Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 046/FB3/2014  

 
 
Betreff: Auswirkungen des steigenden Anstiegs von Asylsuchenden im Landkreis Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:Fachbereich 3 Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
19.02.2014 
72. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
26.02.2014 
34. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen  (046/FB3/2014)
Anlagen:
Übersicht eines Asylverfahrens

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

 

 

In Deutschland haben 2013 so viele Menschen Asyl beantragt wie seit zehn Jahren nicht mehr.

Für den Landkreis Börde bedeutet dies, dass im Jahr 2013  264 Personen aufzunehmen waren.

Für 2014 liegt die Prognose gegenwärtig zwischen 298 und 356 Personen.

Asylverfahren beanspruchen einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten bzw. können auch mehr als 24 Monate dauern (siehe Anlage).

Grundsätzlich sind die asylsuchenden Personen zunächst in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen und zu betreuen. Unter bestimmten Bedingungen können auch Wohnungen zur Verfügung gestellt werden.

Für die Unterbringung und Betreuung von zugewiesenen Asylsuchenden ist der Landkreis Börde zuständig. Dafür hält er gegenwärtig in Harbke eine Einrichtung vor, die durch einen Dritten betrieben wird.

 

Gemäß der Empfehlungen des Landes Sachsen-Anhalt in den „Leitlinien zur Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern“ sollten nicht mehr als 200 Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Aufgrund des rapiden Anstiegs der Asylsuchenden im letzten Jahr erfolgte jedoch eine Erhöhung auf 390 Plätze. Damit ist die Kapazitätsgrenze erreicht. Zur Entspannung der Situation und zur Absicherung der weiteren Unterbringung und Betreuung von zugewiesenen Asylsuchenden wurden Wohnungen für Familien und Wohngemeinschaften angemietet. Diese Möglichkeiten sind aber auch nur im begrenzten Rahmen zu realisieren.

 

Vor dem Hintergrund des anhaltenden Zustromes an Asylsuchenden erscheint die Einrichtung weiterer Gemeinschaftsunterkünfte unausweichlich. Dazu prüft der Landkreis Börde im Moment Alternativen, wie z. B. vorhandene Angebote bzw. der Nachnutzung eigener Grundstücke und Gebäude. Durch die Anmietung weiterer Wohnungen kann nach jetziger Schätzung ein Zeitraum von vier Monaten überbrückt werden. Bis dahin sollte eine zweite Gemeinschaftsunterkunft arbeitsfähig sein.      

Anlage:

Anlage:

 

Übersicht eines Asylverfahrens

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht eines Asylverfahrens (88 KB)