Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.
Sachdarstellung, Begründung:
Veränderung der Vorsitze in den Gesellschafterversammlungen und Betriebsauschüssen
Gesellschafterversammlungen
Der Landkreis Börde wird in den Gesellschafterversammlungen der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften gemäß § 65 LKO LSA in Verbindung mit § 119 GO LSA durch den Landrat vertreten. Der Landrat kann den Vorsitz auf einen namentlich benannten Vertreter übertragen. Mit Wirkung vom 01.05.2009 hatte der Landrat Holger Mühlisch mit seiner Vertretung beauftragt.
Mit Wirkung ab 01.03.2013 hebt der Landrat diese Vertretungsregelung für folgende Gesellschaften auf:
- OhreBus Verkehrsgesellschaft mbH - Kraftverkehrsgesellschaft mbH Börde-Bus - Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH - Abfallentsorgungsgesellschaft Untere Ohre mbH
Für die vorgenannten Gesellschaften übernimmt der Landrat mit Wirkung ab 01.03.2013 den Vorsitz. Im Verhinderungsfall wird der vom Kreistag gewählte Allgemeine Vertreter des Landrates, Thomas Kluge, mit der Wahrnehmung des Vorsitzes beauftragt.
Betriebsausschüsse
Aufgrund des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt in Verbindung mit den Bestimmungen der Satzungen der beiden Eigenbetriebe des Landkreises Börde ist der Landrat stimmberechtigter Vorsitzender der Betriebsausschüsse. Er kann den Vorsitz auf namentlich benannte Vertreter übertragen.
Eigenbetriebsausschuss Straßenbau und -unterhaltung
Mit Wirkung ab 01.03.2013 wird der Vorsitz an Isolde Prost übertragen. Bisher hatte Holger Mühlisch den Vorsitz inne.
Eigenbetriebsausschuss Abfallentsorgung
Thomas Kluge bleibt nach wie vor Vorsitzender.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Qualifizierung des Fachdienstes Wirtschaft der Kreisverwaltung und der Übertragung der Wahrnehmung der Befugnisse für die Beteiligungsverwaltung wurde die bisher dem Landrat zugeordnete Stabsstelle des „Beauftragten für Beteiligungsmanagement“ in diesen Fachdienst eingegliedert. Holger Mühlisch wird seine Funktionen in weiteren Gesellschafterversammlungen / Aufsichtsräten sowie im Bereich der Beteiligungsverwaltung im Fachdienst Wirtschaft weiterhin wahrnehmen.
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