Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2014/20/0078  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
12.11.2014 
3. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (2014/20/0078)
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
19.11.2014 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
24.11.2014 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
26.11.2014 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
03.12.2014 
4. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2014/20/0078)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
10.12.2014 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde geändert beschlossen  (2014/20/0078)
Anlagen:
HH-Plan 2015 komplett

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015 und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2015.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Im Ergebnisplan wurden die Erträge in Höhe von 190.771,7 TEUR und Aufwendungen in Höhe von 192.438,9 TEUR veranschlagt. Der Fehlbetrag des Ergebnisplanes soll durch eine Entnahme aus dem Eigenkapital in Höhe von 1.667,2 TEUR ausgeglichen werden. Diese Möglichkeit ist als Ausnahme bis zum Jahr 2016 durch einen Runderlass des Innenministeriums des Landes Sachsen-Anhalt geregelt.

 

Für die Jahre 2013 und 2014 liegen die Planzahlen als Vergleich vor, da die Jahresabschlüsse noch nicht erstellt werden konnten.

 

Der Haushaltsplan ist nach der örtlichen Organisation in 10 Teilpläne gegliedert.

 

Die Neufassung des FAG LSA wird für die Jahre 2015 und 2016 derzeit vom Land erarbeitet. Da eine Beschlussfassung erst im Dezember 2014 geplant ist, soll mit einem Nachtragshaushalt im Mai 2015 eine Aktualisierung der Planansätze erfolgen. Für die Zuweisungen nach dem FAG LSA wurden im vorliegenden Planentwurf die Orientierungsdaten vom September 2014 mit einer Erhöhung der Schlüsselzuweisungen um 338,1 TEUR eingestellt. Danach sind die Zuweisungen nach dem FAG um ca. 257,5 TEUR höher als im Jahr 2014.

 

Die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage sind im Jahr 2015 voraussichtlich wesentlich geringer als 2014. Bei einer Erhöhung der Hebesätze der Kreisumlage um 2,3 % auf 39,1 % werden die gleichen Erträge wie im Jahr 2014 erzielt.

 

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen wurden nach den bisher vorliegenden vorläufigen Bewertungen ermittelt.

 

Die Investitionspauschale in Höhe von 2,6 Mio. EUR wurde im Finanzplan veranschlagt zur Finanzierung der Investitionen und der investiven Zuweisungen an den EB Straßenbau und –unterhaltung. Für Investitionen an Kreisstraßen werden im Jahr 2015 750 TEUR zur Verfügung gestellt.

 

Die größte Investitionsmaßnahme ist der vom Kreistag beschlossene Neubau des Kreishauses in Haldensleben. Für diese Baumaßnahme wurden im Jahr 2015 10,0 Mio. EUR eingestellt. Zur Finanzierung ist eine Kreditaufnahme im Jahr 2015 geplant.

 

Durch den Landkreis wurden für das STARK III Programm alle Maßnahmen angemeldet, die in den nächsten Jahren an den Schulen und Sporthallen erforderlich sind. Diese Maßnahmen wurden in den Planentwurf aufgenommen, für die Finanzierung der Eigenmittel ist eine Kreditaufnahme geplant. Da die Förderrichtlinie vom Land noch nicht vorliegt und eine Information über die Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm noch fehlt, wurden für diese Maßnahmen keine Verpflichtungsermächtigungen eingestellt. Eine Aktualisierung der Planansätze in den jeweiligen Jahresscheiben erfolgt mit dem Nachtragshaushalt 2015.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Haushaltsplan 2015

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HH-Plan 2015 komplett (28598 KB)