Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2012  

 
 
48. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.1 Beschluss:696/20/2011
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 09.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:20 - 16:25
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
696/20/2011 Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Kluge Dezernent I
Federführend:Finanzverwaltungsamt Beteiligt:Dezernat I
Bearbeiter/-in: Bäker, Ines  Dezernat II
   Dezernat III
   Dezernat IV

Der Dezernent I beginnt seine Ausführungen mit der Auswertung der Beratungen der Fachausschüsse des Kreistages

Der Dezernent I beginnt seine Ausführungen mit der Auswertung der Beratungen der Fachausschüsse des Kreistages. Er weist darauf hin, dass seitens der Fachausschüsse und der Verwaltung ein Änderungsbedarf angezeigt wurde. Die erläuternden Unterlagen liegen als Tischvorlagen vor.

Zusammengefasst dargestellt werden kann, dass nach Einschätzung der Fachausschüsse der Haushaltsplan ausgewogen ist,  die finanzielle Situation widerspiegelt und die Finanzsituation der Städte und Gemeinden angemessen beachtet.

Besonders betrachtet wird die Beratung mit dem  Kreisvorstand des Städte- und Gemeindebundes. Dieser bestätigt zwar das inhaltliche Verfahren zur Bildung der Ansätze und erkennt die Argumentation der Kreisverwaltung an, führt aber eine eigene Argumentation aus der Sicht der Finanzlage der Städte und Gemeinden, die auch schlüssig ist.

Schwerpunktmäßig kritisiert wird, dass die Städte und Gemeinden ebenso Kürzungen und Einnahmeausfälle zu verkraften haben, eine Umlageerhöhung demnach und im Rahmen der Konsolidierungspartnerschaft nicht angemessen ist.

Deutlich wird, dass die Probleme, die das FAG verursacht, zu Konflikten auf der kommunalen Ebene führt, jedenfalls bei den Finanzen.

Sehr stark ist die Erwartung, den absoluten Betrag der Kreisumlage nicht zu erhöhen, da sich die wirtschaftliche Entwicklung nicht in der Finanzlage der Gemeinden niederschlägt. Jedenfalls nicht flächendeckend. Das bedeutet einen Hebesatz von 36,5 %.

Nach nochmaliger Darstellung der Problemlage des Landkreises bezüglich der Risiken und mit dem Hinweis darauf, dass diese Situation, konkret die Entwicklung der Finanzzuweisungen, für den Kreistag dazu führen kann, dass mit dem Nachtragshaushalt im Mai 2012 das Thema Kreisumlage und deren Erhöhung erneut beraten werden muss. Trotz der Bedenken will die Verwaltung der Argumentation der gemeindlichen Ebene folgen und den absoluten Betrag der Kreisumlage auf das Niveau von 2011 zurückführen.

Des Weiteren stellt der Dezernent dar, dass es bei anderen Themen mehr Gemeinsamkeiten gab, z.B. sollen Fördermittel für notwendige und wirtschaftliche, sprich rentable Investitionen beantragt werden können und die freiwillige Aufgaben, Schwerpunkt die Angebote der Einrichtungen, erhalten bleiben sollen. Es wurde der Hinweis gegeben, die Wirtschaftlichkeit  zu prüfen und zu verbessern.

 

Beispiele für die Verwendung der finanziellen Mittel sind als Anlage beigefügt.

Zusammenfassend kommt der Städte- und Gemeindebund, auch auf Grund des Finanzdrucks, zu dem Ergebnis, dass die  Verwaltungsmodernisierung verstärkt fortgeführt werden soll, Verwaltungsabläufe zu prüfen sind und eine angemessene Aufgabenkritik betrieben wird. Die Maßnahmen zur Personalentwicklung mit dem Schwerpunkt der Personalbemessung sind konzeptionell zu untersetzen. Auch soll eine grundsätzliche Meinungsbildung zur Nutzung alternativer Finanzierungsinstrumente sowie zu den Organisationsformen der Betriebe und Einrichtungen vorgenommen werden.

 

Bemerkenswert ist der Hinweis, dass auch bei verbesserter wirtschaftlicher Entwicklung dieser Hebesatz von 36,8 % für 2013 bestätigt wird, was zu Mehreinnahmen führen wird. Im Jahr 2013 wird die Erhöhung des absoluten Betrages allgemein erwartet.

Mit diesem Ausblick  bittet der Dezernent um Bestätigung des Planentwurfes zur Weiterleitung an den Kreistag.

Herr Eichler, der auch für den Städte- und Gemeindbund, Kreisverband Börde spricht, erklärt, dass das vorgetragene Ergebnis der kleinste gemeinsame Nenner ist. Grund sind die Finanzlage und das hohe Maß an Pflichtaufgaben des Landkreises.

Er bat um eine Vergleichsberechnung mit einem Hebesatz von 33,3 % bezogen auf die aktuellen Steuerkraftzahlen. Der Landrat sagt dies zu.

Frau Tiedge begrüßte trotz einiger Bedenken, dass der Hebesatz der Kreisumlage reduziert wird, und zwar aus kreislicher und gemeindlicher Sicht.

Für die CDU-Fraktion erklärte Frau Engelbrecht, dass der Haushalt eine gute Grundlage für die Aufgabenerfüllung im Jahr 2012 ist. Er sollte bestätigt werden, um Handlungsfähigkeit herzustellen. Mit dem Nachtragshaushalt soll die weitere Entwicklung bei der Finanzausstattung in Zahlen gegossen werden. Für die Fraktion der CDU signalisierte sie Zustimmung.

Herr Buchwald erwartet, dass die Kreisfusion zu Einsparungen führen wird. Der Landrat antwortet darauf, dass seitens der Verwaltung eine Gesamtbetrachtung zur künftigen Kostenentwicklung vorbereitet wird.

Herr Dr. Schwarz begrüßte die Beachtung seiner Anregungen insbesondere die Senkung der Kreisumlage auf den absoluten Betrag von 2011. Für die Fraktion FUWG signalisiert er ebenfalls Zustimmung.

In seiner zusammenfassenden Betrachtung nahm der Landrat Bezug auf die Sitzung des Kreisausschusses am 12.10.2011.

Ein ausgeglichener Haushalt ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Die Entwicklung zeigt, dass die Bemühungen zur Erhöhung von Effektivität und Effizienz des Verwaltungshandelns verstärkt werden müssen. Damit mittelfristig Einsparungen erzielt werden können muss die Nachhaltigkeit der Arbeit der Verwaltung und die Personalentwicklung weiter geführt werden. Dann wird auch künftig die Konsolidierungspartnerschaft dazu führen, dass die Aufgabenerfüllung der Gemeinden und des Landkreises zu gewährleisten ist und Handlungsmöglichkeiten erhalten bleiben bzw. wieder hergestellt werden.

Da die Gesetzgebung des Landes dies wesentlich beeinflusst, wird der Nachtragshaushalt 2012 die dann erkennbare Entwicklung widerspiegeln.

Bezüglich der Einführung der Doppik sagte der Landrat zu, dass diese im Rahmen des Möglichen auch unter Beachtung der Folgen für Landkreis und Gemeinden erfolgen wird, vor allem unter Bezugnahme auf die Abschreibungen und deren Auswirkungen.

Dem Vorschlag des Landrates folgend bestätigte der Kreisausschuss einstimmig die Weiterleitung des Haushaltsplanentwurfes an den Kreistag.

 

Beschlussvorschlag: