Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Zuwendung des Landkreises Börde für Leaderprojekte im Jahr 2015 gemäß Richtlinie "Leaderprojektförderung"  

 
 
9. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.9 Beschluss:2015/80/0131
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:15
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2015/80/0131 Zuwendung des Landkreises Börde für Leaderprojekte im Jahr 2015 gemäß Richtlinie "Leaderprojektförderung"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck FDL Wirtschaft
Bäker FDLin Finanzen
Federführend:FD Wirtschaft Bearbeiter/-in: Laue, Sabine

Herr Schonscheck (Fachdienstleiter FD Wirtschaft) gab an, dass Leaderprojekte im Haushaltsjahr 2015 mit 130.000 Euro gefördert werden können, sobald der Haushalt genehmigt ist. Der vorliegende Antrag ist bereits aus dem Jahr 2014, stand aber am Ende der vorhandenen Prioritätenliste, da kleinere Projekte vorranging unterstützt worden sind.

Im Jahr 2015 ist auf Grund der zurzeit auslaufenden und wieder beginnenden Förderperiode mit wenigen Anträgen zu rechnen. Die sich bildenden Interessengemeinschaften werden sich erst Ende 2015 konstituieren.

Die im Jahr 2015 vorhandene Fördersumme wird voraussichtlich nicht ausgeschöpft, hierdurch kann das Projekt „Sanierung des Rathauses in Gröningen“ bezuschusst werden.

 

Herr Keindorff (Fraktion der FDP) merkte an, dass die Fördersumme erheblich hoch sei und aus diesem Grund im letzten Jahr die kleinen Projekte, welche auch nicht zusätzlich mit Landesmitteln bezuschusst wurden, bevorzugt wurden. Er regte die Minimierung der Fördersumme an, damit ein Übertrag der im Jahr 2015 nicht ausgeschöpften Mittel in das Jahr 2016 erfolgen kann.

Für die Sanierung des Rathauses gäbe es andere Fördermittel, die eingesetzt werden könnten.

 

Herr Schonscheck (Fachdienstleiter FD Wirtschaft) erwiderte, dass für die Sanierung des Rathauses in Gröningen ebenso andere Fördertöpfe beansprucht werden, da das Gesamtvolumen im hohen Bereich liegt. Die Summe, die ursprünglich geplant war, wurde bereits stark reduziert. Wenn die Summe keine Zustimmung erlangt und weiterhin reduziert wird, dann wird das gesamte Projekt scheitern. Das Projekt wird aus eigenen Mitteln und mit einer Co-Finanzierung anderer Fördertöpfe realisiert.

 

Herr Stichnoth (Fraktion der CDU) und Herr Hüttemann (Fraktion der SPD) schlossen sich der Meinung von Herrn Keindorff an.

 

Herr Mühlisch ergänzte, dass dieses Projekt bereits einige Jahre hinausgezögert wurde, da erhebliche Finanzierungsschwierigkeiten vorhanden waren. Soweit der Beschluss gefasst sei, könne mit der Ausschreibung begonnen werden. Sollte die Fördersumme weiter reduziert werden, droht das Projekt zu scheitern. Er bat um Zustimmung zur Vorlage.

 

Frau Tiedge (Fraktion Die Linke) unterstützte das Leadervorhaben.

 

Herr Kluge erklärte, dass es keine Vergleichbarkeit und Wertung von Anträgen gibt, da keine Anträge für das Jahr 2015 vorliegen. Das ist der letzte Antrag der zur Bearbeitung steht.

 

Frau Schünemann (Fraktion der CDU) äußerte, dass es keine andere Wahl gibt, als der Beschlussvorlage zuzustimmen. Eine weitere Verzögerung wäre für das Vorhaben schädlich.

 

Herr Keindorff (Fraktion der FDP) wäre für die Reduzierung des Betrages. Falls jedoch die Mittel nicht übertragbar sein sollten müsste der Kreisausschuss entscheiden.

 

Herr Dr. Schwarz (Fraktion der FUWG) sprach sich für das Vorhaben aus.

 

Herr Zacke (Fraktion der CDU) erläuterte, dass durch eine Summenänderung Konsequenten entstehen. Es sollte die Zustimmung zur vorliegenden Summe erfolgen.

 

Herr Weitz (Fraktion der SPD) befürwortete das Projekt ebenfalls.

 

Herr Kluge merkte an, dass eine Reduzierung als Vorschlag nicht zu unterbreiten ist, da dies die Gesamtmaßnahme infrage stellen würde.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschloss, dass der Landkreis Mittel gemäß der Richtlinie „Leaderprojektförderung“ zur Beteiligung an Leaderprojekten in Höhe von 80.000,00 EUR für das Projekt „Sanierung des Rathauses der Stadt Gröningen, Marktstraße 7 – Sitz der Verbandsgemeinde Westliche Börde“, vorbehaltlich der Bewilligungsreife des Antrages, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2015 des Landkreises Börde, verwendet.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              neun

Ablehnung:              eine

Enthaltung:              drei

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2015/80/0131 erhoben.