Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.08.2013 zur Feststellung der Zuständigkeit des Kreistages bezüglich der Übertragung des SANA Ohre-Klinikums auf einen neuen Träger  

 
 
32. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.8
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 18.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:50
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
998/BKT/2013 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.08.2013 zur Feststellung der Zuständigkeit des Kreistages bezüglich der Übertragung des SANA Ohre-Klinikums auf einen neuen Träger
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Einreicher:Zeymer, Bodo
Federführend:Kreistagsfraktion DIE GRÜNEN/PRIRATEN Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien

Herr Walker fasste im Ergebnis der Kreisausschusssitzung zusammen, dass der Antrag abgelehnt wurde

Herr Walker fasste im Ergebnis der Kreisausschusssitzung zusammen, dass der Antrag abgelehnt wurde. Er erklärte, dass mit dem Beschluss vom 20.12.2006 dem Trägerwechsel des SANA Ohre-Klinikums zugestimmt wurde. Der Landrat ist gemäß § 51 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) für den Vollzug der Beschlüsse des Kreistages zuständig. Im Trägerwechselvertrag wurde im § 16 abschließend und hinreichend bestimmt, dass der Landkreis eine erforderliche Einwilligung zu erteilen hat, wenn durch Sana nachgewiesen wird, dass bei einer Übertragung von Geschäftsanteilen an Dritte (hier: AMEOS), der Dritte alle an Sana gestellten Bedingungen im Zusammenhang mit diesem Trägerwechselvertrag übernimmt, zur wirtschaftlichen Erfüllung dieser Verpflichtung in der Lage ist und in der Person des Dritten kein Umstand vorliegt, der die Erteilung der Zustimmung für den Landkreis unzumutbar macht. Entsprechend dieses Vertrages wurde eine Aufgabe übertragen, der sich niemand entziehen kann. Die Beibringung dieser Beweislage ist noch nicht abgeschlossen. Herr Walker machte darauf aufmerksam, dass die Mitglieder des Kreistages gemäß § 51 LKO LSA über die Erteilung der Einwilligung und das Vorliegen der Zustimmungsvoraussetzungen unterrichtet werden, es jedoch kein Abstimmungsrecht gibt. Würde der Kreistag trotz dessen einen Beschluss diesbezüglich fassen, so wäre er verpflichtet, gegen diesen Widerspruch einzulegen.

 

Herr Senkel sprach das Ermessen in diesem Fall an. Er nannte die drei Voraussetzungen, die laut Trägerwechselvertrag für eine Zustimmung bzw. Versagung zu erfüllen sind und erläuterte die Beweggründe für den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er stellte in Frage, ob AMEOS als zukünftiger Träger dauerhaft wirtschaftlich in der Lage ist das Ohre-Klinikum weiter tragen zu können. Ebenso sei für ihn die Zumutbarkeit des Trägerwechsels für den Landkreis fraglich. Die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage gestalte sich schwierig, da keine Summen vorzuweisen sind. Seiner Meinung nach entmündige sich der Kreistag selbst, wenn er diese Entscheidung der Kreisverwaltung überlassen würde. Diese Entscheidung solle zwingend im Kreistag getroffen werden. Der Landkreis habe einen Versorgungsauftrag, welcher durch den damaligen Trägerwechsel an Sana abgetreten wurde. Vor dem Hintergrund der Daseinsvorsorge, sieht er die Pflicht zu Handeln bei den Kreistagsmitgliedern.

 

Herr Dr. Hörnig fragte, warum die Kreistagsmitglieder nicht noch einmal über den Trägerwechsel beraten sollen. Dass die Zustimmung bei erfüllten Bedingungen erteilt werden muss, sei ihm bewusst.

 

Herr Keindorff erinnerte an die Existenz des Arbeitskreises Krankhausversorgung, der sich eingehend mit dieser Thematik beschäftigte. Die Verwaltung habe den Kreistag nach bestem Wissen und Gewissen informiert. Das notwendige Fachpersonal wurde hierbei herangezogen. Er stimmte dem Landrat zu und sprach sich gegen den Antrag der Fraktion aus.

 

Frau Herzig (Fachbereichskoordinatorin 3) berichtete, dass bisher von den drei genannten Voraussetzungen aus dem Trägerwechselvertrag nur diejenige erfüllt ist, die fordert, dass in der Person des Dritten kein Umstand vorliegt, der die Übertragung auf den Dritten für den Landkreis Börde unzumutbar macht. Sie erläuterte kurz die Eckdaten der AMEOS-Gruppe. Die Jahresabschlüsse der AMEOS-Gruppe wurden im Rahmen einer Bürgel-Auskunft eingesehen. Daraus ergab sich kein Anlass, an der Seriosität von AMEOS zu zweifeln. Der Verkauf soll an die AMEOS Börde-Krankenhaus-Gesellschaft mbH erfolgen. Diese weist einen positiven Jahresabschluss auf, ist in der Lage die ausstehenden Investitionen zu tätigen und den Kaufpreis zu bewältigen. Im Jahr 2006 hat es dem Landkreis nicht ausgereicht, auf eine Vorratsgesellschaft zu übertragen. Es wurde laut § 18 des Trägerwechselvertrages von der Muttergesellschaft eine harte Patronatserklärung gefordert, die besagt, dass die Liquidität und Finanzsicherheit der Tochtergesellschaft sicherzustellen ist. Somit sollte die Versorgung der Bevölkerung abgesichert werden. Dies soll auch bei dem Wechsel zu AMEOS erfolgen. Gegenwärtig liegt hierzu noch keine Stellungsnahme vor, sodass kein Anlass gegeben ist, die Zustimmung zu erteilen. Sollte diese Patronatserklärung vorliegen, sind alle Voraussetzungen erfüllt.

 

Herr Zeymer erwartete, dass alles was der Kreistag zu entscheiden hat, rechtlich geprüft wird und die Mitglieder des Kreistages Kenntnis davon erlangen. Er hofft, dass die Informationen im nächsten Kreisausschuss vorgelegt werden. Weiterhin forderte er, dass alle Hintergründe zugänglich gemacht werden und ein Beleg erbracht wird, der zeigt, dass die wirtschaftliche Seite gesichert ist.

Beschlussvorschlag:

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              10

Ablehnung:              27

Enthaltung:              5

 

 

Der Kreistag lehnte somit ab, dass die ausschließliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Zustimmung nach § 16.1 des Trägerwechselvertrages vom 15. Dezember 2006 beim Kreistag liegt.