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Auszug - Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses - Amtsgericht Haldensleben -  

 
 
2. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages Ohrekreis
TOP: Ö 3.10
Gremium: 4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 29.09.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:10
010/052/2004 Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses - Amtsgericht Haldensleben -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kaufhold
Hoeft
Bredthauer
Federführend:Hauptamt Beteiligt:Dezernat III
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut  Dezernat I

Der Kreistag wählt gemäß § 40 Abs

Der Kreistag wählt gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl die als Anlage 1 aufgeführten zehn Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses beim Amtsgericht Haldensleben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   12.

Ablehnung:        -.

Enthaltung:        -.

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.:  -  erhoben.