Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung" zum 31.12.2011 Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2011  

 
 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Abfallentsorgung"
TOP: Ö 3.1 Beschluss:834/Abf/2012
Gremium: 5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00
Raum: Beratungsraum Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Ort: Schwimmbadstraße 2a, 39326 Wolmirstedt
834/Abf/2012 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung" zum 31.12.2011 Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2011
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Peters Betriebsleitung
Kluge Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde

Herr Kluge begrüßt den Wirtschaftsprüfer Herrn Georg-Rainer Rätze, der auf Vorschlag des Betriebsausschusses vom 02

Herr Kluge begrüßt den Wirtschaftsprüfer Herrn Georg-Rainer Rätze, der auf Vorschlag des Betriebsausschusses vom 02.03.2012 und mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Börde mit der Wirtschaftsprüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2011 sowie mit der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) beauftragt wurde und bittet ihn, die Prüfungsergebnisse vorzustellen und zu erläutern.

 

Herr Georg-Rainer Rätze erläutert den Gegenstand der Prüfungen sowie deren Grundlagen.

 

Folgende Prüfungsschwerpunkte wurden festgelegt:

 

?         Beurteilung des rechnungsbezogenen internen Kontrollsystems,

 

?         schwerpunktmäßige Prüfungshandllungen bei:

 

-          Werthaltigkeit der Forderungen

-          Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen

-          Umsatzerlöse sowie

-          Personalaufwendungen

 

?         Saldenbestätigung vom Kreditinstitut

 

Herr Rätze geht anhand von Folien auf die wesentlichen Geschäftsvorfälle und bilanziellen Maßnahmen des Jahres 2011 ein und informiert über die wirtschaftlichen Verhältnisse im Eigenbetrieb. Er führt die sonstigen wichtigen Sachverhalte des Eigenbetriebes auf und weist auf bedeutsame Feststellungen hin. Weiterhin erläutert er die Ertragslage mit der Gewinn- und Verlustrechnung.

 

Folgende Kernaussagen können zum Jahresabschluss getätigt werden:

 

?         Die Verminderung der Umsatzerlöse im Wirtschaftsjahr 2011 um 76 TEUR wird im Wesentlichen auf den Rückgang der Abfallgebühren zurückgeführt.

?         Die Betriebsaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 341 TEUR gesunken, somit konnte ein Jahresgewinn in Höhe von 587.903,33 TEUR erzielt werden.

?         Das Eigenkapital ist mit 141.720,92 TEUR nunmehr positiv. Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit standen am 31.12.2011 flüssige Mittel in Höhe von 13.769 TEUR zur Verfügung.

?         Andererseits bestehen Rekultivierungsverpflichtungen in Höhe von 12.721 TEUR, für die somit ausreichend liquide Mittel bereitstehen.

?         Die Abfallgebührenveranlagung nach der neuen Satzungsregelung wurde im Rahmen der Jahresendabrechnung 2010 mit den Gebührenbescheiden 2011 vorgenommen.

?         Wesentliche Risiken bestehen in der rückläufigen Entwicklung der gewerblichen Abfallmengen, der sinkenden Zahlungsmoral und der Steigerung von Insolvenzfällen.

 

Abschließend erklärt er, dass es bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zur Geschäftsorganisation keinen Anlass zu Beanstandungen gibt. Mit Datum vom 04.September 2012 konnte ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Herr Schmidt

1. Welche Kontrollgremien sind in Ihrem Hause in Bezug auf die sinkende Zahlungsmoral und die Insolvenzen vorhanden? Wie hoch ist die Ausfallsumme?

2. Was verbirgt sich  konkret hinter Forderungsverluste und Wertberichtigung?

 

Frau Peters

Zu 1. Seit Jahren wird im Eigenbetrieb ein bedarfsorientierte Vollstreckungs- und Forderungsbeitreibungssystems durchgeführt. D. h. nach Prüfung der offenen Forderungen werden die Zahlungserinnerungen verschickt. Danach erfolgt der Versand der 1. Mahnung. Nach nochmaliger Prüfung der offenen Forderungen erfolgt die 2. Mahnung mit Ankündigung der Vollstreckung. Weiterhin wurde zur Unterstützung dieses Systems ein Inkassobüro beauftragt, das für den Eigenbetrieb mit der Zahlungsbeitreibung tätigt ist.

Die schlechte Zahlungsmoral als auch die steigenden Privatinsolvenzen erschweren das Vollstreckungssystem.

 

Die Ausfallsumme der offenen Forderungen wird dem Betriebsausschuss in der nächsten Sitzung vorgelegt.

 

Zu 2. Die Wertberichtigung auf Forderungen ist eine kaufmännische Bewertung von Forderungensbeständen. D. h. es wird kaufmännisch bewertet, ob sie einbringbar, schwer einbringbar oder nichteinbringbar sind.  

 

 

Herr von Bodenhausen

Werden die Darlehensforderungen von der Gesellschaft (AEG mbH) bedient?

 

Frau Peters

Die Restbeträge der Stundungsvereinbarungen sind beglichen.

 

Herr Kluge bedankt sich bei Herrn Rätze für die ausführliche Erläuterung.

 

Er stellt die Vorlage zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt:

1.             Die Feststellung des durch den Wirtschaftsprüfer Herr Georg-Rainer Rätze, Magdeburg geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2011

1.1.      Bilanzsumme                                                                                                             14.376.513,53             

1.1.1.   Aktivseite

A. Anlagenvermögen                                                                                               233.461.64 €

B. Umlaufvermögen                                                                                                14.141.963,67 €

C. Rechnungsabgrenzungsposten                                                                             1.088,22 €

1.1.2.   Passivseite

A. Eigenkapital                                                                                                   141.720,92 €

B. Rückstellungen                                                                                                 13.437.765,39 €

C. Verbindlichkeiten                                                                                                       796.524,15 €

D. Rechnungsabgrenzungsposten                                                                                  503,07 €             

1.2.     Jahresgewinn                                                                                                                   587.903,33 €

1.2.1. Summe der Erträge                                                                                                           11.568.992,28 €  

1.2.2. Summe der Aufwendungen                                                                                               10.981.088,95 € 

2.              Die Verwendung des Jahresgewinnes

              Der Jahresgewinn in Höhe von 587.903,33 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.              Die Entlastung der Betriebsleitung

Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2011 entlastet.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung:              keine

Enthaltung:              keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss 834/Abf/2012 erhoben.