Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015  

 
 
9. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.3
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 06.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:15
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2015/20/0129 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Zu Beginn der Vorstellung des Nachtragshaushaltes führte Herr Kluge aus,  dass auf Grundlage der finanziellen Situation der Landrat eine Haushaltsperre verfügt hat.

Der Nachtragshaushalt selbst, auf der Grundlage der aktuellen Orientierungsdaten aufgestellt, muss wegen der Veränderung der Kreditaufnahme für das Kreishaus und der finanziellen Absicherung der Ausschreibung der 5. Gemeinschaftsunterkunft behandelt werden.

 

Mit Bezug auf die Orientierungsdaten September 2014 wird dargestellt, dass der bisherige Hebesatz von 39,1% zu einer Kreisumlage von 62.897.573 Euro führt, nach den Orientierungsdaten März 2015 bei einem Hebesatz von 39,3% zu 62.715.973 Euro.

Die Erhöhung des Hebesatzes um 0,2% führt zu Mindereinnahmen von 181.600 Euro.

Herr Kluge wies darauf hin, dass die wesentliche Festlegung des Kreistages war, die absolute Erhöhung der Kreisumlage zu verhindern.

Das wurde zum Haushalt 2015 und wird zum Nachtrag 2015 gleichermaßen erfüllt.

 

Die Lage im kommunalrechtlichen Sinne stellt sich so dar, dass der Kreistag die Erhöhung des Hebesatzes vor dem 31.05. beschließen kann.

Die Städte und Gemeinden werden unterschiedlich be- und entlastet. Bei der Erhöhung des Hebesatzes von 39,1% auf 39,3% werden:

- 3 Einheitsgemeinden mehr belastet

- 6 Einheitsgemeinden entlastet

- bei Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden

-- 12 Gemeinden entlastet

-- 13 Gemeinden belastet

 

Die Mindereinnahme von 181.600 Euro kann durch Kürzungen bei der Werterhaltung und durch Verkaufserlöse (nach dem Stand des Immobiliennachnutzungskonzeptes ist dies realistisch) kompensiert werden. Eine weitere Kürzung der Werterhaltung ist jedoch nicht möglich, dies würde zu unterlassener Instandhaltung führen.

 

Die Thematik Haushaltskonsolidierung ist gegenwärtig. Der Kreistag und die Kreisverwaltung suchen nach Optimierungsmöglichkeiten, was stets damit verbunden ist, Betroffenheit zu schaffen.

Die, durch den Landrat ausgesprochene, Haushaltssperre, der Kulturkonvent, die Arbeitsgruppe „Evaluierung freiwilliger Aufgaben, das Stellenentwicklungskonzept und die Personalentwicklung sollen dazu führen, die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erhalten.

 

Kurzfristige Einsparungen in den Bereichen Jugend, Soziales, Personal sind nicht möglich, der vorläufige Jahresabschluss 2014, mit einem Defizit von ca. 4 Mio Euro, untersetzt dies.

 

Wesentlich ist, dass der vorliegende Haushalt genehmigungsfähig ist, eine Erhöhung des Defizites auf den Stand des Haushaltes 2015 stellt die Genehmigungsfähigkeit in Frage. Im Zuge des Planungsstandes zum Kreishaus kann dies nicht gewollt sein.

 

In Wahrnehmung der Verantwortung für den Landkreis bat Herr Kluge, der Weiterleitung an den Kreistag zuzustimmen

 

Herr Weitz (Fraktion der SPD) sah sich außer Stande, der Weiterleitung zuzustimmen. Durch die Erhöhung der Kreisumlage ist die Gemeinde Hohe Börde, in der er Ratsmitglied ist, höher belastet als zuvor. Die Hohe Börde musste Abstriche bei den Pflichtaufgaben machen und im Kreistag soll er für einen Kreishausneubau stimmen. Er kritisierte die Kreisverwaltung, dass sie nicht weiter bei den Instandhaltungen einsparen will.

 

Herr Kluge entgegnete, dass durchaus Einsparungen bei den Instandhaltungen vorgenommen wurden. Die Kreisumlage ist für alle Städte und Gemeinden gleichermaßen zu erheben. Eine Reduzierung der Kreisumlage ist bei der momentanen Finanzsituation und dem geltenden Finanzausgleichgesetz nicht zu erwarten.

 

Herr Stichnoth (Fraktion der CDU) stellte fest, dass lt. ausgereichter Übersicht, die Stadt Wolmirstedt durch die Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes entlastet werden würde. Der durch den Stadtrat beschlossene Haushalt weißt andere Zahlen auf. Er bat um Überprüfung der Summe für die Stadt Wolmirstedt.

 

Des Weiteren bat er, bis zum Kreistag am 13.05.2015 eine Übersicht der Stellenentwicklung im Vergleich zum Haushalt 2015 zu erhalten. Er erinnerte an den gefassten Grundsatzbeschluss, das Personal des Landkreises Börde zu reduzieren.

 

Frau Bäker (Fachdienstleiterin FD Finanzen) nahm zu der Berechnung der Kreisumlage Stellung.

Die ausgereichte Übersicht enthält zum einen die Kreisumlage des Ursprungshaushaltes mit den Orientierungsdaten aus dem Monat September 2014 (erste Spalte) und zum anderen die Neuberechnung für den Nachtragshaushalt mit erhöhtem Kreisumlagehebesatz und den Orientierungsdaten vom 31.03.2015. Plan und Nachtrag 2015 wurden verglichen. Es ist möglich, dass die Verwaltung der Stadt Wolmirstedt mit anderen Orientierungsdaten bzw. mit einem anderen Kreisumlagehebesatz Berechnungen durchgeführt hat und es dadurch zu unterschiedlichen Zahlen kommt.

 

Herr Keindorff (Fraktion der FDP) hinterfragte, aus welchem Grund der Hebesatz angehoben wird, wenn dadurch eine Mindereinnahme von 181.000 Euro entsteht.

 

Herr von Bodenhausen (Fraktion der CDU) schloss sich dieser Frage an.

 

Herr Kluge erklärte, dass bei Beibehaltung des Hebesatzes von 39,1 % und des Orientierungsdaten vom 31.03.2015 ein Defizit von 500.000 Euro entstehen würde.

 

Er sicherte zu, dass zum Kreistag die Darstellung der Stellenentwicklung für das Jahr 2015 erfolgt.

 

Herr Senkel (Fraktion der GRÜNE/Piraten) schlug der Verwaltung vor, im Sinne der Übersichtlichkeit, nur die für den Nachtrag geänderten Positionen darzustellen und nicht den kompletten Haushalt.

Diesem Vorschlag schloss sich Herr von Bodenhausen (Fraktion der CDU) an.

 

Außerdem hinterfragte Herr Senkel (Fraktion der GRÜNE/Piraten), ob Umgruppierungen bzw. Höhergruppierungen zu Steigerungen in den Personalkosten führten und daher ein Nachtrag erforderlich war. Er bat um Angabe von Summen.

 

Herr Kluge erklärte, dass es dann in der Systematik als Änderungsblatt dargestellt werden müsste. Bezüglich der Summen wird eine Aufstellung zum Kreistag vorgelegt.

 

 

Mit sieben Zustimmungen, einer Gegenstimme und sechs Stimmenthaltungen wurde der Nachtragshaushalt 2015 zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.