Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Auswirkungen des steigenden Anstiegs von Asylsuchenden im Landkreis Börde  

 
 
34. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.11 Beschluss:046/FB3/2014
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 26.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 17:55
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
046/FB3/2014 Auswirkungen des steigenden Anstiegs von Asylsuchenden im Landkreis Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:Fachbereich 3 Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute

Frau Herzig informierte, dass die Aufgabe der Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises

Frau Herzig (Fachbereichskoordinatorin 3) informierte, dass die Aufgabe der Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises ist. Da diese Angelegenheit von besonderer und grundsätzlicher Bedeutung ist, sollte diese Information erfolgen.

Ergänzend zum Vorlageninhalt erwähnte Frau Herzig, dass verschiedene Alternativen der Unterbringung im Landkreis geprüft wurden. Die Prüfung ergab, dass keine eigenen Objekte kurzfristig zur Verfügung stehen und hinsichtlich der Nutzung von Wohngemeinschaften Grenzen gesetzt sind.

Der Landkreis Börde hat somit die Errichtung und Betreibung einer zweiten Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis ausgeschrieben. Die Ausschreibungsfrist dauert noch an.

Auf Grund des hohen Zustromes ist sogar von der Errichtung einer weiteren Gemeinschaftsunterkunft auszugehen.

Monatlich erhält der Landkreis Börde zurzeit ca. 25-30 Zuweisungen. Die Belegungsplätze in einer Gemeinschaftsunterkunft sollten eine Zahl von 200 nicht überschreiten.

 

Herr Buchwald merkte an, dass der ländliche Raum über einen sehr hohen Wohnungsleerstand verfügt. Der Leerstand kostet den Gemeinden Geld. Es wäre eine Alternative diesen Wohnraum den Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Lortz unterstützte den Vorschlag von Herrn Buchwald.

 

Frau Herzig ergänzte, dass sie u. a. gesagt hatte, dass die Betreuung abgesichert werden muss und bei der Größe des Landkreises an wirtschaftliche Standpunkte gedacht werden müsse. Den Asylsuchenden sollen Möglichkeiten an der Teilhabe am öffentlichen Leben geben sein. Bereits mit der Gemeinschaftsunterkunft in Harbke steht der Landkreis Börde in der Kritik.

Einzelheiten hierzu können mit den Gemeinden im Einzelnen noch einmal besprochen werden.

 

Frau Wolff war der Meinung, dass Asylsuchende, wie z. Bsp. die aus Syrien, die wirklich integriert werden sollen, eine gesunde Nachbarschaft benötigen. Dann kann nicht das gemacht werden, wie mit den Spätaussiedlern auf dem Süplinger Berg in Haldensleben. Stadtnahe Wohnungen müssen gefunden werden.

 

Frau Herzig erwiderte, dass es sich hierbei nicht um die Familien aus Syrien handelt. Diese sind nicht in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Hier geht es um diejenigen, die in der Duldung sind und die in ihre Heimatländer wieder zurück müssen. Es betrifft diejenigen, die gerade nach Deutschland gekommen sind, die die Kultur nicht kennen, die teilweise nicht der Sprache mächtig sind, die fachmännische Unterstützung benötigen.

 

Frau Engelbrecht begrüßt das Bestreben nach Integration. Integration heißt aber nicht nur eine Wohnung im Dorf irgendwo bereit zu stellen, es muss sehr viel mehr getan werden. Man muss ihnen ermöglichen, die Sprache zu lernen und vieles andere.

 

Herr Landrat Walker verwies darauf, dass es einen enormen Zuwachs an Asylbewerbern gibt. Die Schlüsselzuweisungen erfolgen vom Bund und Land auf den Landkreis. Die Verwaltung hat entsprechend der Landesrichtlinie die Gemeinschaftsunterkünfte vorrangig bereit zu stellen. Darüber hinaus werden im Einzelfall Wohnungen oder Wohngemeinschaften gesucht. In diesem Kontext sind mit kommunalen Wohnungsgesellschaften Verträge geschlossen worden. Hierfür werden zur Betreuung Sozialarbeiter eingestellt. Auf Grund des ungewissen Ausganges der Asylverfahren sind dem Landkreis die Hände bezüglich der Integration und der Zuweisung in Wohnungen die Hände gebunden.

Durch die angekündigten Zuweisungen an Asylsuchenden entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 3,2 Mio. Euro. In der Regel wird dies durch die allgemeine Finanzzuweisung erstattet. Die Vorleistung liegt jedoch beim Landkreis.

 

Herr Dr. Daehre verdeutlichte, dass der Landkreis sich dieser Verpflichtung nicht nur stellt, sondern auch nach Lösungen sucht. Er gab zur Kenntnis, dass im Kreisausschuss die Position vertreten wurde, dass sich die Verhältnisse in Harbke deutlich verbessert haben.

Er dankte allen Mitwirkenden.