Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Unterwerfungs- und Verfplichtungserklärung der RKD Recycling Kontor Dual GmbH u.Co. KG, Köln  

 
 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung
TOP: Ö 3.2 Beschluss:693/Abf/2011
Gremium: 5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde
Datum: Do, 20.10.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10
Raum: Beratungsraum Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Ort: Schwimmbadstraße 2a, 39326 Wolmirstedt
693/Abf/2011 Unterwerfungs- und Verpflichtungserklärung der RKD Recycling Kontor Dual GmbH u.Co. KG, Köln
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Peters Betriebsleitung
Mühlisch Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde

Frau Peters erläutert die Vorlage

Frau Peters erläutert die Vorlage. Sie liegt den Mitgliedern mit ihrer Sachdarstellung und Begründung vor.

Aus der Sachdarstellung ist zu entnehmen, dass die Fa. RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG Köln mit Schreiben vom 19.07.2011 dem Landkreis Börde, Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ ihre Absicht, ein Duales System zur flächendeckenden Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen zu betreiben und hierfür das bereits vorhandene Sammelsystem mit zu nutzen, angezeigt hat. Hierzu hat die Fa. RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG die Verpflichtungs- und Unterwerfungserklärung vorgelegt. Der Landkreis Börde, „Eigenbetrieb Abfallentsorgung“ hat am 15.08.2011 den Empfang der Unterwerfungs- Verpflichtungserklärung gegenüber der RKD bestätigt.

 

Als Informationen zur Sachdarstellung und Begründung wurden Anmerkungen zum Unternehmensprofil der Fa. RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG vorgelegt. In der Anlage 1 sind Auszüge aus der Verkaufsverpackungsverordnung, explizit in § 6, enthalten.

 

Die Unterwerfungs- und Verpflichtungserklärung der Fa. RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG Köln liegt als Anlage 2 bei.

 

In der Anlage 3 ist eine Übersicht über die bereits abgeschlossenen Vereinbarungen bzw. Verpflichtungserklärungen vom Betreiber der Dualen Systeme mit dem LK Börde dargestellt.

 

Frau Peters macht darauf aufmerksam, dass die Abstimmungsvereinbarung mit der Dualen Systeme GmbH noch bis zum 31.12.2012 besteht und ab 01.01.2013 neu abgestimmt werden muss.

 

Herr Fischer

Was heißt konkret, Nutzung des bestehenden Systems? Hat dies Auswirkung für den einzelnen Kunden?

 

Frau Peters

Das bedeutet, dass sich jeder Betreiber des Dualen Systems an die bereits vorhandenen Systeme im Landkreis beteiligt. Jedem Haushalt werden haushaltsnah gelbe und blaue Behälter bereitgestellt. Weiterhin wurden lt. Abstimmung u. a. Sammelstellen für die Glasentsorgung vereinbart. Die Systembetreiber beteiligen sich an den Kosten der Reinigung und Unterhaltung von Sammelstellplätzen für Glascontainer und an den Kosten der Abfallberatung.

 

Die Mitglieder des Betriebsausschusses nehmen die Vorlage zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Börde nimmt die als Anlage 2 beigefügte zur Kenntnis.