Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Satz 3 AdVermiG die Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Landkreise Börde und Harz im Jahr 2013.
Herr Jakobi erklärt, dass hier mehrere Faktoren eine Rolle spielten. Es gab eine Überlastungsanzeige einer Mitarbeiterin, die aus der Sicht der Verwaltung gerechtfertigt ist. Um dem entgegenzuwirken wurden mehrere Lösungswege geprüft. (Einstellung einer zusätzlichen Mitarbeiterin, Kooperation mit anderen Landkreisen wie z. B Salzwedel/Stendal). Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle mit dem Landkreis Harz ist aus Sicht der Verwaltung die beste Lösung. Die Überlastungsanzeige ist damit hinfällig.
Die Beschlussvorlage wurde einstimmig angenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Satz 3 AdVermiG die Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungstelle der Landkreise Börde und Harz im Jahr 2013.
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