Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/80/0131  

 
 
Betreff: Zuwendung des Landkreises Börde für Leaderprojekte im Jahr 2015 gemäß Richtlinie "Leaderprojektförderung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck FDL Wirtschaft
Bäker FDLin Finanzen
Federführend:FD Wirtschaft Bearbeiter/-in: Laue, Sabine
Beratungsfolge:
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
22.04.2015 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
Kreisausschuss Entscheidung
06.05.2015 
9. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (2015/80/0131)
Anlagen:
Antrag auf Fördeung
Richtlinie

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Börde verwendet Mittel gemäß der Richtlinie „Leaderprojektförderung“ zur Beteiligung an Leaderprojekten in Höhe von 80.000,00 EUR für das Projekt „Sanierung des Rathauses der Stadt Gröningen, Marktstraße 7 – Sitz der Verbandsgemeinde Westliche Börde“, vorbehaltlich der Bewilligungsreife der Antrags, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2015 des Landkreises Börde.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Landkreis Börde stellt regelmäßig Mittel für die Förderung von Vorhaben der Lokalen Aktionsgruppen CLLD/LEADER bereit. Die Vergabe erfolgt gemäß der Richtlinie vom 30.06.2009) des Landkreises Börde zur Förderung von Projekten, die der Verwirklichung von Leaderkonzepten dienen (Leaderprojektförderung).

 

Für das Jahr 2015 wurde nur das Projekt „Sanierung des Rathauses der Stadt Gröningen, Marktstraße 7 – Sitz der Verbandsgemeinde Westliche Börde“ eingereicht.

 

Das Projekt war als letztes Projekt auf der Prioritätenliste zur „Leaderprojektförderung“ des Jahres 2014 verzeichnet. Es erfüllt danach alle Voraussetzungen, die notwendig sind, um in den Genuss der Fördermittelbereitstellung durch den Landkreis Börde zu gelangen.

 

Im Jahr 2014 konnte das Projekt tatsächlich jedoch keine Förderung erhalten, weil alle Projekte, die dem Projekt auf der Prioritätenliste 2014 vorgingen (4) tatsächlich ausgeführt wurden und aus den Haushaltsmitteln die Förderung erhielten. In Verbindung mit der Entnahme von Mitteln zur Förderung der Breitbandtechnik wurde der Haushaltsansatz 2014 in Höhe von 150.000,- EUR ausgeschöpft.

 

Für das Jahr 2015 stehen Fördermittel des Landkreises in Höhe von 130.000,- EUR zur Verfügung.

 

Für das Jahr 2015 konnten und können von anderen Projektträgern auf absehbare Zeit keine Projekte eingereicht werden, weil diese die Zuwendungsvoraussetzungen gem. Nr.  4.1. der Richtlinie zur Leaderprojektförderung nicht erfüllen können. Bis August 2015 bestehen keine betätigten Leaderaktionsgruppen, mithin kann die Mitgliederversammlung den nach Nr. 4.1. der Richtlinie erforderlichen Beschluss für neue Projekte (alle alten Projekte sind, bis auf Gröningen, abgearbeitet), nicht fassen. 

 

Das Projekt „Sanierung des Rathauses der Stadt Gröningen, Marktstraße 7 – Sitz der Verbandsgemeinde Westliche Börde“ besitzt aus der vergangenen Förderperiode den notwendigen Beschluss der Mitgliederversammlung der LAG Börde. Deshalb war es bereits auf der Prioritätenliste des Jahres 2014 verzeichnet.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, das Projekt „Sanierung des Rathauses der Stadt Gröningen, Marktstraße 7 – Sitz der Verbandsgemeinde Westliche Börde“ mit Fördermitteln in Höhe von 80.000,00 EUR zu unterstützen. Insoweit wird auf die Gründe des Beschlusses Nr.: 069/ReM/2014 vom 02.04.2014, die sich dieser Beschluss zu Eigen macht, verwiesen.

 

Das Vorgehen ist mit den Vertretern/Vorsitzenden der Interessen RUD, FH, CLH, BÖL, BÖ abgestimmt (Nr. 5 S. 3 der Richtlinie).

 

In 2015 muss damit gerechnet werden, dass frühestens ab September 2015 allenfalls noch kleinere Vorhaben und Projekte die erforderliche Zustimmung der Mitgliederversammlung der neu gegründeten LAG`n erhalten werden und zudem die notwendige Projektreife aufweisen (Nr. 6.1. der Richtlinie).    

 

Insoweit wurde die Förderhöhe des Projekts auf 80.000,00 EUR begrenzt, beantragt ist eine Förderhöhe von 100.000,- EUR. Die Gewährung der beantragten Förderhöhe würde jedoch die Interessen der anderen LAG`n zu stark beeinträchtigen. In 2015 steht ein Förderbudget in Höhe von 130.000 EUR zu Verfügung. Im Wege der Reduzierung der Förderhöhe auf 80.000,- EUR für das Einzelprojekt, wird erreicht, dass dem Grunde nach je LAG/Projekt ein Förderbetrag von 10.000,- zur Verfügung stehen kann. Darüber hinaus wird angeregt, in 2015 20.000,- € aus dem Budget „Leaderprojektförderung“ für die weitere Verfolgung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum zu verausgaben, die wiederum allen LAG`n gleichmäßig zu Gute kommt. Die Änderung sollte in der Nachtragshaushaltsplanung berücksichtigt werden.   

 

 


Anlagen:

Antrag auf Förderung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag auf Fördeung (301 KB)    
Anlage 2 2 Richtlinie (132 KB)