Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015  

 
 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.6 Beschluss:2014/20/0078
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 10.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 18:33
Raum: Sitzungsraum I/II (Verbinder)
Ort: Landkreis Börde Außenstelle Oschersleben Triftstraße 9-10, 39387 Oschersleben (Bode), Haus 2,
2014/20/0078 Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Thomas Kluge (Fachbereichsleiter 2) dankte für die konstruktive Beratung in den Ausschüssen und mit dem Städte- und Gemeindebund

Thomas Kluge (Fachbereichsleiter 2) dankte für die konstruktive Beratung in den Ausschüssen und mit dem Städte- und Gemeindebund. Als Ergebnis dieser Beratungen wurden den Kreistagsmitglieder die geänderte Sachverhaltsdarstellung und Begründung zur Vorlage Nr. 2014/20/0078, eine Übersicht über die Planung der Kreisumlage für das Jahr 2015 pro Gemeinde, die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zum Haushaltsplanentwurfs 2015 sowie der zweite Haushaltsplanentwurf 2015 vorgelegt.

Für die Erstellung des Haushaltsplanes wurden die Daten des Statistischen Landesamtes von Ende September 2014 verwendet. Ungewiss sind derzeit die Daten zum Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FAG) und zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Um nicht ein halbes Jahr in der vorläufigen Haushaltsführung zu verharren, soll der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für 2015 nun behandelt und möglichst beschlossen werden. Die Gesamtbetrachtung der Finanzlage erfolgt dann mit dem Nachtragshaushalt im Mai 2015.

 

Er fasste die Arbeit in den Gremien wie folgt zusammen:

Die Senkung der Kreisumlage auf das absolute Niveau von 2014 konnte realisiert werden.

Die freiwilligen Aufgaben sind in einer Höhe eingestellt, die eine Aufgabenerfüllung in gewohnter Qualität ermöglicht. Seine Erwartungshaltung an die Arbeit des Kulturkonvents sei, durch intelligentes Sparen mit der Festlegung von Zielen und Prioritäten, die finanziellen Mittel effektiver einzusetzen.

Die Personalaufwendungen wurden ebenfalls in den Fokus gesetzt. Neben der weiteren Qualifizierung dieses Themas, kommt dem Controlling in Zukunft mehr Bedeutung zu. Bis März 2015 soll hierzu ein geeignetes System eingeführt werden.

Die Investitionen spielen eine große Rolle. Im Vordergrund stehen hier Investitionen für Schulen mit STARK III Mitteln sowie Investitionen für Kreisstraßen. Zukünftig soll eine Evaluierung der Investitionsmaßnahmen mit dem Ziel des Nachweises der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen erfolgen.

 

Herr Kluge appellierte an die Landespolitiker, die Aufgabenkritik nicht aus den Augen zu verlieren.

 

Damit die Handlungsfähigkeit gegeben ist, die Kreditgenehmigung erteilt werden kann und eine Grundlage für den Nachtragshaushalt im Mai 2015 gegeben ist, bat er um Zustimmung.

 

 

Wolfgang Zahn (SPD) erklärte, dass die Worte „schwierig“ und „sparen“ oft in Zusammenhang mit der Haushaltsdiskussion gebraucht wurden und auch in Zukunft den Kreis begleiten werden. Allen ist bewusst, dass die bevorstehenden Aufgaben aus den Ergebnissen des FAG und den Zuweisungen des Landes nicht einfach werden. Positiv ist die Senkung der Kreisumlage, die sich an den Zahlen von 2014 orientiert. Er bat, um einen Vergleich mit anderen Landkreisen zu ermöglichen, um eine Übersicht der Zahlen pro Kopf in Bezug zum Verwaltungsaufwand sowie um einen Vergleich der Kreisumlage des Landkreises Börde mit anderen Landkreisen des Landes Sachsen-Anhalt.

Ihm ist bewusst, dass auch mit dem Nachtragshaushalt aufgrund des FAG, nicht mit einer entspannteren Situation zu rechnen ist.

Er hinterfragte, ob tatsächlich durch die Zusammenlegung der beiden Landkreise effiziente Strukturen aufgebaut und somit Einsparungen erzielt wurden. Dies sei mitunter die Argumentation für eine Gebietsreform gewesen. Bislang konnte er keine Kostensparung feststellen. Die Effekte sind daher im Haushalt noch nicht ganz sichtbar.

Herr Zahn gab auch den stark diskutierten Umbau der Verwaltung vor zwei Jahren zu bedenken. Durch das Zwei-Säulenmodell sollte effizientere Arbeit vollzogen werden und dabei Kosten gespart werden. Dies erkenne er derzeit nicht. Die politische Aufgabe des Kreistages ist es hierbei, Druck aufzubauen. Die Verwaltung sollte langfristig dieses Problem angehen.

Ihn habe die starke Erhöhung der Plansumme für den Verwaltungsneubau verwundert. Es sollte ganz genau geprüft werden, sodass sich der Landkreis dieses Gebäude auch leisten kann.

Er betonte, dass allen Fraktionen bewusst ist, dass weiterhin das Ziel sein sollte, finanzielle Mittel in den Haushalt für freiwillige Aufgaben einzustellen. Mit ca. 3 Mio. Euro für freiwillige Aufgaben werden die verschiedensten Institutionen, Verbände und Vereine betraut, um für den Landkreis, für Kinder und Jugendliche, für Ältere usw. etwas Gutes zu tun. Trotzdem sollte sich die Frage gestellt werden: Was wollen wir als Kreistag mit den freiwilligen Aufgaben bewirken? Man sollte prüfen, ob die Mittel einfach weitergegeben werden oder ob der Kreistag strukturell Schwerpunkte setzen will, um freiwillige Aufgaben effizienter und nachhaltiger zu gestalten.

Als Beispiel nannte er die Finanzierung eines Laptops für einen Sportverein, damit einmal jährlich eine Präsentation auf dem Sportplatz durchgeführt werden kann. Er hinterfragte die Nachhaltigkeit. Auch im Hinblick auf die Museen sollte langfristig diskutiert werden, wie diese Aufgabe wirksamer und effektiver gestaltet werden kann.

Herr Zahn stellte daher folgenden Antrag:

„Der Kreistag möge beschließen, im Rahmen der gebundenen und freiwilligen Aufgaben der in Haushaltssatzungen eingestellten Mittel bzw. Leistungen einer Evaluierung zu unterziehen. Dieses mit Beginn des Haushaltsjahres 2015 und folgend.

Der Antrag verfolgt das Ziel, nach zwingender Notwenigkeit zu hinterfragen, nach Effizienz dieses zu bewerten und den Leistungswunsch bzw. die Leistungserbringung sich darstellen zu lassen und als oberste Priorität den Faktor Nachhaltigkeit bewerten und ermitteln.“

Er erläuterte zu seinem Antrag, dass zu der Evaluierung eine Arbeitsgruppe mit 6 Vertretern der Verwaltung und je ein Fraktionsmitglied gebildet werden soll.

 

Frank Senkel (DIE GRÜNEN/PIRATEN) merkte an, dass zwar das absolute Niveau der Kreisumlage von 2014 bestehen bleibt, es dennoch im Detail für einige Gemeinden eine Erhöhung oder eine Senkung bedeute. Herr Senkel äußerte seine Bedenken, dass die Erhöhung Gemeinden zugemutet wird, denen möglicherweise die Konsolidierung bevorsteht. Beispielsweise steigt die Kreisumlage der Stadt Wolmirstedt um 200.000 Euro. Er war der Meinung, dass nicht nur die freiwilligen Aufgaben sondern auch die Pflichtaufgaben effizienter gestaltet werden sollten, damit die Kommunen entlastet werden können.

 

Martin Stichnoth (CDU) erklärte, dass auch die CDU-Fraktion sich intensiv mit dem Haushalt beschäftigt hat. Ihn persönlich als Bürgermeister der Stadt Wolmirstedt stören die Erhöhung der Kreisumlage sowie die Regelung des FAGs. Die Stadt Wolmirstedt hat mit einer Mio. Euro Zuweisungen weniger zu rechnen. Er betonte, dass er hier aber auch als Kreistagsmitglied fungiert. Als neues Kreistagsmitglied orientiere er sich an den Erfahrungen der alteingesessenen Kreistagsmitglieder. Herr Stichnoth war davon ausgegangen, dass die freiwilligen Aufgaben immer der sachgerechten Prüfung durch den Kreistag unterlegen haben. Damit der Landkreis weiterhin führend in Sachsen-Anhalt ist, sollten trotz Bedenken die notwenigen Entscheidungen getroffen werden, wenn die Finanzeinnahmen sinken.

Die Ausschüsse haben intensiv über den Haushalt diskutiert und Vorschläge unterbreitet. Die Ausschüsse haben alle mehrheitlich zustimmend den Entwurf der Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2015 an den Kreistag weitergeleitet.

Ein großes Augenmerk sollte zukünftig die Verwaltung sein. Die Personalkostenerhöhung um 4,4 Mio. Euro erhebt den Wunsch nach einem Personalentwicklungskonzept.

Er fragte sich, welche Arbeit bisher der Kulturkonvent gebracht hat und wie weit dieser bislang gekommen ist. Um die freiwilligen Aufgaben bewerten zu können, sollte die Arbeit des Kulturkonvents vorangetrieben werden.

Seit 2013 gab es bei den Transferleistungen und sonstigen Geschäftsausgaben eine Erhöhung um 15 Mio. Euro. Diese Erhöhung konnte aber bereits geklärt und besprochen werden.

Mit Blick auf die Arbeit des Kulturkonvents, die Überprüfung aller Leistungen und das Personalentwicklungskonzept kann aus Sicht der CDU-Fraktion, trotz Bendenken, der Vorlage zugestimmt werden.

 

Gisela Gerling-Koehler (FDP) bemerkte, dass das beliebteste Argument in der Politik, um Kosten zu sparen, die Zusammenlegung von Strukturen sei. Dieser Haushalt beweist, dass dieses Argument das schwächste ist. Seit der Zusammenlegung ist dies die zweite Erhöhung der Kreisumlage und demnach eine Kostenerhöhung für die Gemeinden.

Aus ihrer Sicht fehlt von Seiten der Verwaltung und vom Landrat die Leidenschaft dieses Problem anzugehen. Den Gemeinden werden immer mehr Kosten auferlegt, aber eine Organisationsdividende wird nicht erzielt. Ihr fehlte ein konkretes Maßnahmepaket.

Weiterhin hinterfragte sie, warum nun ein Haushalt beschlossen werden soll, wenn von vornherein feststeht, dass dem Kreistag ein Nachtragshaushalt zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Sie schlug vor, der Vorlage nicht zuzustimmen und bis zur Vorlegung des endgültigen Haushaltsentwurfs nach der Zwölftelregel zu verfahren und im Mai nicht über einen Nachtragshaushalt zu diskutieren.

 

Landrat Hans Walker erklärte, dass die besondere Herausforderung dieses Kreistages die Tatsache ist, dass einige Kreistagsmitglieder sich im Zwiespalt befinden, da sie sowohl Bürgermeister als auch Kreistagsmitglied sind. Die Einnahmen- und Ausgabensituation der Landkreises hat sich grundlegend geändert. Grund ist dabei nicht allein der Landkreis.

Der Landkreis hat den geringsten Kreisumlagesatz in Sachsen-Anhalt. Das absolute Niveau hat sich gegenüber der Kreisumlage von 2014 nicht geändert. Die Gründe für die geänderte Umverteilung der Kreisumlage auf die einzelnen Gemeinden sind bekannt. Die Aufteilung erfolgt nach einer Berechnung und nicht nach Ermessen des Landkreises. Der Landkreis hatte in den letzten Jahrzehnten von Barleben und anderen Gemeinden partizipiert und durch den Einbruch auf der Ertragsseite, muss der Landkreis sich diesem Problem stellen.

Der Landkreis hat Aufgabenzuwächse, die nicht refinanziert werden. Zur Bearbeitung der Asylproblematik müssen für eine begrenzte Zeit vier Mitarbeiter mit entsprechenden Sprachkenntnissen eingestellt werden. Anstelle der ursprünglich 420 hat der Landkreis 600 Zugänge, die weiter steigen werden. Hierfür sind neue Unterkünfte zu bauen. Der Landkreis muss dazu in Vorleistung gehen und es ist ungewiss, wie die Ausgaben refinanziert werden. Diese Zuweisungen sind Bestandteil des FAG. Durch die Landkreise wird jedoch eine Spitzabrechnung gefordert, damit die auf Nachweis tatsächlich erbrachten Leistungen auch erstattet werden. Dieses Problem betrifft alle Landkreise.

Herr Walker korrigierte, dass es sich bei den freiwilligen Aufgaben um 4,4842 Mio. Euro und nicht 3 Mio. Euro handle. Es ist Aufgabe des Kreistages, zu entscheiden, wie künftig damit verfahren werden soll. Bereits vor 2 Jahren wurde im Kreistag über die Kulturlandschaft diskutiert. Im Vordergrund stand der betriebswirtschaftliche Teil. So wurde zur Klärung der Kulturkonvent gegründet. Diese Thematik muss in zwei Teile gegliedert werden. Zum einen muss recht schnell der betriebswirtschaftliche Teil geklärt werden. Mehr Zeit hingegen hat der konzeptionelle Teil, um Ideen zu entwickeln.

Die Verwaltung kann bei den freiwilligen Aufgaben nicht allein entscheiden. Durch den Kreistag und die Verwaltung sind Schwerpunkte zu setzen.

 

Herr Walker informierte, dass das Personalentwicklungskonzept zumindest für die nächsten Jahre erstellt ist. Problematisch sind die immer wieder an den Landkreis aufgemachten Forderungen an zu erbringenden Mehrleistungen. Die Einstellung und Umsetzung durch interne Ausschreibung hat im Einvernehmen mit dem Personalrat oberste Priorität. Hauseigenes Personal soll qualifiziert werden, bevor extern eingestellt wird. Dies ist jedoch nicht immer vermeidbar, wenn Fachpersonal benötigt wird. Die Verwaltung hat die Pflicht, weiter Stellen abzubauen. Es besteht das Problem, dass in den nächsten 5 Jahren viele Mitarbeiter in Rente gehen. Die Verwaltung nimmt dies sehr ernst und arbeitet am Personalentwicklungskonzept.

 

Der Landrat äußerte seine Bedenken zum Antrag von Herrn Zahn zur Evaluierung der freiwilligen Aufgaben mit Gründung eines neuen Arbeitskreises. Der Kulturkonvent wurde als Arbeitskreis aus seiner Sicht genau aus diesen Gründen gebildet. Es sollte die Kulturarbeit evaluiert werden.

 

Herr Zahn korrigierte, dass der Kulturkonvent nicht vergleichbar mit dem ist, was er beantragt hat. Es soll geklärt werden, was der Kreistag für Schwerpunkte setzen und finanzieren will. Es soll eine Evaluierung mit Zahlen erfolgen. Dies berührt die Arbeit des Kulturkonvents nicht. Er bat um Unterstützung seines Antrags.

 

Angelika Leuschner (SPD) meldete sich zu Wort. Sie erinnerte an den Auftrag an den Kulturkonvent. Durch ihn soll ein Kulturkonzept entwickelt werden, das der Daseinsvorsorge aber auch der Nachhaltigkeit entspricht. Zwischenzeitlich fanden die Kommunalwahlen statt, so dass sich auch die Besetzung des Kulturkonvents geändert hat. Die neuen Mitglieder mussten zunächst auf den aktuellen Stand gebracht werden. Sie bemängelte die teilweise mangelhafte Teilnahme der Mitglieder an den Sitzungen. Dies erschwere die Arbeit. Um ein qualifiziertes Konzept präsentieren zu können bat Frau Leuschner auf Rücksicht und Zeit. Um eine allumfassende Daseinsvorsorge an Kultur im Landkreis zu ermöglichen, soll ein breitgefächertes Angebot vorhanden sein.

 

Franz-Ulrich Keindorff (FDP) führte den Kreistagsmitgliedern Ursachen für diese Situation vor Augen. Einiges, was zu verbessern ist, kann durch den Landkreis beeinflusst werden. Aber es gab für die Kommunen den Zwang die Doppik einzuführen. Hierzu mussten Programme beschafft werden und Personal geschult werden. Er bemerkte kritisch, dass das Land hingegen weiterhin einen kameralistischen Haushalt hat.

Das FAG ist aus seiner Sicht miserabel. Dieses Gesetz verpflichtet zum Beispiel die Gemeinde Barleben nun Rückzahlungen in Höhe von 3,5 Mio. Euro aus den Jahren 2002 bis 2007 zu tätigen, wobei die Gemeinde hierfür bereits die entsprechenden Kreisumlagen gezahlt hatte.

Auch wurde das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) erlassen, welches stark umstritten ist.

Nicht nur im Bereich der freiwilligen Aufgaben müsste eine Überprüfung erfolgen. Auch beispielsweise sollten die Eigenbetriebe effizienter arbeiten. Aus seiner Sicht müsste der Antrag von Herrn Zahn um den Sperrvermerk für freiwillige Aufgaben ergänzt werden, damit Schwerpunkte durch den Kreisausschuss oder Kreistag gesetzt werden können.

 

Frau Brakebusch berichtigte, dass der Antrag von Herrn Zahn darauf hinauszielt, dass 2015 eine Evaluierung vorgenommen wird und diese in die Haushaltsplanung für das Jahr 2016 mit einfließt.

 

Regina Blenkle (FUWG) informierte, dass der Haushaltsansatz für 2015 im Bereich der Schülerbeförderung um 23.000 Euro gekürzt wurde. Hiervon sind ausschließlich 58 Schüler aus Haldensleben betroffen. Sie möchte im nächsten Kreistag einen Antrag stellen, die 23.000 Euro nicht einzusparen.

 

Weitere Wortmeldungen gab es nicht, daher ließ die Kreistagsvorsitzende zunächst über den Antrag von Herrn Wolfgang Zahn zur Bildung eines Arbeitskreises zur Evaluierung der freiwilligen Aufgaben abstimmen.

 

Zustimmungen:              siebenundzwanzig

Gegenstimmen:              zwölf

Enthaltungen:                            fünf

 

Der Antrag von Herrn Zahn wurde somit mehrheitlich angenommen. Der Kreistag beschloss, im Rahmen der gebundenen und freiwilligen Aufgaben der in Haushaltssatzungen eingestellten Mittel bzw. Leistungen einer Evaluierung zu unterziehen. Dieses mit Beginn des Haushaltsjahres 2015 und folgend.

 

Anschließend wurde über die Vorlage abgestimmt.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015 und ermächtigte den Landrat zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2015.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              zweiundzwanzig

Ablehnung:              zwei

Enthaltung:              zwanzig

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2014/20/0078 erhoben.