Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Nachwahl eines Mitgliedes der nicht dem Kreistag angehörenden "übrigen weiteren Mitglieder" des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde  

 
 
24. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.5 Beschluss:747/BKT/2012
Gremium: 5. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
747/BKT/2012 Nachwahl eines Mitgliedes der nicht dem Kreistag angehörenden "übrigen weiteren Mitglieder" des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J.
Bredthauer Dezernent IV
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Kluge, Janina

Frau Engelbrecht (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion Frau Ursula Geishardt für diesen Posten vorschlägt

Frau Engelbrecht (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion Frau Ursula Geisthardt für diesen Posten vorschlägt.

 

Herr Zahn (SPD) erinnerte daran, dass es in den letzten Jahren deutliche Veränderung dahingehend gab, welche Personen in dieses Gremium entsandt werden können. Er hinterfragte, ob die Erfüllung der Voraussetzungen gegeben ist.

 

Herr Walker (CDU) bestätigte, dass die Voraussetzungen vorliegen. Der Fraktionsvorsitzenden sind vor Auswahl der Person, die Voraussetzungsmerkmale übergeben worden.

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

Der Kreistag wählte gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 und § 11 Abs. 1 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Nr. 2 der „Satzung für die Kreissparkasse Börde“ und den §§ 35 Abs. 1 und 43 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) auf Vorschlag der Fraktion der CDU

 

Frau Ursula Geisthardt

 

als nicht dem Kreistag angehörendes „übriges weiteres Mitglied“ des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              47

Ablehnung:              keine

Enthaltung:              3

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 747/BKT/2012 erhoben.