Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschluss:
1. Gemäß den §§ 6 und 7 der Kommunalbesoldungsverordnung wird dem allgemeinen Vertreter des Landrates ab dem 01.06.2012 eine Aufwandsentschädigung gewährt. 2. Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt 140,00 € monatlich.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 41 Ablehnung: keine Enthaltung: 2
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 775/11/2012 erhoben. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||