Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Sitz der Hauptverwaltung des Landkreises Börde  

 
 
68. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.7
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 11.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:15
Raum: - Sitzungsräume I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
992/68/2013 Sitz der Hauptverwaltung des Landkreises Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Prost Fachbereichsleiterin 1
Federführend:FD Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Litzenberg, Elke

Hr

Herr Zeymer bemängelte, dass mit dieser Vorlage die Betroffenen ebenfalls überrascht worden seien.

Dabei erklären sich ihm einige Dinge immer noch schwer. So zum Beispiel die Berechnungen zur Archivfläche, die derzeit 3035 m² aufweist und für die im Plan eine Fläche von rund 1000 m² vorgesehen ist. Ihm stellt sich die Frage nach dem Grund für die Differenz.

In dem Zusammenhang verweist er auf einen Zeitungsartikel in der Oschersleber Volksstimme vom 02.05.2013 „Stadt und Kreis wollen Akten in der Burg einlagern“. Er fragte, wann beschlossen wurde, dass in der Burg Oschersleben Akten des Landkreises archiviert werden sollen und ob es Verträge dafür gibt.

 

Herr Walker erwiderte, dass es weder Verträge noch einen Beschluss dazu gibt. Bereits in der Zeit der Amtsführung seines Vorgängers wurde das Thema besprochen und auch ob es realisierbar wäre. Einen Beschluss wird es erst in mittelbarem Zusammenhang mit der konkreten Standortentscheidung geben.

 

Herr Zeymer stellte anheim, dass es vermutlich bereits intensive Vereinbarungen gibt.

 

Herr Walker und Frau Prost, Fachbereichsleiterin 1, verneinten dies.

 

Herr Zeymer erklärte, dass ihm nicht klar war, dass andere scheinbar in derartige Vorleistungen gingen, denn laut Zeitung könnte man denken, es gäbe schon Verträge.

 

Frau Tiedge stellte im Sinne der in Oschersleben tätigen Mitarbeiter die Frage, um welchen Übergangszeitraum es sich in Variante C (Bau eines neuen Gebäudes in Haldensleben und Erhalt Oschersleben als Zweitsitz) handeln würde.

 

Herr Walker antwortete, dass dies von der Vermarktungsmöglichkeit des Gebäudes abhinge.

 

Herr Eichler unterstrich die Frage nach dem Übergangszeitraum vor dem Hintergrund der Stellenentwicklung. Die Kreisverwaltung soll im Jahr 2018 noch 510 Mitarbeiter haben und auf Seite 8 der Vorlage steht, dass bis zum Jahr 2018 ein Mitarbeiterbestand von 560 angestrebt wird. Deshalb stellte sich auch für ihn die Frage nach dem Übergangszeitraum. Er unterstellte, dass dieser Zeitraum unendlich sein würde, wenn man von 560 auf 400 Mitarbeiter, für die man in Haldensleben baut, kommen möchte.

Zur Begründung, der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen und Bürgernähe durch zwei Standorte befristet zu wahren, unterstrich er erneut die Bedeutung der interkommunalen Zusammenarbeit und, dass die größer gewordenen Kommunen mittlerweile in der Lage seien, auch Aufgaben des Landkreises zu übernehmen.

Deshalb könne er der Variante C nicht zustimmen und plädierte für die Variante A, die einen kompletten Neubau in Haldensleben mit Übergangslösung in Oschersleben realisieren würde und in der Folge alle Mitarbeiter an einem Standort aufnehmen kann.

 

Frau Engelbrecht äußerte sich erstaunt über die Kritik Herrn Zeymers, von der Vorlage überrascht worden zu sein. Der Kreistag und seine Mitglieder wurden von Beginn an einbezogen in die Erarbeitung, Beschlussfassung als auch die Prüfung der Alternativen.

 

Herr Zeymer entgegnete, dass es bei seiner Anmerkung nicht um Kreistagsmitglieder ging.

 

Herr Senkel (Mitglied des Kreistages) monierte, dass der Standort Wolmirstedt gemäß dieser Beschlussvorlage nicht mehr Bestandteil des zukünftigen Konzeptes der Verwaltung für den Landkreis Börde sei. Er verwies auf in der Vergangenheit mehrfach getätigten Äußerungen, dass man aufpassen müsse, bei Strukturveränderungen bzw. Schaffung von neuen Strukturen Bürgernähe zu erhalten, denn eine Verwaltung ist in erster Linie Dienstleister für die Bürger.

Er appellierte ausdrücklich, den Außenstandort Wolmirstedt zu erhalten, gewisse Dienstleistungen vor zu halten, um nicht zu lange Wege für die Bürger zu schaffen.

 

Herr Jackowicz möchte im Kontext der Berechnungen in Variante C und der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung und dementsprechender Verschlankung der Verwaltung, dass das Gebäude in Haldensleben nicht zu groß gebaut wird, um Leerstand zu umgehen.

 

 

Herr Dr. Daehre entgegnete bezugnehmend auf die Aussage von Herrn Senkel, dass man das Thema Bürgernähe mit anderen Möglichkeiten als dem Vorhalten von Außenstellen der Kreisverwaltung erreichen könne.

 

Herr Walker erläuterte, dass diese Erwägungen oder dass diese Standorte die Verteilung über die Fläche zweitrangig waren. Die Verwaltung ist von der Werthaltigkeit der kreiseigenen Objekte ausgegangen und damit von den Aufwendungen, die notwendig wären, die einzelnen Verwaltungsstandorte in Stand zu setzen. Es wurden der Personalentwicklungsplan und die demografische Entwicklung zu Grunde gelegt, um strategisch die günstigste Lösung zu ermitteln. Auf diesem Weg wurde immer wieder im Arbeitskreis Verwaltungsstandorte diskutiert, wobei er natürlich die genannten Bedenken gut verstehen kann. Er gab zu bedenken, dass ausschließlich die wirtschaftliche Sichtweise eine Rolle gespielt hat.

 

Herr Keindorff unterstützte Herrn Eichlers Vorschlag, die Bürgernähe mit der Übernahme von Aufgaben durch die Städte und Gemeinden zu realisieren. Jahrzehnte lang gab es Gebietsreformen und die Kommunen haben nur minimal neue funktionalen Aufgaben bekommen. Und wenn dies nun auf freiwilliger Basis mit dem Landkreis zusammen geschaffen würde, könnte die Aufgabenerfüllung effektiver erfolgen und man würde im Ergebnis nicht ein so großes Haus bauen. Er ging in der Arbeitsgruppe davon aus, dass der Bau, der in Haldensleben errichtet werden soll, so gestaltet wird, dass im Endeffekt im Jahr 2025 alle Mitarbeiter dort reinpassen. Die Mitarbeiterzahl in den anderen Außenstellen wären übergangsweise abzubauen. Er geht davon aus, dass dies der vorliegende Beschluss hergibt.

 

Herr Walker bestätigte das und ergänzte, dass alles das, was gesagt worden ist in Bezug auf die Funktionalität mit der interkommunalen Zuarbeit Bestandteil dieses ganzen Systems sein muss.

 

Herr Zeymer stellte heraus, dass der Wahrnehmung des eingeräumten Optionsrechtes bzgl. der Immobilie Gerikestraße 104 nicht zu widersprechen ist. Ein Liegenschaftsnachnutzungskonzept zu erstellen, ist relativ unstrittig, bedarf aber der Klarstellung. Seinem Empfinden nach sind die genannten Zahlen widersprüchlich. Er macht dies an Herrn Eichlers Einwurf und seinem Beispiel fest. Er bat um die Erstellung einer Übersicht über die Mitarbeiterzahlen nach Außenstellen und Jahren.

Er unterstützte, dass die Hauptverwaltung nach Haldensleben kommt, weil es irgendwann Sinn ergäbe, eine Verknüpfung zwischen kommunaler Verwaltung der Gemeinde und des Landkreises herzustellen. Für den Bürger ist wichtig, wenn der in seinem Rathaus alles bekommt, was er braucht. Es ist richtig, langfristig zu denken und zu sagen, wir bauen einen Standort, der es im Jahr 2018 erlaubt, die Verwaltung unterzubringen. Wenn man in den aktuellen Stellenplan sieht, ist festzustellen, wie viele Stellen über der Planzahl für 2018 liegen und das heißt, dass noch große Aufgaben vor uns liegen. Wenn, dann sollte einmal richtig gebaut werden. Er bat noch einmal ausdrücklich um Klarstellung der widersprüchlichen Zahlen.

 

Frau Prost erläuterte, dass in der Beschlussvorlage die Historie dargestellt wurde und im Ergebnis der Arbeitskreissitzungen letztendlich die Variante C vorgelegt wurde. Diese Variante stellt eine kleine Kompromisslösung vor dem Hintergrund der Diskussionen im Arbeitskreis dar. Die Verwaltung geht ab dem Jahr 2018 von 510 Mitarbeitern nach den Zahlen im Sinne des Personalkonzeptes aus. Die Verwaltung beabsichtigt, im Zuge der Fortschreibung der Stellenpläne bis zum Jahr 2018 schrittweise Personal abzubauen. Die Zahl 560 ist enthalten, da der Stellenabbau, realistisch gesehen, einen gewissen Zeitraum beanspruchen wird. Dies geht nicht von heute auf morgen sondern schrittweise in den einzelnen Jahren und in den verschiedenen Fachbereichen oder Einrichtungen. Der Auftrag war, den kompletten Neubau zu untersuchen und den Neubau des Kreishauses unter Weiternutzung des Bestandsobjektes in Oschersleben im Sinne einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gegenüber zu stellen.

 

In Abwägung der Argumente, was ist, wenn der angestrebte Stellenabbau erreicht ist und in Haldensleben nicht zu groß zu bauen, um Leerstand zu vermeiden, wurde mit der Variante C ein wirtschaftliches Mittelmaß gefunden.

Während des Übergangszeitraumes wird die Außenstelle Oschersleben mit dem Ziel genutzt, zu einem bestimmten Zeitpunkt die Voraussetzungen für den Standort in Haldensleben erreicht zu haben. Mit der Zahl 400 ist man auf der sicheren Seite um dann in der Konsequenz in der Endlösung alle Mitarbeiter in Haldensleben unterbringen zu können.

Bestandteil dieser Beschlussfassung ist der Auftrag, ein Liegenschaftsnachnutzungs- und Verwertungskonzept bis zum 30.06.2015 zu erstellen. Die Schwimmbadstraße in Wolmirstedt sowie der Standort Kronesruhe in Haldensleben sind dabei nicht auszuklammern. In dieser Zeit sind unter der Betrachtung der Bürgernähe mit den Kommunen Abstimmungen zu treffen. In Verbindung mit der Schulentwicklungsplanung, die planmäßig im Dezember 2013 beschlossen werden soll, kommt der Landkreis in eine Situation, eigene Objekte zu haben, die dann auch in das Konzept einzubeziehen sind. Dieses Paket muss gesamt betrachtet werden.

 

Was die Anfrage von Herrn Zeymer bezüglich der Archivräume angeht, antwortete sie, dass in den Unterlagen dargestellt ist, dass aktuell in allen Standorten, die in der Regel auch unterkellert sind, zur Zeit über 3000 m² dieser Räumlichkeiten für Archivzwecke genutzt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass künftig ca. 2000 m² benötigt werden. Diese sind finanziell in den Varianten betrachtet worden, auch unter dem Blickwinkel, dass es im Sinne dieses Vergleiches für möglich gehalten wird, Flächen anzumieten als diese Flächen für den neuen Archivbereich neu zu bauen. Dieser Neubau würde beide Varianten wesentlich verteuern. Für Archivräume gibt es konkrete Anforderungen, die anders als für reine Verwaltungsgebäude, einzuhalten sind. Wenn man zu gleichen oder günstigeren Kosten die benötigten Flächen anmieten könnte, kann es durchaus mit der Zielsetzung im nächsten oder übernächsten Jahr die Burg Oschersleben sein. Aktuell laufen keine Verhandlungen, weder Verträge noch Zusagen.

 

Herr Zeymer widersprach, seiner Auffassung nach gibt es ungefähr 1000 m² genutzte Fläche.

 

Herr Walker bat Herrn Zeymer, den Dialog an der Stelle abschließen und bat darum, sich auf die Zahlen, die der Arbeitskreis „Verwaltungsstandorte“ bzw. die Verwaltung gewissenhaft erarbeitet haben, zu verlassen.

 

Herr Zeymer merkte an, dass es bei der Archivbetrachtung auch um die Unterscheidung zwischen Schriftgut und Archivwesen ginge.

 

Herr Walker bestätigt, dass über diese Dinge in der Verwaltung Klarheit herrscht.

 

Frau Prost bot Herrn Zeymer an, bei Bedarf Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

 

Herr Walker fragte nach weitere Diskussionen oder Bemerkungen zu diesem Thema und stellte die Vorlage zur Abstimmung über die Weiterleitung an den Kreistag.

 

Herr Keindorff stellte den Antrag, die Variante C durch die Variante A zu ersetzen.

 

Abstimmung:

 

6 Zustimmungen,

9 Gegenstimmen,

 

Somit ist der Antrag von Herrn Keindorff abgelehnt.