Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung" zum 31.12.2013 Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2013  

 
 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Abfallentsorgung"
TOP: Ö 4.1 Beschluss:2014/Abf/0054
Gremium: Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:26
Raum: Beratungsraum Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Ort: Schwimmbadstraße 2a, 39326 Wolmirstedt
2014/Abf/0054 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung" zum 31.12.2013 Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:
Peters Betriebsleitung
Schonscheck Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde

Die Vorlage liegt den Mitgliedern mit ihrer Sachdarstellung und Begründung vor

Die Vorlage liegt den Mitgliedern mit ihrer Sachdarstellung und Begründung vor.

 

Herr Schonscheck bittet Frau Winterfeld von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anochin, Roter & Kollegen GmbH & Co. KG aus Magdeburg, die Jahresabschlussprüfung des Geschäftsjahres 2013 zu erläutern.

Dabei geht sie in ihren Erläuterungen auf die Prüfungsdurchführung, den Prüfungsauftrag, Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung, auf die Prüfungsschwerpunkte und das Ergebnis der Prüfung ein. 

 

Der Prüfungsauftrag bestand in der

-          Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 und des Lageberichtes sowie

-          Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung im Sinne des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) unter Zugrundelegung des Fragenkatalogs.

 

Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung waren:

-          die Eröffnungsbilanzwerte zum 01.01.2013, die Buchführung, der Jahresabschluss zum 31.12.2013 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und der sie ergänzenden Regelungen durch Satzung, Eigenbetriebsgesetz (EigBG LSA) und Eigenbetriebsverordnung (EigBVO).

 

Als Prüfungsschwerpunkte wurden festgelegt:

-          der Prozess der Umsatzrealisierung und sich daraus ergebende Forderungen

-          Vollständigkeit und Bewertung der wesentlichen Rückstellungen und damit zusammenhängenden Angabepflichten und weitere Einzelsachverhalte mit wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

 

Im Ergebnis der Prüfung konnte festgestellt werden, dass die Prüfung nach § 53 HGRG ohne Feststellungen war und es konnte am 06.08.2014 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Frau Peters

Sie ergänzt die Erläuterungen von Frau Winterfeld und weist auf den in der Sachdarstellung und Begründung ausgewiesenen Jahresverlust des Jahres 2013, der sich aus dem Bereich Abfallgebührenwirtschaft und dem Bereich Betrieb gewerblicher Art ergibt, hin.

Insgesamt ergibt sich ein Jahresverlust in Höhe von - 14. 863,33 €. Er wird in Höhe von 1.700 € als Kapitalverzinsung verwendet und als Verlust in Höhe von 16.563,33 € auf neue Rechnung vorgetragen.

Mit Schreiben vom 29.08.2014 erhielte der Eigenbetrieb den Bestätigungsvermerk vom Fachdienst Rechnungsprüfung des Landkreises.

 

Herr Keindorff

Er bittet um Erläuterung zu folgenden Zahlen, zur Anlage VII S. 2 zum Jahresabschluss im Jahresergebnis Abfallgebührenwirtschaft und Betrieb gewerblicher Art:

-          Aufwendungen der Photovoltaikanlagen von 2012 zu 2013

-          Prozesskosten von 2012 und 2013

-          Rückstellungen f. Kostenüberdeckung von 2012 zu 2013 und

-          Zuführung EWB von 2012 zu 2013

 

Frau Peters

-          In der heutigen Sitzung im nichtöffentlichen Teil wird die Nachkalkulation 2013 einschließlich Rückstellung für Kostenüberdeckung vorgelegt.

-          Bei den Aufwendungen für die Photovoltaikanlagen wurden anteilig Kosten für die Errichtung der Lysimeter und teilweise die Kosten, die der Landkreis vom Betreiber noch zu erwarten hat, als Ertrag dargestellt.  

-          Zu den Prozesskosten: Es wurden Rückstellungen für zwei Gerichtsverfahren, die derzeit anhängig sind, gebildet.

-          EWB bedeutet Einzelwertberichtigungen - Zum Jahresende werden der Forderungsbestand, d. h. Forderungen, die schwer einbringbar sind, bewertet.

 

Herr Mewes

Lt. Ihren Erläuterungen ist bei der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresverlust entstanden. Ist wieder mit einer Kostendeckung zu rechnen bzw. wie kann dagegen gesteuert werden, um wieder eine Kostendeckung zu erreichen?

 

Frau Peters

Aufgrund von Kostenüberdeckung aus Vorjahren müssen diese lt. Kommunalabgabengesetz ausgeglichen werden. Der Ausgleich soll durch die geplanten Verluste erfolgen.

 

Herr Blanck

Zu einer grundsätzlichen Anmerkung bitte ich zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, was die Ladungsfristen für komplexe Unterlagen bzw. Vorgänge  angeht, einen größeren Zeitraum zu wählen. 

 

Herr Schonscheck

Die Anmerkung wird als Anregung  bzw. als Hinweis mit aufgenommen. Gleichzeitig weißt er darauf hin, dass diese Vorlage letztendlich der Kreistag beschließt, so dass noch Zeit bleibt,  diese Vorlage in den Fraktionssitzungen zu diskutieren, um Anregungen im Kreistag mit einbringen zu können.

 

Herr Schonscheck stellt die Vorlage zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              dreizehn

Ablehnung:              keine

Enthaltung:              eine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss 2014/Abf/0054 erhoben.