Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag stellt fest, dass die ausschließliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Zustimmung nach § 16.1 des Trägerwechselvertrages vom 15. Dezember 2006 beim Kreistag liegt.
2. Der Landrat wird aufgefordert, für den Landkreis verbindliche Erklärungen nach § 16.1 des Trägerwechselvertrages mit Außenwirkung erst nach entsprechenden Entscheidungen des Kreistages abzugeben.
3. Der Landrat wird gebeten, den Kreistag schriftlich und umfassend über alle Umstände zu informieren, die für Entscheidungen des Kreistages nach § 16.1 des Trägerwechselvertrages von Bedeutung sein können.
Sachdarstellung, Begründung:
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