Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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1. Auf
der Grundlage des Berichtes “Bildung des Eigenbetriebes ‚Straßenbau und
-unterhaltung’ und ihre Auswirkungen (Analyse gemäß § 123 GO LSA i.V.m. § 65
LKO LSA)” vom 14.03.2005 mit Anlagen bildet der Landkreis Ohrekreis den
“Eigenbetrieb ‚Straßenbau und -unterhaltung’”. 2. Der
Kreistag beschloss die “Satzung des Landkreises Ohrekreis für den Eigenbetrieb
‚Straßenbau und –unterhaltung’”. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: keine Enthaltung: 1 Die Vorlage wurde zum Beschluss
Nr.: 0DI/109/2005 erhoben. Realisierung: |
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