Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 693/Abf/2011  

 
 
Betreff: Unterwerfungs- und Verpflichtungserklärung der RKD Recycling Kontor Dual GmbH u.Co. KG, Köln
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Peters Betriebsleitung
Mühlisch Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde Informationspflicht
20.10.2011 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung   (693/Abf/2011)
5. WP Kreisausschuss LK Börde Informationspflicht
30.11.2011 
49. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
07.12.2011 
23. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen  (693/Abf/2011)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Börde nimmt die als Anlage 2 beigefügte Unterwerfungs- und Verpflichtungserklärung der RKD Recycling Kontor Dual GmbH u.Co. KG, Köln zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit Schreiben vom 19.07.2011 hat die Fa. RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG (RKD), Köln, dem Landkreis Börde, Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ ihre Absicht, ein Duales System zur flächendeckenden Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen im Sinne von § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) – siehe Anlage 1 - zu betreiben und hierfür das bereits vorhandene (Sammel-) System mit zu nutzen, angezeigt.

 

Gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 VerpackV ist ein duales System auf vorhandene Sammelsysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abzustimmen.

 

Hinsichtlich der Abstimmung wird von der RKD gemäß § 6 Abs. 4. Satz 10 VerpackV von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich einer Abstimmung, die im Gebiet eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers bereits gilt, zu unterwerfen.

 

Hierzu hat die RKD eine „Unterwerfungs- und Verpflichtungserklärung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 10 Verpackungsverordnung (VerpackV) dem Landkreis Börde, Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ vorgelegt (Anlage 2).

 

Der Landkreis Börde, Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ hat am 15.08.2011 den Empfang der Verpflichtungserklärung gegenüber der RKD bestätigt.

 

Anmerkungen:

 

Zum Unternehmensprofil der RKD GmbH & Co. KG:

 

„Die RKD GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln hat am 01.07.2011 mit dem Aufbau eines Dualen Systems gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV in Deutschland begonnen. Die Gesellschafter und Investoren von RKD sind Geschäftsleute, Rechtsanwälte und Steuerberater. Sie wollen RKD langfristig in Deutschland betreiben. Das Ziel ist zunächst die bundesweite Feststellung des Systems. RKD tritt mit einem Team aus erfahrenen Branchenkennern an, die bereits erfolgreich für andere Duale Systeme tätig waren.

Für Kunden wird RKD ein serviceorientierter Dienstleister und für Entsorger ein verlässlicher Partner sein.“ (Quelle: www.rkd-online.de)

 

Neben Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH, Köln (DSD) sind im Landkreis bereits weitere Systembetreiber für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen gemäß § 6 VerpackV tätig (siehe Anlage 3).

 

Anlagen

 

Anlage 1: § 6 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von

                 Verpackungsabfällen (VerpackV) – Auszug

 

Anlage 2: Unterwerfungs- und Verpflichtungserklärung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 10

                 Verpackungsverordnung (VerpackV) der Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG

 

Anlage 3: Übersicht zur Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen

                 gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV