Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag wählt gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl die als Anlage 1 aufgeführten zehn Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses beim Amtsgericht Haldensleben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 12. Ablehnung: -. Enthaltung: -. Die Vorlage wurde zum Beschluss
Nr.: - erhoben. |
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