Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.08.2013 zur Feststellung der Zuständigkeit des Kreistages bezüglich der Übertragung des SANA Ohre-Klinikums auf einen neuen Träger  

 
 
68. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.8
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 11.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:15
Raum: - Sitzungsräume I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
998/BKT/2013 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.08.2013 zur Feststellung der Zuständigkeit des Kreistages bezüglich der Übertragung des SANA Ohre-Klinikums auf einen neuen Träger
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Einreicher:Zeymer, Bodo
Federführend:Kreistagsfraktion DIE GRÜNEN/PRIRATEN Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien

Herr Zeymer gab eine kurze Erläuterung zum Antrag seiner Fraktion. Er erklärte, dass der Landrat nicht in seinen Rechten beschnitten werden soll, sondern der Kreistag lediglich durch Beschluss seine Zustimmung bzw. seine Empfehlung zur Vertragsunterzeichnung geben soll.

 

Herr Dr. Koch äußerte, dass im Krankenhausausschuss ziemlich klar festgestellt wurde, dass der Übergang vom Kreiskrankenhaus in das Sana-Klinikum nicht vergleichbar ist mit einem Übergang oder einem Verkauf von Sana an AMEOS. Die Zuständigkeit liegt beim Landrat. Nur für den Fall, dass es Punkte gibt, die erkennen lassen, dass nicht alle Verpflichtungen von AMEOS übernommen werden, könnte der Kreistag in die Diskussion mit einbezogen werden. Für den strittigen Punkt Wolmirstedt soll eine interne Lösung herbeigeführt werden. Dies wird aber in das Übernahmespektrum eingehen.

 

Frau Tiedge und ihre Fraktion unterstützten den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie war der Meinung, dass es sich hierbei um eine so weitreichende Entscheidung handele, dass der Kreistag mit einbezogen werden sollte. Dies sei auch für den Landrat als Unterstützung gedacht. Eine vom Kreistag gestützte Entscheidung, wer der Nachfolger von Sana wird, halten sie und ihre Fraktion für notwendig. Zumal der Kreistag Angelegenheiten an sich ziehen kann, wenn er der Auffassung ist, dass diese es von der Wichtigkeit her gebieten. Die Fraktion die LINKE ist der Auffassung, dass dies so eine wichtige Entscheidung sei.

 

Herr Eichler merkte an, dass es keine rechtliche Handhabe für die Beteiligung des Kreistages gebe. Hier verkauft ein Privater an einen anderen Privaten. Dieser muss aber die Bedingungen, die der Kreistag beim Verkauf gestellt hat, einhalten. Die Daseinsvorsorge liegt nach wie vor beim Landkreis und der Landkreis muss darauf achten, dass die ärztliche Versorgung und die Krankenhausversorgung garantiert wird, auch durch den neuen Träger. Das ist Verwaltungshandeln.

 

Frau Engelbrecht war der Meinung, dass die Restzuständigkeiten des Kreistages klar definiert seien. Wenn die vertraglich geregelten Punkte eingehalten werden, hat der Kreistag damit nichts mehr zu tun. Es wird hier kein Übergang vom Ohrekreis an Ameos vollzogen, sondern man begleitet im Grunde genommen nur wohlwollend, im Rahmen der Restzuständigkeiten, den Übergang von Sana an AMEOS.

 

Frau Tiedge sagte, dass es nicht darum ginge, dass der Kreistag als Vertragspartner genannt wird, sondern dass der Kreistag den Landrat beauftragt, sich in eine bestimmte Richtung zu entscheiden.

 

Herr Dr. Daehre merkte an, dass es sich nur noch um einen reinen Verwaltungsakt handelt. Der Landrat hat darauf zu achten, dass sämtliche Punkte eingehalten werden, dazu muss man ihn nicht auffordern.

 

Frau Kaatz äußerte, dass bisher noch nicht einmal der Vertrag von Sana mit dem Ohrekreis eins zu eins umgesetzt wurde, wie soll der Kreistag garantieren, dass es nach dem Verkauf umgesetzt wird.

 

Herr Walker versicherte, dass Frau Herzig (Fachbereichskoordinatorin 3) die Vertragsunterlagen mit einer höchsten Genauigkeit untersucht. Erst wenn die 3 Bedingungen erfüllt sind, wird er der Veräußerung zustimmen können. Umfängliche Information erfolgen weiterhin im Arbeitskreis Krankenhausversorgung.

 

Herr Dr. Koch fügte hinzu, dass zum Beispiel auch kein Kaufpreis genannt wird. Dies lässt auch erkennen, dass es ein Vertrag ist, der zwischen Sana und AMEOS geschlossen wird. Lediglich wenn alle Bedingungen erfüllt sind, die einst der Kreistag gestellt hat, dann ist das nur noch ein Akt der Verwaltung dies zu unterschreiben.

 

Herr Walker merkte an, dass der Arbeitskreis Krankenhausversorgung das Anliegen weiter begleiten wird. Frau Herzig ist von mir beauftragt diese Dinge wahrzunehmen. Außerdem sei die Anwaltskanzlei, die seinerzeit bei der Veräußerung an Sana involviert war, mit der rechtlichen Prüfung beauftragt.

 

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.