Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Sitz der Hauptverwaltung des Landkreises Börde  

 
 
32. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.7 Beschluss:992/68/2013
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:50
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
992/68/2013 Sitz der Hauptverwaltung des Landkreises Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Prost Fachbereichsleiterin 1
Federführend:FD Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Litzenberg, Elke

Herr Walker erläuterte die Beschlussvorlage

Herr Walker erläuterte die Beschlussvorlage. Er hielt die Erläuterung für notwendig, da in der letzten Kreisausschusssitzung ein Änderungsantrag diesbezüglich gestellt wurde. Bei der Entscheidungsfindung im Arbeitskreis Verwaltungsstandorte wurde Hauptaugenmerk auf den betriebswirtschaftlichen Aspekt gelegt. Es wurden mehrere Varianten betrachtet. Variante C beinhaltet reine Baukosten in Höhe von 15 Mio. Euro. Dem gegenüber stehen bei der Variante A mit dem großen Neubau Kosten in Höhe von 19 Mio. Euro. Gleichzeitig wurde geprüft, wie werthaltige Immobilien, die im Eigentum des Landkreises sind, mit genutzt werden können. Hierbei sind die Gebäude des Eigenbetriebes Abfallentsorgung in Wolmirstedt und das Verwaltungsgebäude in Oschersleben (Triftstraße) zu nennen. Vor wenigen Jahren wurden mehrere Millionen Euro investiert. Bei der Gegenüberstellung der Abschreibungen wurde festgestellt, dass ein Verlust in Höhe von 2,55 Mio. Euro, bezogen auf den Finanzierungszeitraum von 15 Jahren entstehen würde, wenn im Jahr 2016 ein kompletter Auszug aus diesen Gebäuden stattfinden würde. In die Beschlussvorlage wurde deshalb die Nachnutzung der genannten Objekte aufgenommen. Durch die Standorte der Immobilien stellt sich eine Nachnutzung jedoch als erschwert dar. Im Haus 4 des Verwaltungsgebäudes in Oschersleben ist bereits das Jobcenter Börde eingezogen, jedoch trägt der Landkreis hierbei 49 % der Kosten.

Im Bezug auf die Bürgernähe sind für den Standort Oschersleben die Schwerpunkte der Sozialhilfe, Jugendhilfe und Asylangelegenheiten zu nennen. Als weiterer Schwerpunkt ist die interkommunale Zusammenarbeit zu nennen. Hierbei sind die sinkenden Einwohnerzahlen des Landkreises Börde zu beachten.

 

Frau Wolff fragte nach der Nachnutzung des Verwaltungsgebäudes in der Farsleber Straße 19 in Wolmirstedt. Sie bat um eine Darstellung der weiteren Nutzung des Verwaltungsgebäudes, da in Wolmirstedt bereits mehrere Objekte nicht mehr genutzt werden und nun leer stehen bzw. abgerissen werden. Beispielhaft nannte sie das Krankenhaus und verschiedene Schulgebäude.

 

Herr Keindorff erläuterte die Beweggründe für seinen Antrag in der Kreisausschusssitzung vom 11.09.2013. Bei der Betrachtung des Personalentwicklungskonzeptes mit dem Ziel von 510 Mitarbeitern, sollte ein Verwaltungsgebäude mit dementsprechender Kapazität gebaut werden. Unter Berücksichtigung der Mitarbeiter, die in den Außenstellen beschäftigt sind, wäre die Zahl der unterzubringenden Mitarbeiter geringfügig kleiner. Er schlug ein PPP-Verfahren für die Erstellung eines Nachnutzungskonzeptes vor. Für ihn ist die Variante A vorzuziehen.

 

Herr Dr. Hörnig sprach ebenfalls das fehlende Nachnutzungskonzept des Verwaltungsgebäudes in der Farsleber Straße in Wolmirstedt an. Weiterhin sprach er an, dass die Kreisverwaltung verkleinert werden sollte. Außerdem sollte die Telearbeit als Option für die Einsparung von Büroräumen in Betracht gezogen werden.

 

Herr Senkel stimmte der Auffassung von Frau Wolff zu, dass eine weitere „Investruine“ in Wolmirstedt nicht zu gebrauchen sei. Er wünschte sich eine weitere Nutzung des Verwaltungsgebäudes in Wolmirstedt. Es sollten weiterhin Dienstleistungen der Verwaltung dort angeboten werden, da die Wege für die Bürger im Rahmen der Zentralisierung immer weiter werden. Er appellierte daran, dass der Beschluss erst gefasst werden sollte, wenn ein Nachnutzungskonzept für das Objekt in Wolmirstedt steht. Herr Senkel äußerte seine Befürchtung, dass dies sonst in politische Vergessenheit geraten könnte. Vielleicht könnte der Neubau in Haldensleben etwas kleiner ausfallen, wenn die vorhandenen kreiseigenen Immobilien in die Betrachtung gezogen würden.

 

Herr Kanngießer hält, wie ein Großteil der SPD-Kreistagsfraktion, die von der Verwaltung vorgelegte Beschlussvorlage für ausgewogen, wirtschaftlich sinnvoll und bürgerfreundlich. Er erinnerte an die Aussagen und Beschlüsse des Kreistages und des damaligen Beigeordneten bezüglich der Standorte, welche eine gleichmäßige Aufteilung der Fachbereiche und Fachdienste auf Haldensleben und Oschersleben vorsahen. Die vorliegende Beschlussvorlage spiegelt die früheren Aussagen und Beschlüsse wieder.

 

Herr Eichler erinnerte daran, dass sich im Ergebnis der Sitzungen des Arbeitskreises Verwaltungsstandorte für zwei Varianten entschieden wurde. Er sprach sich bereits in der letzten Kreisausschusssitzung für die unterlegene Variante A aus. Herr Eichler war der Meinung, dass eine weitere Diskussion für den Verwaltungsstandort Wolmirstedt nicht sinnvoll erscheint. Bezüglich der Bürgernähe, sieht er die Zuständigkeit bei den Städten und Gemeinden.

 

Frau Engelbrecht stimmte den Aussagen des Landrates und der Verwaltung zu, da sie diese für vernünftig hält. Sie erinnerte die Mitglieder des Kreistages daran, dass es sich um einen Landkreis handelt, bei dem es keine Nord- bzw. Südbürger gäbe, die Gewinner oder Verlierer sind. Nach jahrelanger guter Zusammenarbeit sollte dies kein Thema mehr sein.

 

Frau Wolff stellte ihre Aussage richtig. Sie sprach sich nicht für eine neue Variante unter Einbeziehung des Verwaltungsstandortes Wolmirstedt aus, sondern forderte mit ihrem Redebeitrag ein Nachnutzungskonzept für das Gebäude in der Farsleber Straße in Wolmirstedt.

 

Herr Senkel merkte an, dass bezüglich der weiteren Erbringung von Dienstleistungen des Landkreises in Wolmirstedt und der Nachnutzung des Objektes keine Vorarbeiten geleistet wurden. Weiterhin bat er darum, die Debatte zu beenden.

 

Herr Dr. Schwarz fasste zusammen, dass sich der Arbeitskreis Verwaltungsstandorte mit dieser Thematik über ein Jahr beschäftigte. Die Arbeit des Arbeitskreises wurde von Frau Prost begleitet. Er bewertete die Zuarbeit der Fakten als sehr gut. Weiterhin wurde sich bei der Entscheidungsfindung der Hilfe Dritter bedient. Er erinnerte daran, dass durch das Ende des Mietvertrages bzw. der Verlängerungsoption am Ende dieses Jahres ein gewisser Zeitdruck vorherrscht. Die Darstellung der Nachnutzung soll definitiv erfolgen. Es sollte klar dargestellt werde, was an den einzelnen Verwaltungsstandorten zukünftig geplant ist. Die Fraktion der FUWG wird der Beschlussvorlage mehrheitlich zustimmen.

 

Herr Walker verwies auf die letzte Seite der Beschlussvorlage. Hieraus geht der Auftrag an die Verwaltung hervor, unter Berücksichtigung der Personalentwicklung, der Belegung des Neubaus, einschließlich der Kosten von Gebäuden und Gebäudeteilen und der Schulentwicklungsplanung ein Liegenschaftsnutzungs- und Verwertungskonzept bis zum 30.06.2015 zu erstellen. Für das Wolmirstedter Gebäude würde eine Grundinstandsetzung anstehen. Hierfür wird eine Vermarktung angestrebt, ähnlich wie für das Objekt in der Triftstraße in Oschersleben.

Bezüglich der vorangegangenen Anfragen antwortete Herr Walker, dass zur Personalentwicklung nach 2018 noch keine konkreten Aussagen getroffen werden können. Die Planung erfolgte bereits unter Berücksichtigung der Möglichkeit, Büroräume durch die Einführung der Telearbeit einzusparen. Er bat darum, darauf zu vertrauen, dass alle Beteiligten ordentliche Arbeit geleistet haben. Die Finanzierung spielt zu diesem Zeitpunkt noch keine Rolle und wird erst später mit den Fachleuten besprochen.

 

Herr Keindorff stellte einen Änderungsantrag. Er beantragte, den Beschluss auf die Variante A zu ändern.

 

Es wurde wie folgt abgestimmt:

Zustimmung:              sieben

Ablehnung:              mehrheitlich

Enthaltung:              fünf

 

Herr Zeymer kam zur Sitzung dazu.

Es waren nun 46 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.

 

 

Der Änderungsantrag wurde somit abgelehnt.

Beschluss:

Beschluss:

1.               Der Kreistag beschloss, dass sich der künftige Sitz der Hauptverwaltung des Land-kreises Börde gemäß Variante C in einem Neubau auf den kreiseigenen Grundstücken               in Haldensleben, Bornsche Straße, befindet. Als Außenstelle wird das Objekt Oschersleben, Triftstr. 9-10, für eine noch nicht näher genannte Übergangszeit Bestand haben.

 

Der Landrat wurde beauftragt, die finanziellen und sachlichen Voraussetzungen für den Neubau des Hauptverwaltungssitzes der Kreisverwaltung in Haldensleben zu schaffen.

 

2.              Der Landrat wurde beauftragt, dem Kreistag ein Liegenschaftsnachnutzungs- und               Verwertungskonzept unter Berücksichtigung der Personalentwicklung, der Belegung               des Neubaus, der Vorhaltung von Bürgerbüros sowie der Schulentwicklungsplanung               bis zum 30.06.2015 vorzulegen. Wesentliche Bestandteile des Konzeptes bilden               konkrete Aussagen zu der unter 1. genannten Übergangszeit.

 

3.              Der Landrat wurde beauftragt, das in § 3.2. eingeräumte Optionsrecht des bestehenden Mietvertrages für das Verwaltungsgebäude Haldensleben, Gerikestr. 104, auszuüben und mit dem Eigentümer über eine Änderung zum Mietvertrag hinsichtlich der Mietvertragsdauer von einem Jahr und eines jährlichen Optionsrechts auf Verlängerung bis zur Bezugsfertigstellung des Neubaus zu verhandeln.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              mehrheitlich

Ablehnung:              zwei

Enthaltung:              drei

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 992/68/2013 erhoben.