Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Herr Maspfuhl (Vorsitzender des Kultur- und Sozialausschusses) erklärte, dass sich im Fachausschuss ausführlich mit dieser Vorlage beschäftigt wurde. Der Kultur- und Sozialausschuss habe der Beschlussvorlage einstimmig mit drei Änderungen zugestimmt:
1. Der Kultur- und Sozialausschuss empfahl eine 25 prozentige Ermäßigung auf Mehrfachbelegung von Instrumentalunterricht zuzustimmen, statt einer Beibehaltung der 50 prozentigen Reduzierung. Dem stimmte der Kreisausschuss ebenfalls zu.
2. Der Ausschuss empfahl des Weiteren, eine Evaluierung der Unterrichtsgebühren auf der Grundlage der neuen Satzung nach einem Jahr durchzuführen um mögliche Auswirkungen auf das Nutzverhalten festzustellen.
3. Die Zahlungsweise sollte auch weiterhin monatlich mit Ausnahme von Kleinstbeträgen erfolgen können.
Herr Maspfuhl bedankte sich im Anschluss bei allen Mitgliedern des Kultur- und Sozialausschusses und der Verwaltung für die konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren.
Weitere Wortmeldungen gab es zu dieser Vorlage nicht.
Der Kreistasvorsitzende Herr Dr. Daehre ließ zunächst über den Änderungsantrag des Kultur- und Sozialausschusses abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: keine Enthaltung: neun
Der Änderungsantrag wurde somit beschlossen.
Anschließend wurde über die Beschlussvorlage einschließlich des Änderungsantrages abgestimmt.
Beschluss:
Der Kreistag beschloss die Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Musikschulen (Gebührensatzung).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: fünf Enthaltung: vier
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 075/40/2014 erhoben. |
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