Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 075/40/2014  

 
 
Betreff: Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Musikschulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Baumeister
Schulze, H.
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Schulen und Kultur Bearbeiter/-in: Baumeister, Andreas
Beratungsfolge:
5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde Vorberatung
30.04.2014 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses      
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
07.05.2014 
75. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
14.05.2014 
35. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde geändert beschlossen  (075/40/2014)
Anlagen:
Gebührensatzung Musikschulen BK 2014 NEU aufgrund Änderungsantrag KuS
Gebührensatzung Musikschulen BK 2008
Unterrichtsgebühren LVdM LSA 2014
Gebührenberechnung 2014
Empfehlung FA K+S zur Gebührensatzung MS 2014

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Musikschulen (Gebührensatzung)

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Grundlegende Änderungen der Gebührensatzung

 

Die zurzeit gültige Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Musikschulen wurde am 24.08.2008 beschlossen. Mit dieser Satzung wurde eine gebührentarifliche Gleichbehandlung der Musikschüler der beiden Musikschulen in Oschersleben und Wolmirstedt vorgenommen. Dabei kam es zu Gebührensteigerungen und -senkungen von +64,00 € bis -12,50 € auf die Jahresgebühr berechnet. Mehreinnahmen aus Unterrichtsgebühren wurde damit nicht erzielt. Somit konnte die Gebühren für die Nutzung der Musikschulen seit 5 Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau gehalten werden.

 

Mit der neuen Satzung wird zum einen eine Anpassung der Unterrichts- und Instrumentengebühren vorgenommen. Dieser neue Gebührentarif orientiert am Gebührendurchschnitt der in öffentlicher Trägerschaft befindlichen Musikschulen in Sachsen-Anhalt. Die neuen Tarife liegen leicht über dem Landesdurchschnitt (siehe Anlage Unterrichtsgebühren/ -entgelte 2014 aus der Statistik des Landeverbandes der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V.). Insofern werden die Gebühren unserer Musikschulen ab dem Schuljahr 2014/2015 mit den Gebühren der anderen Musikschulen aus dem Jahr 2013 verglichen.

 

Zum anderen beinhaltet die neue Gebührensatzung Änderungen bei der Fälligkeit und der Zahlung der Gebühren (§ 4). Dies ist der veränderten Buchhaltung des Landkreises Börde (Doppikumstellung) geschuldet. Eine weitere Neuerung ist, dass die Abweichung von der halbjährlichen auf eine vierteljährliche oder monatliche Zahlweise nur noch auf schriftlichen Antrag möglich ist. Weiterhin gilt dies nur noch für die Fachausbildung gemäß Punkt 2 Nr. 2 des Gebührentarifes um zukünftig die Bearbeitung von Kleinstbeträgen zu vermeiden.

 

Eine weitere Änderung betrifft die Reduzierung der Unterrichtsgebühren in § 7.  Dieser Paragraph regelt die Mehrfach- und Familienermäßigungen. Für beide Fälle gilt zukünftig eine Ermäßigung um 25 %. In der alten Satzung gab es eine Familienermäßigung von 50 %. Die Inanspruchnahme war in dem derzeitigen Umfang nicht absehbar und ist nicht mehr leistbar. Die Familienermäßigung nehmen momentan 132 Schüler in Anspruch.

 

Eine letzte Änderung wird bei den Regelungen des § 8 zur studienvorbereitenden Ausbildung vorgenommen. Anstatt der bisherigen Detailreglungen zum Ausbildungskonzept und zum Zugang zur studienvorbereitenden Ausbildung gibt es neu den Verweis auf die jeweils geltenden landesrechtlichen Regelungen.

 

Begründung für die Gebührenanpassung

 

Die Musikschulen des Landkreises Börde unterrichten zurzeit ca. 1300 Schüler mit 1700 Unterrichtsbelegungen an 34 Unterrichtsorten im Kreisgebiet. Dieser Unterricht wird durch 21 hauptamtliche Lehrkräfte (inkl. Schulleiter, mit Voll- und Teilzeitkräften) und 39 nebenamtlichen Lehrkräften (auf Honorarbasis) erteilt. Die nebenamtlichen Lehrkräfte erbringen ca. 45 % des gesamten Unterrichts der Musikschulen.

 

Hinsichtlich der Bindung der nebenamtlichen Lehrkräfte besteht akuter Handlungszwang. Mit dem Wegfall bzw. der Verlagerung der Lehrerausbildung (u.a. mit dem Fach Musik) von der Uni Magdeburg nach Halle ging eine umfangreiches Lehrerpotenzial, insbesondere im nebenamtlichen Bereich, für die Musikschulen im nördlichen Sachsen-Anhalt verloren.

 

Die Vergütung der nebenamtlichen Lehrkräfte erfolgt auf Grundlage einer Honorarordnung, die sich noch an den Tarifen der Musikschullehrer-Richtlinien der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) orientiert. Diese Richtlinie ist allerdings vor über 10 Jahren ausgelaufen. Die Tarife liegen bei 15,85 € ohne Hochschulabschluss und 17,15 € mit Hochschulabschluss. Um die Lehrer zu halten und den Unterricht im gewohnten Umfang weiterhin absichern zu können, ist eine Erhöhung dieser bereits sehr alten Honorarsätze zwingend zu Beginn des neuen Schuljahres erforderlich. Die Honorare sollen dann 17,00 € und 20,00 € je Unterrichtstunde betragen. Die Mehreinnahmen aus der neuen Gebührensatzung sollen dafür Verwendung finden.   

 

Mit der Anpassung der Tarife sind für die Nutzung der Musikschulen bei den momentanen Schülerzahlen und der Unterrichtsbelegung Unterrichtgebühren in Höhe von ca. 405.000 € zur erwarten (siehe Anlage Gebührenberechnung 2014). Dem gegenüber stehen veranschlagte Gesamtaufwendungen für die Musikschulen laut Haushaltsplan 2014 in Höhe von 1.294.000 €. Damit läge der Kostendeckungsgrad aus Elternbeiträgen bei 31,3 %.    

 

Der Satzungsentwurf wurde in Abstimmung mit den Musikschulleiter und dem Fachdienst Finanzen erarbeitet.

 

Anlagen:

Anlagen:

1)        Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Musikschulen – Entwurf

2)        Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Musikschulen - aus 2008 

3)        Unterrichtsgebühren/-entgelte 2014 (aus der Statistik 2014 des LVdM LSA)

4)        Gebührenberechnung 2014

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührensatzung Musikschulen BK 2014 NEU aufgrund Änderungsantrag KuS (103 KB)    
Anlage 2 2 Gebührensatzung Musikschulen BK 2008 (86 KB)    
Anlage 3 3 Unterrichtsgebühren LVdM LSA 2014 (64 KB)    
Anlage 4 4 Gebührenberechnung 2014 (71 KB)    
Anlage 5 5 Empfehlung FA K+S zur Gebührensatzung MS 2014 (19 KB)