Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Brandschutzabschnitte des Landkreises Börde ab dem 01.04.2013  

 
 
63. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.3
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 24.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:20
Raum: - Sitzungsräume I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
933/38/2013 Brandschutzabschnitte des Landkreises Börde ab dem 01.04.2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Läbisch
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne

Frau Tiedge fragt nach der Notwendigkeit der Zusammenlegung der Brandschutzabschnitte und den daraus resultierenden Vorteilen

Frau Tiedge fragte nach der Notwendigkeit der Zusammenlegung der Brandschutzabschnitte und den daraus resultierenden Vorteilen.

 

Herr Kluge antwortete, dass es in der letzten Zeit zwei Rücktritte von Brandschutzabschnittsleitern gab. Die Weiterführung der Aufgaben mit nur zwei Brandschutzabschnitten wäre aufgrund der Aufgabenfülle nicht realisierbar gewesen, sodass sich darauf geeinigt wurde, zukünftig drei Brandschutzabschnitte zu bilden. Die Rolle der Stadt- und Gemeindewehrleiter ermöglicht diese Entscheidung.

 

Herr Läbisch, FDL Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen, bestätigte, dass Ziel der Zusammenlegung der Brandschutzabschnitte nicht die Ersparnis ist, sondern aufgrund von Aufgabenverteilung und der Rücktritte zur Neuorganisation kam. Den Gemeinde und Stadtwehrleitern wurde dies bereits erläutert. In Absprache mit den Abschnittsleitern wurde sich für die Anzahl von drei Brandschutzabschnitten entschieden.

 

Frau Tiedge fragte, ob die Abschnittsleiter nun mehr Verantwortung tragen.

 

Herr Kluge antwortete, dass es hierbei nicht nur um Verantwortung der Abschnittsleiter geht. Es handelt sich hierbei um Koordination, Information und Gestaltung.

 

Herr Kanngießer erinnerte an das Jahr 2004 als eine Straffung der Abschnitte von neun auf drei Abschnitte erfolgte. Auch damals war schon die Bildung von nur zwei Brandschutzabschnitten  im Gespräch. Durch die Bildung der größeren Gemeinden ist eine andere Form der Leitungsspanne als Abschnittsleiter möglich. Er hält die Straffung der Struktur für sinnvoll.

 

Herr Läbisch ergänzte, dass hierbei drei Ebenen betrachtet werden müssen - die Ortswehrleiter, die Gemeindewehrleiter und die Abschnittsleiter. Bei der Übernahme der Abschnittsleiter, wurde die Ebene der Gemeindewehrleiter eingefügt. Die Aufgaben werden hauptsächlich von den Gemeinde- und Stadtwehrleitern getragen. Die Abschnittsleiter haben die Aufsichtsfunktion.

 

Der Kreisausschuss nahm die Informationsvorlage zur Kenntnis und leitete sie an den Kreistag weiter.