Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
- entfällt -
Sachdarstellung, Begründung: Dem Landkreis Börde obliegen gemäß § 3 Absatz 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) die übergemeindlichen Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung. Des Weiteren hat der Landkreis Börde gemäß § 3 Absatz 3 Nummer 1 BrSchG im Rahmen der Rechtsaufsicht die Gemeinden bei der Aufgabenwahrnehmung nach der BrSchG zu beraten und zu unterstützen. Der Kreisbrandmeister und die Abschnittsleiter wirken bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben mit.
Zur Aufgabenerfüllung kann der Landkreis Börde die Gemeinde- und Ortsfeuerwehren zu Brandschutzabschnitten zusammenfassen. Entsprechend einer Empfehlung des Landes Sachsen-Anhalts, sollen Brandschutzabschnitte aus drei bis fünf Einheits- bzw. Verbandsgemeinden bestehen. Überdies wurden bei der Bildung der neuen Brandschutzabschnitte die geänderte Informationspolitik (intensive und gemeinsame Beratungen mit allen Beteiligten) und die Anzahl der Gemeinde- und Ortsfeuerwehren berücksichtigt.
Nach der Gemeindegebietsreform zum 01.01.2010 haben sich die bis dahin neuen Strukturen der Kommunen hinreichend gefestigt. Die Einheits- bzw. Verbandsgemeinden haben zur Aufgabenwahrnehmung Stadt- oder Gemeindewehrleiter eingesetzt. Die Arbeit dieser Führungskräfte ist sehr verantwortungsvoll und gleicht sozusagen den früheren Aufgaben eines Abschnittsleiters des Landkreises vor dieser Reform. Die Ortsfeuerwehren jeder Einheits- oder Verbandsgemeinde werden von den Stadt- bzw. Gemeindewehrleitern geführt und angeleitet. Sämtliche Entscheidungsbefugnis und auch Verantwortung für die Ortsfeuerwehren liegt bei diesen Führungskräften, welche diese Aufgaben in einer sehr hohen Qualität wahrnehmen.
Die Einheits- bzw. Verbandsgemeinden (Träger des Brandschutzes) haben geeignetes Personal zur Bearbeitung der Feuerwehrangelegenheiten. Gemeinsam mit den Stadt- und Gemeindewehrleitern führt der Landkreis (Fachdienst Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen, Kreisbrandmeister und Abschnittsleiter) regelmäßige Beratungen durch. Außerdem erfolgen Besprechungen mit den Mitarbeitern der Einheits- und Verbandsgemeinden.
Die qualitative Aufgabenwahrnehmung wird durch die Neustrukturierung weiter gewährleistet sowie ziel- und ergebnisorientiert ausgebaut.
Aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes hat der Landkreis die bisher vier bestehenden Brandschutzabschnitte reduziert und neustrukturiert. Mit Wirkung vom 01.04.2013 wurden drei neue Brandschutzabschnitte gebildet (siehe beigefügte Karte), die von folgenden Führungskräften geleitet werden:
Kreisbrandmeister Kamerad Kai Pluntke
Brandschutzabschnitt I Kamerad Andreas Sulfrian (3 EG / VerbGem mit 58 Ortsfeuerwehren)
Brandschutzabschnitt II Kamerad Dirk Bischoff (5 EG / VerbGem mit 49 Ortsfeuerwehren)
Brandschutzabschnitt III Kamerad Ralf Lange (5 EG / VerbGem mit 61 Ortsfeuerwehren)
Anlagen: Karte - Brandschutzabschnitte des Landkreises Börde ab 01.04.2013
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |