Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2016  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 18.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2015/20/0204 Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

In Vertretung für Frau Bäker stellt Herr Kluge, Fachbereichsleiter 2, den Haushaltsplanentwuf für das kommende Haushaltsjahr den Fachausschussmitgliedern vor. Zunächst gibt er eine Einschätzung des Haushaltsjahres 2015, um die folgenden Angaben den Abgeordneten besser verdeutlichen zu können.

 

Im Haushaltsjahr 2015 war für den Landkreis ein Defizit von 1,2 Mio € festzustellen. Die Entwicklung bis zum jetzigen Zeitpunkt führt jedoch dazu, dass der Landkreis nach heutigem Stand der Dinge bei 2,1 Mio € Defizit ankommen wird. Es ist festzustellen, dass das Defizit größer, als geplant wurde ausfällt.

 

Im Ergebnisplan ist derzeitig von einem Defizit von 2,9 Mio € auszugehen. Das geht auch, weil der Landkreis in 2016 dieses Defizit gegen das Eigenkapital buchen kann. Dieser Vermögensverzehr ist für ein Jahr noch rechtlich zulässig, bürgt natürlich das Risiko, dass bei Überspannung dieser Größenordnung in 2017 ein böses Erwachen folgen kann.

 

Die Schwerpunkte der Haushaltsentwicklung liegen im Bereich Soziales inklusive Migration, Asyl, in der Jugendhilfe (KiföG) sowie in der Thematik der unbegleiteten minderjährigen Ausländer, für die im Haushalt ein gesondertes Produkt gebildet werden musste.

 

Schwierig stellt sich die Finanzierung der Asylbewerberunterbringung und –betreuung dar. Die bisher getätigten Aussagen stimmen mit den tatsächlichen Haushaltsansätzen nicht überein. Nach gestrigen Informationen des Landesverwaltungsamtes wird sich die Finanzierung ein wenig positiver gestalten, da wir 6,1 Mio € bekommen werden und etwa 1,1 Mio € vorausschauend für den Monat Oktober.

 

Auf Wunsch des Kreisausschusses, die Städte und Gemeinden nicht mit der Finanzierung der Asylbewerberunterbringung zu belasten, sollte der Landkreis die Ertragssituation verbessern. Dieses wird derzeitig weiter bearbeitet.

 

Es ist festzustellen, dass der Landkreis Börde als einziger Landkreis im Land Sachsen-Anhalt eine reduzierte Steuerkraft hat. Zusammengefasst heißt das, das gesamte Land geht von einem Mehr von 67 Mio € aus und der Landkreis Börde kann 14 Mio € weniger verbuchen.

 

Die Umlagegrundlagen haben natürlich drastische Auswirkungen auf die Kreisumlage.

Bei Erhebung von 39,3 % Kreisumlage haben wir trotz eines höheren Hebesatzes Nettoeinnahmen, die um 2,8 Mio € unter denen des Vorjahres liegen. Das heißt, trotz eines höheren Hebesatzes haben wir geringere Umlagen.

Die Ursache sind die Folgen der wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde Barleben.

 

Der Kreisausschuss hat die Verwaltung aufgefordert, den Hebesatz von 41,3 % nochmals nachzuarbeiten. Dies wird bis zum Kreisausschuss am 25.11.2015 in der Verwaltung beraten und Änderungsvorschläge der Verwaltung und aus den Fachausschüssen bzw. den Betriebsausschüssen dort eingearbeitet.

 

Positiv am Finanzausgleichsgesetz ist zu bemerken, dass wir bei sinkender Steuerkraft erhöhte Zuweisungen bekommen, das heißt der Landkreis benötigt fast 5 Mio € an Zuweisungen mehr, die zwingend für die Jugendhilfe, für die Schülerbeförderung, für die Gastschulbeiträge, für Asylanten und auch zur Reduzierung der Umlage benötigt werden.

 

Was den Ausschuss interessiert, sind bestimmt die freiwilligen Aufgaben.

Durch den Landkreis wurden nur die Aufgaben als freiwillige Aufgaben dargestellt, wo der Kreistag tatsächlich der Höhe und dem Grunde nach Handlungsoption hat. Das heißt, was Rechtsgrundlage hat und welches wir nicht beeinflussen können, wurde aus dieser Systematik herausgenommen. Betroffen sind dabei z. B. die Regionale Planungsgemeinschaft, die Kreisvolkshochschule, die Musikschulen, da es für diese Einrichtungen eine gesetzliche Regelung und einen konkreten Bildungsauftrag gibt.

 

Durch das Landesverwaltungsamt sowie die Kommunalaufsicht werden die Haushalte sehr genau geprüft. Für die freiwilligen Aufgaben bedeutet dies, sobald diese Leistungen 2 % des Gesamthaushaltsumfangs, ist mit einer Versagung der Haushaltsgenehmigung zu rechnen.

 

Der Landkreis Börde liegt derzeit bei einem prozentualen Anteil von 1,05 %. Damit haben wir eine gute Voraussetzung, um mit dem Landesverwaltungsamt über den Haushalt zu verhandeln.

 

Fragen des 2. Arbeitsmarktes (ABS Drömling) stehen auf der Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses und werden dort einer Entscheidung unterliegen.

 

Einige Ausführungen zu den Investitionen:

 

Für den Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung sind im Haushaltsjahr 800 T€ vorgesehen, für den Neubau des Kreishauses 3,1 Mio €, des Weiteren die STARK III-Maßnahmen und weitere Maßnahmen an Schulen, die im Vorbericht umfangreich dargestellt sind.

Bei den STARK III-Maßnahmen wurden unter enormen Zeitdruck fristgemäß die Vorhaben Gemeinschaftsschule Johannes-Gutenberg, Gymnasium Wanzleben, die Sporthalle der Gemeinschaftsschule Eilsleben und die Sekundarschule Zielitz (für diese hat die Gemeinde ebenfalls Anträge für den Hort und die Grundschule gestellt) in der ersten Antragsrunde fristgemäß eingereicht.

 

Herr Kluge weist außerdem darauf hin, sowie auch im Kreisausschuss, dass in unserem Kreishaushalt derzeit 2 Größen, die finanziell nicht steuerbar sind, enthalten sind. Das sind die Themen Asyl und die unbegleiteten minderjährigen Ausländer.

 

Frau Leuschner stellt fest, dass dieser Haushalt nicht unbedingt Anlass zum Jubilieren gibt  und nachhaltig intensive Sparmaßnahme erfordert.

 

Herr Schulze weist auf die kurzfristig nachgereichte Vorlage seines Bereiches hin, die die überplanmäßige Ausgabe im Bereich der Schülerbeförderung und der Gastschulbeiträge beinhaltet.

Die Ursachen für die überplanmäßige Ausgabe liegen in nachfolgenden Gründen:

Zum Einen wurden bei der Schülerbeförderung die Haushaltsansätze des Fachdienstes zum Haushaltsausgleich um über 400 T€ gekürzt, zum Anderen hat die Einführung des Mindestlohnes erhebliche finanzielle Mehrbelastungen im Bereich der freigestellten Schülerverkehre (Taxi zu Förderschulen) ergeben.

 

Ein weiterer Punkt sind die gestiegenen Gastschulbeiträge in den Bereichen der Gymnasien, der Förderschulen und der Berufsbildenden Schulen. Die Schwierigkeit liegt vorrangig in der Tatsache begründet, dass planerisch keine Aussagen zum Anwahlverhalten der einzelnen Schulformen und Berufsfelder durch die Schule im Vorfeld gemacht werden können.

Dazu kommt die Besonderheit, dass diese Bedarfe für die Gastschulbeiträge bisher immer auf das Schuljahr bezogen sind, das Schuljahr jedoch vom zeitlichen Ablauf nicht identisch mit dem Haushaltsjahr ist.

 

Unter kameraler Haushaltsführung stellte das bisher kein Problem dar.

In der doppischen Haushaltsführung jedoch ist dies bei der Berechnung nicht mehr zulässig, so dass sich die Landkreise, die sich gegenseitig diese Gastschulbeiträge berechnen, dahingehend verständigt haben, für die zukünftigen Berechnungen das Haushaltsjahr zugrunde zu legen, das heißt von Januar bis Dezember. Damit entsteht eine Lücke, für die aus dem Vorjahr noch nicht gezahlten Beiträge für die Monate August bis Dezember (Differenz zwischen Schuljahr und Haushaltsjahr). Daraus ergibt sich eine Mehrbelastung, da diese 5 Monate in diesem Haushaltsjahr zusätzlich mit zu finanzieren sind. Das ist eine einmalige Sache, da zukünftig nur noch das Haushaltsjahr, sprich Kalenderjahr, für die Abrechnung in Ansatz gebracht wird.

 

Durch den Fachdienst wurde bereits im Frühjahr, als dieses Defizit abzusehen war, über bestimmte Produkte innerhalb des Haushaltes eine kategorische Haushaltssperre verhängt. Das heißt, dass z. B. keinerlei Anschaffungen im Bereich der Schulmöbel getätigt wurden, so dass das ursprüngliche Defizit, dass wir im 2. Quartalsbericht hatten, um 215.100 € vermindert werden konnte und dann in der darauffolgenden Zeit nochmals 116.600 € eingespart werden konnten. Damit beläuft sich der tatsächliche Fehlbedarf, wie in der Vorlage dargestellt, auf 581 T€.

 

Herr Falke fragt an, ob die Zahlung von Gastschulbeiträgen in dieser Höhe neu ist.

 

Herr Schulze erklärt, die Zahlung der Gastschulbeiträge basiert auf der Grundlage der Gastschulbeitragsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt und ist verbindlich zu leisten wie in den vorherigen Jahren auch.

 

Frau Leuschner erklärt, dass sie sich erinnern kann, dass diese Thematik bereits einmal ausführlich dargestellt wurde und unter welchen Umständen diese Beiträge zu leisten sind. Sie verweist unter diesem Gesichtspunkt auch noch einmal auf das Bestreben des Landkreises, durch Neubeantragung von Bildungsgängen für die Berufsbildenden Schulen, die Höhe der anfallenden Gastschulbeiträge durch Vorhalten dieser Bildungsgänge an den eigenen Schulen zu reduzieren.

 

Frau Herzig ergänzt, dass auch für die Förderschulen, die nicht durch den Landkreis vorgehalten werden können, diese Gastschulbeiträge ebenfalls zu zahlen sind.

 

Herr Mewes merkt an, dass er sich erinnert, dass durch die Fraktion der CDU bei der Beratung des Haushaltes im vorigen Jahr ein Papier eingebracht wurde, wo eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen waren, die umgesetzt werden sollten. Von diesem Papier hat man nichts weiter gehört. Es geht auch um die Evaluierung freiwilliger Aufgaben, welche Ergebnisse wurden bisher erreicht und wie spiegelt sich dies im Haushalt 2016 wider.

Dieses Papier wurde kein Beschluss, es wurde von Herrn Stichnoth eingereicht und sollte in der Arbeit berücksichtigt werden.

 

Aufgrund des Hebesatzes und der daraus für die Stadt Wolmirstedt höheren Umlage kann er dem Haushaltsplanentwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen.

 

Frau Herzig stellt richtig, dass es nicht Aufgabe der Arbeitsgruppe Freiwillige Aufgaben war, die Haushaltsansätze zu verringern oder zu erhöhen. Die Aufgabe bestand darin festzustellen, was passiert mit diesen Haushaltsmitteln für die freiwilligen Aufgaben und ist die dafür erbrachte Leistung messbar.

Durch die Arbeitsgruppe wurden 3 Indikatoren ausgewählt, die erkennen lassen, welche Zielgruppe wird angesprochen, welche konkreten Ergebnisse sollen erreicht werden und was soll mit den bereitgestellten Mitteln bewirkt werden.

 

Eine weitere Frage wird sein, die es zu beantworten gilt, ist das, was erreicht werden sollte, auch tatsächlich erreicht worden. Dafür wurde ein Ampelsystem geschaffen, indem abzulesen ist, wurde das Ziel erreicht, ist die Messbarkeit gegeben oder wurde das Ziel nicht ausreichend erreicht.

Derzeitig wurde die Hälfte der freiwilligen Aufgaben bereits geprüft und es wurde festgestellt, dass nur sehr wenige Punkte mit „grün“ zu bewerten waren. Das heißt, es sind weiter Hausaufgaben zu machen, insbesondere in Beantwortung der Frage, was wollen wir bewirken.

 

Herr Mewes bemerkte, dass er davon ausgeht, dass es keine Reduzierung der freiwilligen Aufgaben geben wird und fragt an, ob diese Annahme richtig ist.

 

Frau Herzig bestätigt dies und stellt nochmals klar, dass die Reduzierung freiwilliger Aufgaben nicht die Aufgabe der Tätigkeit der Arbeitsgruppe „Freiwillige Aufgaben“ ist.

 

Herr Czernitzki fragt bei Herrn Kluge an, unter Bezugnahme auf die weggebrochenen Steuereinnahmen der Gemeinde Barleben, dass er gehört hat, dass auch in Oebisfelde der höchste Steuerzahler weggebrochen sein soll und wenn ja, ob die Auswirkungen bereits im Haushalt berücksichtigt wurden.

 

Herr Kluge antwortet darauf , dass die Kreisumlage jeweils auf das vergangene Jahr berechnet wird, d. h. auf das Haushaltsjahr 2014. Daher gibt es unter den vorgenannten Gesichtsprunkten keine Veränderungen.

 

Frau Leuschner berichtet, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage zu der Summe, die der Stadt Oebisfelde verloren geht, möglich ist. Derzeitig wird zwischen Niedersachsen und Oebisfelde darüber verhandelt und die betreffenden Zahlen bewegen sich zwischen 3 und 10 Mio €.

 

Herr Geisthardt ergänzt, dass er in der zurückliegenden Woche zu diesem Thema mit dem Finanzminister ein Gespräch hatte und er die Aussage von Frau Leuschner zu den gegenwärtig laufenden Verhandlungen bestätigen kann.

 

Herr Dr. Pfeiffer fragt bei Herrn Kluge nach, ob er die relativen Ausgaben im freiwilligen Bereich von 1,05 %, also unterhalb der 2 %, richtig verstanden hat.

 

Herr Kluge bejaht dies und bestätigt noch einmal, dass die eigentlich pflichtigen Aufgaben wie KVHS, Musikschulen, Planungsgemeinschaften aus dem Bereich der freiwilligen Aufgaben, allein vom Ansatz her schon, herausgenommen wurden. Er ergänzt, dass diese Einrichtungen vorzuhalten sind und lediglich die Höhe des Zuschusses beeinflusst werden kann.

 

Frau Schünemann stellt fest, dass man über diese Zuschüsse den Erhalt dieser Einrichtungen regelt, d. h. bei drastischen Kürzungen sind die Einrichtungen auch nicht mehr in der Lage, ihren Auftrag zu erfüllen.

 

Herr Kluge informiert, dass z. B. unsere Musikschulen von der Lehrerbesetzung und Herangehensweise ihrer Tätigkeit optimal aufgestellt sind. Neben dem attraktiven Angebot, welches Basis für einen geringen Zuschussbedarf ist, erhalten die Musikschulen auf Grundlage der Anzahl an fest angestellten Lehrkräften maximale staatliche Förderung.

Er stellte noch einmal eindeutig klar, zwei Dinge sind zwingend erforderlich. Der Landkreis braucht einen Beschluss des Kreistages zum Haushalt und er braucht die Genehmigung des Haushaltes, ansonsten ist die Möglichkeit, von Förderprogrammen STARK IIII zu profitieren, vertan.

 

Frau Schünemann äußert sich nochmals zur gestrigen Sitzung des Kulturkonvents und unterstreicht, dass dort festgestellt wurde, dass unsere Musikschulen sehr gut arbeiten und äußerst lukrativ sind.

 

Herr Falke stellt fest, dass er bereits seit 22 Jahren in seiner Funktion den Haushalt der Gemeinde Ummendorf begleitet und dass er dabei bisher noch nicht an den freiwilligen

Ausgaben gespart hat. Er hat aber auch festgestellt, dass über einen längeren Zeitraum bei den laufenden Kosten eine ganze Menge einzusparen ist. Er möchte den Haushalt noch einmal sehr genau prüfen und ist sicher, dass er im Ergebnis dieser Prüfung auch einige Vorschläge machen wird.

 

Herr Kluge betont nochmals, dass beim Haushalt 2015 von 180 Mio € bei einer Abweichung von 1 Mio €, eine Punktlandung gelungen ist. Er geht davon aus, dass die Investitionsmaßnahmen in Schulen unter Nutzung des STARK III-Programms die volle Zustimmung der Abgeordneten findet.

 

Frau Leuschner lässt über den Haushalt und die Vorlage überplanmäßige Ausgaben abstimmen. Dem Haushalt sowie der Vorlage wurde mit 5 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 1 Gegenstimme die Zustimmung erteilt.