Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 913/80/2013  

 
 
Betreff: Veränderung der Vorsitze in den Gesellschafterversammlungen und Betriebsausschüssen
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Schonscheck FDL Wirtschaft
Federführend:FD Wirtschaft Bearbeiter/-in: Laue, Sabine
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
20.02.2013 
61. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
27.02.2013 
29. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen  (913/80/2013)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Veränderung der Vorsitze in den Gesellschafterversammlungen und Betriebsauschüssen

 

 

Gesellschafterversammlungen

 

Der Landkreis Börde wird in den Gesellschafterversammlungen der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften gemäß § 65 LKO LSA in Verbindung mit § 119 GO LSA durch den Landrat vertreten. Der Landrat kann den Vorsitz auf einen namentlich benannten Vertreter übertragen. Mit Wirkung vom 01.05.2009 hatte der Landrat Holger Mühlisch mit seiner Vertretung beauftragt.

 

Mit Wirkung ab 01.03.2013 hebt der Landrat diese Vertretungsregelung für folgende Gesellschaften auf:

 

- OhreBus Verkehrsgesellschaft mbH

- Kraftverkehrsgesellschaft mbH Börde-Bus

- Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH

- Abfallentsorgungsgesellschaft Untere Ohre mbH

 

Für die vorgenannten Gesellschaften übernimmt der Landrat mit Wirkung ab 01.03.2013 den Vorsitz. Im Verhinderungsfall wird der vom Kreistag gewählte Allgemeine Vertreter des Landrates, Thomas Kluge, mit der Wahrnehmung des Vorsitzes beauftragt.

 

 

Betriebsausschüsse

 

Aufgrund des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt in Verbindung mit den Bestimmungen der Satzungen der beiden Eigenbetriebe des Landkreises Börde ist der Landrat stimmberechtigter Vorsitzender der Betriebsausschüsse. Er kann den Vorsitz auf namentlich benannte Vertreter übertragen.

 

Eigenbetriebsausschuss Straßenbau und -unterhaltung

 

Mit Wirkung ab 01.03.2013 wird der Vorsitz an Isolde Prost übertragen. Bisher hatte Holger Mühlisch den Vorsitz inne.

 

Eigenbetriebsausschuss Abfallentsorgung

 

Thomas Kluge bleibt nach wie vor Vorsitzender.

 

Begründung:

 

Im Zusammenhang mit der Qualifizierung des Fachdienstes Wirtschaft der Kreisverwaltung und der Übertragung der Wahrnehmung der Befugnisse für die Beteiligungsverwaltung wurde die bisher dem Landrat zugeordnete Stabsstelle des „Beauftragten für Beteiligungsmanagement“ in diesen Fachdienst eingegliedert. Holger Mühlisch wird seine Funktionen in weiteren Gesellschafterversammlungen / Aufsichtsräten sowie im Bereich der Beteiligungsverwaltung im Fachdienst Wirtschaft weiterhin wahrnehmen.