Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Bestätigung der Abfallgebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten im Landkreis Börde ab dem 01.01.2013  

 
 
59. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.12
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 28.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:48
Raum: - Sitzungsräume I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
873/Abf/2012 Bestätigung der Abfallgebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten im Landkreis Börde ab dem 01.01.2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Peters Betriebsleitung
Kluge Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde

Der 3

Der 3. Block umfasst die Satzung zur Bestätigung der Abfallgebühren und den

Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes.

 

Herr Kluge erläuterte, dass die Kalkulation bereits im Betriebsausschuss beraten wurde. Hier wurden der Betriebsleitung drei Varianten vorgelegt und berechnet. Im Vordergrund stehen die Gebührenstabilität und die Risikominderung für den Eigenbetrieb. Die Abfallgebührenkalkulation beinhaltet alle finanziellen Änderungen der vorgenannten Beschlüsse. Das Ergebnis definiert er als Punktlandung, da es sich bei der Kalkulation um eine Abweichung von ca. 7.000 € handelt. Diese Änderung kann dem Wirtschaftsplan entnommen werden.

 

Herr Schindler wies auf sein Einreichen des Fragenkataloges hin. Er sprach weiterhin von Bürgern erster und zweiter Klasse und sieht keine Gleichberechtigung der Nord- und Südbürger. Er sieht eine Gleichberechtigung erst dann, wenn auch die Südbürger die Pauschale ausgezahlt bekommen, die die Nordbürger schon ausgezahlt bekommen haben.

 

Er äußerte den Wunsch diese Angelegenheit neutral an einem „runden Tisch“ zu untersuchen und nach einer Lösung zu suchen.

 

Weiterhin besteht er auf die Beantwortung seiner im Vorfeld an Herrn Kluge gefaxten Fragen.

 

Herr Walker wendet ein, dass die Beantwortung der Fragen mit der Vorlage an sich nichts zu tun hätten. Er sei der Meinung, dass die kritische Hinterfragung bzw. fragwürdige Feststellung von Herrn Schindler an strafrechtliche Relevanz grenzt. Er als Landrat möchte nichts anderes als die Gleichstellung der Bürger, dieses lässt sich jedoch seiner Meinung nach nicht in die Vergangenheit zurück verfolgen. Er weist darauf hin, dass kommunalrechtlich und finanzrechtlich die Auszahlung der Pauschale an die Südbürger nicht zu stemmen wäre.

 

Frau Engelbrecht stellt fest, dass seit 2007 gute Schritte zum Ziel des Zusammenwachsens der Kreise unternommen und realisiert wurden. Es missfällt ihr und bereitet ihr Unbehagen, das immer noch auf Grund unbelegter Fakten von Menschen erster und zweiter Klasse gesprochen wird. Sie wünscht sich, diesen Punkt nicht immer auf der Tagesordnung vorzufinden. Weiterhin rät sie Herrn Schindler bei eindeutiger Beweislage den Landkreis oder auch sonst jemanden zu verklagen.

 

Herr Eichler sagte, dass ihn allein der Begriff Müllimporte stört, da dieser schon negativ besetzt sei. Er sei der Meinung, dass dieser Begriff nur genutzt wird, wenn zum Beispiel italienischer Müll nach Deutschland oder Afrika transportiert worden sei.

 

Herr Schindler unterbrach Herrn Eichler und warf ein, dass es sich um italienischen Müll auf seiner Deponie handle und fragt nach, ob er seine Unterlagen nicht richtig lesen würde.

 

Herr Walker wies auf die Tagesordnung hin.

 

Herr Keindorff stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung. Er beantragt das Ende dieser Debatte und teilt mit, dass Herr Schindler einen Antrag formulieren möchte über den dann abgestimmt werden soll.

 

Herr Walker erkundigte sich, ob es noch weitere Anträge zur Geschäftsordnung gibt und gibt den Antrag zur Abstimmung an den Kreisausschuss weiter. Der Antrag wurde mit einer Gegenstimme und 4 Enthaltungen angenommen.

 

Herr Schindler beantragt die Einberufung eines runden Tisches. Herr Dr. Daehre bat um einen schriftlichen Antrag zur Kreistagssitzung am 04.12.2012. Inhalt sollen die Zielstellung und die Teilnehmer sein. Herr Schindler stimmt dem zu. Herr Walker wiederholte die getroffene Vereinbarung und gab bekannt, dass Herr Schindler einen schriftlichen Antrag zum Kreistag einbringt, der vorab dem Büro des Kreistages vorgelegt werden soll.

 

Herr Walker bat um Abstimmung. Der Beschluss wurde mit drei Enthaltungen an den Kreistag weitergeleitet.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bestätigte die Abfallgebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelten für die öffentliche Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde ab dem 01.01.2013 in Höhe der in der „Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung“ in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 03. März 2011 festgesetzten Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelte.