Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/20/0204  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
04.11.2015 
14. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2015/20/0204)
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
18.11.2015 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
23.11.2015 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
25.11.2015 
15. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2015/20/0204)
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
30.11.2015 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.12.2015 
8. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2015/20/0204)
Anlagen:
geänderter Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 mit Änderungen in rot
2 Entwurf HH Plan 2016
HH-Plan 2016 - Anlagen 2
Entwurf Eröffnungsbilanz Stand 30.10.2015
Erläuterungen zum Entwurf der Eröffnungsbilanz
Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zum HHpl 2016
Vorschlag zum Hebesatz der Kreisumlage
Synopse Haushaltsplan 2016
Vergleich Hebesätze Kreisumlage 2015-2016
Entwicklung der Kreisumlage ab 2011

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2016 und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2016.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Durch das Land Sachsen-Anhalt soll im Dezember 2015 eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG LSA) für 2016 beschlossen werden. Insbesondere sollen die Kostenerstattungen für die Asylbewerber nicht mehr über das FAG LSA, sondern über ein Aufnahmegesetz finanziert werden. Die Orientierungsdaten vom Statistischen Landesamt vom 18.09.2015 zum FAG LSA waren die Grundlage für die Erarbeitung des Haushaltsplanes 2016.

 

Im Ergebnisplan wurden die Erträge in Höhe von 213.795,6 TEUR und die Aufwendungen in Höhe von 216.696,8 TEUR eingestellt. Der Fehlbedarf in Höhe von 2.901,2 TEUR soll durch die Entnahme aus dem Eigenkapital gedeckt werden. Das ist letztmalig im Jahr 2016 zulässig.

 

Für die Jahre 2014 und 2015 liegen die Planzahlen als Vergleich vor, da die Jahresabschlüsse noch nicht erstellt werden konnten.

 

Der Haushaltsplan ist nach der örtlichen Organisation in 10 Teilpläne gegliedert. Im Jahr 2015 wurde die Organisationsstruktur geändert, der FD Migration und der FD Ordnung, Recht und Kommunalaufsicht wurden neu gebildet.

 

Die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage sind im Jahr 2016 voraussichtlich wesentlich geringer als 2015. Trotz einer Erhöhung der Hebesätze der Kreisumlage um 2,0 % auf
41,3 % werden Mindereinnahmen in Höhe von 2.965,2 TEUR erzielt.

 

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen wurden nach den bisher vorliegenden vorläufigen Bewertungen ermittelt.

 

Die Investitionspauschale in Höhe von 2,6 Mio. EUR wurde im Finanzplan veranschlagt zur Finanzierung der Investitionen und der investiven Zuweisungen an den EB Straßenbau und –unterhaltung. Für Investitionen an Kreisstraßen werden im Jahr 2016  800,0 TEUR zur Verfügung gestellt.

 

Die größte Investitionsmaßnahme ist der vom Kreistag beschlossene Neubau des Kreishauses in Haldensleben. Für die Jahresscheibe 2016 wurden 3,5 Mio. EUR eingestellt. Dafür ist eine Kreditaufnahme im Jahr 2016 erforderlich.

 

Durch den Landkreis wurden für das STARK III Programm alle Maßnahmen angemeldet, die in den nächsten Jahren an den Schulen und Sporthallen erforderlich sind. Diese Maßnahmen wurden in den Planentwurf aufgenommen, für die Finanzierung der Eigenmittel ist eine Kreditaufnahme geplant. Eine Aktualisierung der Planansätze in den jeweiligen Jahresscheiben erfolgt mit dem Nachtragshaushalt 2016.

 

 

Geänderte Sachverhaltsdarstellung, Begründung aufgrund der Beratung in den Fachausschüssen:

 

Durch das Land Sachsen-Anhalt soll im Dezember 2015 eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG LSA) für 2016 beschlossen werden. Insbesondere sollen die Kostenerstattungen für die Asylbewerber nicht mehr über das FAG LSA, sondern über ein Aufnahmegesetz finanziert werden. Die Orientierungsdaten vom Statistischen Landesamt vom 18.09.2015 zum FAG LSA waren die Grundlage für die Erarbeitung des Haushaltsplanes 2016.

 

Im Ergebnisplan wurden die Erträge in Höhe von 214.939,6 TEUR und die Aufwendungen in Höhe von 217.586,8 TEUR eingestellt. Der Fehlbedarf in Höhe von 2.647,2 TEUR soll durch die Entnahme aus dem Eigenkapital gedeckt werden. Das ist letztmalig im Jahr 2016 zulässig.

 

Für die Jahre 2014 und 2015 liegen die Planzahlen als Vergleich vor, da die Jahresabschlüsse noch nicht erstellt werden konnten.

 

Der Haushaltsplan ist nach der örtlichen Struktur in 10 Teilpläne gegliedert. Im Jahr 2015 wurde die Organisationsstruktur geändert, der FD Migration und der FD Ordnung, Recht und Kommunalaufsicht wurden neu gebildet.

 

Die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage sind im Jahr 2016 voraussichtlich wesentlich geringer als 2015. Trotz einer Erhöhung der Hebesätze der Kreisumlage um 1,2 % auf 40,5 % werden Mindereinnahmen in Höhe von 4.197,1 TEUR erzielt.

 

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen wurden nach den bisher vorliegenden vorläufigen Bewertungen ermittelt.

 

Die Investitionspauschale in Höhe von 2,6 Mio. EUR wurde im Finanzplan veranschlagt zur Finanzierung der Investitionen und der investiven Zuweisungen an den EB Straßenbau und –unterhaltung. Für Investitionen an Kreisstraßen werden im Jahr 2016  800,0 TEUR zur Verfügung gestellt.

 

Die größte Investitionsmaßnahme ist der vom Kreistag beschlossene Neubau des Kreishauses in Haldensleben. Für die Jahresscheibe 2016 wurden 3,5 Mio. EUR eingestellt. Dafür ist eine Kreditaufnahme im Jahr 2016 erforderlich.

 

Durch den Landkreis werden für das STARK III Programm alle Maßnahmen angemeldet, die in den nächsten Jahren an den Schulen und Sporthallen erforderlich sind. Diese Maßnahmen wurden in den Planentwurf aufgenommen, für die Finanzierung der Eigenmittel ist eine Kreditaufnahme geplant. Eine Aktualisierung der Planansätze in den jeweiligen Jahresscheiben erfolgt mit dem Nachtragshaushalt 2016.

 

 


Anlagen:

 

Haushaltsplan 2016 – 2. Entwurf

Entwurf der Eröffnungsbilanz per 30.10.2015

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 geänderter Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 mit Änderungen in rot (90 KB)    
Anlage 2 2 2 Entwurf HH Plan 2016 (7672 KB)    
Anlage 5 3 HH-Plan 2016 - Anlagen 2 (5598 KB)    
Anlage 9 4 Entwurf Eröffnungsbilanz Stand 30.10.2015 (18 KB)    
Anlage 10 5 Erläuterungen zum Entwurf der Eröffnungsbilanz (18 KB)    
Anlage 6 6 Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zum HHpl 2016 (77 KB)    
Anlage 7 7 Vorschlag zum Hebesatz der Kreisumlage (13 KB)    
Anlage 8 8 Synopse Haushaltsplan 2016 (17 KB)    
Anlage 3 9 Vergleich Hebesätze Kreisumlage 2015-2016 (15 KB)    
Anlage 4 10 Entwicklung der Kreisumlage ab 2011 (15 KB)