Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Auswirkungen des steigenden Anstiegs von Asylsuchenden im Landkreis Börde  

 
 
72. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.12
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde
Datum: Mi, 19.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:40
Raum: - Sitzungsräume I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
046/FB3/2014 Auswirkungen des steigenden Anstiegs von Asylsuchenden im Landkreis Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:Fachbereich 3 Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute

Frau Tiedge fragt, ob es ein Unterbringungskonzept für Asylbewerber bzw

Frau Tiedge fragte, ob es ein Unterbringungskonzept für Asylbewerber bzw. Flüchtlinge im Landkreis gibt.

 

Frau Herzig sprach einen erheblichen Zustrom von Asylbewerbern an. Zur Zeit erfolgt die Aufnahme in Harbke. Diese Unterkunft sei jedoch überbelegt.

Die Leitlinien für eine sachgemäße Unterbringung und Betreuung seien auf einem Empfehlungspapier festgehalten. Weiterhin fügte Frau Herzig hinzu, dass Einzelpersonen erstmal in den Gemeinschaftsunterkünften einen Platz finden und das man für Familien, für einen relativ kurzen Zeitraum, Wohnungen anmietet. Wohngemeinschaften befänden sich neben Harbke auch noch in Haldensleben und Wolmirstedt, die angemietet werden mussten, sowie auch Wohnungen für Familien. Letztere treten selbst als Mieter auf.

Frau Herzig fasste zusammen, dass die Kapazitäten die Anforderungen bis April erfüllen können. Danach müsse man aber wiederum nach Übergangslösungen suchen. Es gab die Entscheidung, dass die Betreibung einer zweiten Einrichtung ausgeschrieben wird.

Das Ergebnis wird am 19.03.2014 im Kreisausschuss vorgelegt.

Die Refinanzierung der Kosten solle über Tagessätze erfolgen, die für belegte und unbelegte Plätze zu zahlen seien.

 

Herr Kanngießer bat Frau Herzig auf die Finanzierungsmechanismen genauer einzugehen und stellte die Frage, ob der Landkreis haushaltsmäßig auf die Situation vorbereitet ist.

 

Frau Herzig antwortete, dass es für die Finanzierung der Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden, Anteile einer allgemeinen Zulage gibt, jedoch könne man diese nicht genau beziffern. Man müsse für die Kosten der Unterbringung und Betreuung, sowie für die Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufkommen. Letzteres entspricht etwa den Sätzen der Hartz IV - Empfänger. Frau Herzig sagte, dass es zu einer Spitzabrechnung gegenüber dem Land kommen kann, sodass die Refinanzierung sichergestellt wird.

 

Frau Tiedge bat um Einsicht in das Unterbringungskonzept bzw. in das Empfehlungspapier.

Sie sprach nochmals die Betreibung der zweiten Einrichtung an und wollte wissen, warum so wenige Wohnungen zur Verfügung gestellt werden und kritisierte den dezentralen Standort der Gemeinschaftsunterkunft in Harbke. Weiterhin fragte sie nach, wo denn die zweite Einrichtung geöffnet werden soll.

 

Frau Herzig antwortete, dass es keine Vorstellung dafür gibt, an welchem Standort sich die Einrichtung befinden soll, weil es eine öffentliche Ausschreibung gibt und es dafür auch Bewerber geben muss. Frau Herzig schwächte weiterhin die Aussage der schlechten Lage in Harbke ab, da eine Umfrage durchgeführt wurde und die Asylbewerber sich positiv zur Lage äußerten. Durch Organisation von mobilen Möglichkeiten solle eine zentrale Lage und Mobilität für die Asylbewerber möglich sein.

Weiterhin sprach sie die Frage des zweiten Standortes an, denn nicht jeder Standort ist dafür geeignet. Vermieter seien außerdem nur eingeschränkt bereit die Wohnungsvermietung vorzunehmen.

 

Frau Brakebusch beschrieb die Situation in Harbke als sehr harmonisch. Die Asylbewerber seien integriert, besonders die Kinder. Der Standort im Wald habe wohl eine sehr positive Wirkung.

 

Herr Buchwald kritisierte die hohen finanziellen Ausgaben bei der Errichtung eines zweiten Standortes.

 

Frau Engelbrecht war der Ansicht, dass die Mehrheit der Meinung der Betroffenen wichtig ist.

 

Frau Herzig ging nochmals auf die Aussagen von Herrn Buchwald ein. Die Wohnungen, so sagte sie, liegen in Wackersleben und sie schlug vor, diese zu besichtigen. Sie kündigte an, dass in dieser Einrichtung nur zweihundert Asylbewerber gesetzlich untergebracht werden dürfen. Diese Kapazität sei auch bald erreicht und man müsse sich dann um eine dritte Einrichtung oder andere Alternativen unterhalten.

 

Herr Buchwald fragte, was dieser Beschluss erbringen soll.

 

Herr Kanngießer merkte an, dass es lediglich eine Informationsvorlage sei.

 

 

Somit wurde die Vorlage zur Information an den Kreistag weitergeleitet.