Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Verlängerung des Stundungszeitraumes zur Kreisumlage der Gemeinde Barleben  

 
 
9. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.2
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 06.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:15
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2015/20/0142 Verlängerung des Stundungszeitraumes zur Kreisumlage der Gemeinde Barleben
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Konopka, Sarah

Herr Keindorff (Fraktion der FDP und Bürgermeister der Gemeinde Barleben) zeigte ein Mitwirkungsverbot an.

 

Herr Kluge führte an, dass der Landkreis Börde trotz eigener finanziellen Zwänge gemeinsam mit der Bemeinde Barleben an Lösungsmöglichkeiten arbeitet. Der Haushalt und das Haushaltkonsolidierungskonzept der Gemeinde sind in Bearbeitung. Die Genehmigungsfähigkeit wird geprüft. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Prozess nicht zu unterbrechen.

 

Auf Anfrage von Frau Engelbrecht (Fraktion der CDU) erklärte Herr Kluge, dass es eine weitere Fristverlängerung nicht geben wird.

 

Herr Dr. Schwarz (Fraktion der FUWG) hinterfragte, ob es im Extremfall einen Plan B gäbe, wenn diese Summe dem Kreishaushalt im Jahr 2015 nicht zufließen sollte.

 

Herr Kluge äußerte, dass ein Plan B nicht vorhanden sei, da es den Erlass von Kreisumlagen nicht gibt und die Stundung der Weg ist, den der Landkreis gemeinsam mit der Gemeinde Barleben gehen will und wird. Das Risiko befindet sich bei der Gemeinde Barleben, da die Zahlungsunfähigkeit droht. Alle rechtlich möglichen Varianten werden untersucht, vom Liquiditätskredit bis hin zu anderen Finanzierungsmodellen um diese Situation nicht eintreten zu lassen.