Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Veränderung der Vorsitze in den Gesellschafterversammlungen und Betriebsausschüssen  

 
 
61. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 20.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 15:45
Raum: - Sitzungsräume I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
913/80/2013 Veränderung der Vorsitze in den Gesellschafterversammlungen und Betriebsausschüssen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Schonscheck FDL Wirtschaft
Federführend:FD Wirtschaft Bearbeiter/-in: Laue, Sabine

Herr Schmidt fragte, ob der Vorsitz in den Gesellschaftsversammlungen und

Herr Schubert nahm in Vertretung für Frau Brakebusch an der Sitzung des Kreisausschusses teil. Somit waren nunmehr 14 Kreisausschussmitglieder anwesend.

 

Herr Schmidt fragte, ob der Vorsitz in den Gesellschaftsversammlungen und Betriebsausschüssen durch den Landrat in Person zu realisieren ist.

 

Herr Walker teilte daraufhin mit, dass für diese Gremien per Gesetz der Landrat als Vorsitzender bestimmt ist und er diese Aufgabe auch weitestgehend wahrnehmen wird. Die zuständigen Mitarbeiter werden in die fachspezifische Begleitung einbezogen. Herr Kluge wird bei Abwesenheit des Landrates diese Aufgabe wahrnehmen. Es ist wichtig, dass die unterschiedlichen Inhalte und Entwicklungen in den Gremien, z. B. das Thema der Abfallentsorgung bzw. Abfallwirtschaft und deren Tendenz und Entwicklung im Landkreis Börde in den kommenden Jahren, auch vor dem Hintergrund des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes, durch den Landrat als Leiter der Kreisverwaltung geführt werden. Auch in den zwei kreiseigenen Verkehrsbetrieben stehen strukturelle Veränderungen bevor. Nach den Kreistagswahlen im nächsten Jahr ist das Ziel einheitliche Organisationsformen und Organisationsstrukturen zu schaffen.

 

Die Informationsvorlage wurde zur Kenntnis genommen und an den Kreistag weitergeleitet.

 

Beschlussvorschlag: