).
Die gewerbliche Sammlung von PPK-Abfällen in den Entsorgungsgebieten Wolmirstedt, Haldensleben und Oebisfelde durch die Fa. REMONDIS mit bereits ausgestellten Sammelbehältern kann nicht ausgeschlossen werden, so dass die Wirtschaftlichkeit der flächendeckenden Entsorgung nicht gewährleistet werden kann (evtl. Prozessrisiko).
Variante B) – siehe Anlage
= Einvernehmliche Änderung bzw. Teilkündigung des Entsorgungsvertrages mit der Fa. AEW GmbH: Der Absatz 1 Nummer 13 des § 1 des Entsorgungsvertrages soll gestrichen werden.
= Vergabe der Leistungen der PPK-Verwertung durch den Landkreis Börde/EB „Abfallent- sorgung für das gesamte Gebiet des Landkreises Börde (Europaweite Ausschreibung; für 3 Jahre evtl. mit einer Verlängerungsoption).
= Vergabe der Leistungen der PPK-Erfassung und Beförderung durch den Landkreis Börde/EB „Abfallentsorgung für das gesamte Gebiet des Landkreises Börde (Europaweite Ausschreibung; für 5 Jahre evtl. mit einer Verlängerungsoption)
Anmerkung: Gegen die gemeinsame Ausschreibung der Sammlung und Verwertung von Altpapier könnten auch vergaberechtliche Bedenken bestehen. So fordert das Vergaberecht die Berücksichtigung von mittelständischen Interessen bei der Vergabe von Dienstleistungen. Bei einer gemeinsamen Ausschreibung könnten mittelständischen Interessen verletzt werden, da sich Entsorgungsunternehmen dann nicht nur auf die Verwertungsleistung allein bewerben können (Beschwerde/Prozessrisiko).
= Beauftragung der landkreiseigenen Gesellschaft (AEG mbH oder AEW GmbH) mit den Leistungen der Reinigung, der Unterhaltung und Instandhaltung der Depotcontainer- Standplätze (Glas) in den Entsorgungsgebieten Wolmirstedt, Haldensleben und Oebisfel- de. Hierzu sollten die Eigengesellschaften aufgefordert werden, ihre konzeptionellen Vorstellungen und Kostenkalkulationen darzustellen.
Folgebetrachtung der Variante B)
Im Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung kann für die Verwertung von PPK-Abfällen für das gesamte Gebiet des Landkreises auf Grund höherer Mengen ein optimales Preisergebnis erzielt werden;
Im Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung kann für die Erfassung von PPK-Abfällen für das gesamte Gebiet des Landkreises ein bestmöglicher Preis erzielt werden (mehrere Bieter, Preisvergleich ist möglich);
Bei der getrennten Vergabe lassen sich jeweils die optimalen Preise für die Sammlungs- und Verwertungsleistungen finden;
An der Ausschreibung können sich alle geeigneten Bieter beteiligen, einschließlich landkreiseigene Gesellschaften (AEG mbH / AEW GmbH);
Die Variante entspricht den Rahmenbedingungen des „Grundsatzbeschlusses zur zukünftigen Organisation der Abfallentsorgung im Landkreis Börde“ vom 02.03.2016 (Beschluss-Nr. 2016/80/0272);
Die Neuorganisation findet unter allen rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten statt (Beschwerde/Prozessrisiko wird minimiert).
Die Variante führt zu vergleichsweise erhöhter Wirtschaftlichkeit und verringerten Gebührenbelastungen.
jedoch:
Für den Fall der anderweitigen Drittbeauftragung könnten für die Fa. AEW GmbH wirtschaftliche Nachteile entstehen, die durch entsprechende Berücksichtigung in den Vergabeunterlagen verringert werden können. Die AEW GmbH sollte aufgefordert werde, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Variante B auf das Unternehmen nachvollziehbar darzulegen und kostenmäßig zu untersetzen.
Bei der Ausschreibung der Leistungen der Sammlung und Beförderung besteht das Risiko der zeitlichen Umsetzung (im Ergebnis der europaweiten Ausschreibung kann die Beauftragung frühestens September/Oktober 2016 erfolgen; für die Anschaffung von Fahrzeugen, Behältern usw. können zeitliche Umsetzungsprobleme entstehen).
Die Varianten A) und B) werden dem Betriebsausschuss zur Auswahl vorgelegt.
Der Betriebsausschuss wird um Hinweise zur weiteren Vorgehensweise gebeten.
Anlagen
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